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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

70 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Natalie Astner ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 02:59
@Hope.Sunshine

Wir leben nunmal in einem Staat, in dem das GG gilt (und das ist gut so).
Wie ich als Betroffener fühlen würde spielt erstens keine Rolle, zweitens wäre mir eine lebenslange Haftstrafe des Täters auch dann wesentlich lieber als eine Todesstrafe.

Dir ist bewusst, wie viele Fehlurteile es gibt? Keine Justiz ist unfehlbar und keine hat das Recht, einem Menschen das Leben zu nehmen. Punkt. Was ist das denn für eine Auffassung? Wie Du mir so ich Dir?
Ich bin sehr froh, in einem Staat wie unserem zu leben, indem es nicht um Rachegelüste geht. Das ist eine große Errungenschaft und kann nicht hoch genug geschätzt werden. Was NICHT heißt, Täter nicht hart zu bestrafen, damit wir uns da richtig verstehen. Auch mir sind einige Urteile, gerade was Gewaltdelikte betrifft, zu lasch.
ABER: Im Rahmen des GG und unter Beachtung der Menschenrechte!

UND: Opferschutz muss mehr Raum einnehmen, völlig klar. Aber nicht, indem man nach primitiven Pseudolösungen schreit, denn die helfen den Opfern auch nicht.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 06:00
@Mao1974
Sehe es genauso wie du und halte die Menschenrechte für ein hohes Gut.
Natürlich nicht nur im Strafrecht, sondern auch für den Rest der Bevölkerung...
In gewissen Bereichen, werden Täter zu lasch bestraft und zu wenig kontrolliert...
Die Zahl der Wiederholungstäter ist viel zu hoch....


Ich bin aber der Überzeugung, dass sich meine Einstellung dazu ändern würde, wenn ich persönlich betroffen wäre....

Nehmen wir mal den Fall der bestialisch ermordeten jungen Frau vor etlichen Jahren.
Damals wurde ein Verdächtiger angeklagt und freigesprochen... Jetzt ist man nach Jahren um ein Vielfaches in der Beurteilung der DNA weiter und konnte den Mann als Täter eindeutig ausmachen. Da er aber damals freigesprochen wurde, kann man ihn dafür nicht mehr Anklagen... was ist denn dass für ein Gesetz. Er lebt weiter munter auf freiem Fuß und die Eltern müssen tatenlos zusehen,..

Ganz ehrlich, ich weiß nicht was ich da tun würde... aber ich glaube, ich könnte mit diesem Gesetz nicht leben....


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 08:20
@Nummer33
Ist das ein deutscher Fall? Ich kenne das mit dem "nicht 2x fürs gleiche Verbrechen angeklagt werden können" nur aus den USA. Dachte immer, sobald es neue Beweise gibt, kann man hierzulande jederzeit wieder vor dem Kadi landen. Ist das nicht so?


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 08:27
@S_C
Ich habe leider keine Ahnung, ob man hier über die Forensik gehen kann, bin aber der Meinung, das geht nur, wenn man demjenigen eine psychische Störung nachweisen kann. Eine bestehende Drogensucht und psychische Störung ist ja was Anderes als wenn derjenige z.B. sadistische Neigungen hat, die er selbst nicht als Last, sondern als Segen empfindet und bewusst auslebt / ausleben möchte. Soviel zum Thema Menschenrechte, auch solche Menschen haben in unserer Gesellschaft das Recht, nach ihrer Fasson glücklich zu werden, auch wenn das bedeutet, dass sie dadurch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen wie eine tickende Zeitbombe, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit wieder hochgehen kann. Daher haben unsere Gerichte die verantwortungsvolle Aufgabe, durch entsprechende Urteile dafür zu sorgen (und das geht hier nur durch Verhängung der anschließenden Sicherheitsverwahrung und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld schon beim Urteil), dass solche Wiederholungstäter nie wieder auf freien Fuß kommen. Leider konnte man 1996 noch nicht wissen, dass der EU-Gerichtshof die NACHTRÄGLICHE Verhängung von Sicherheitsverwahrung (nach Absitzen der Haftstrafe) kippen wird, sonst hätte der Richter damals sicher anders geurteilt. Jetzt ist es in diesen alten Fällen leider zu spät und nur Gott weiß, wieviele aufgrund dieser Gesetzesänderung inzwischen wieder auf freien Fuß gekommen sind.

Erschreckend ist für mich in diesem Fall, dass der Täter erst 47 Jahre alt ist, also immer noch jung und fit genug, weitere Taten zu begehen. Auch der sexuelle Trieb ist bei Männern diesen Alters noch stark genug ausgeprägt, um als Sexualstraftäter weiter aktiv zu sein. Anders sähe es sicher aus, wenn einer jetzt schon 70-80 wäre....


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:35
@Comtesse
@Nummer33

Ein rechtmäßig Verurteilter kann in DE sehr wohl wegen der selben Tat "angeklagt" werden - wenn es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt. Der Zweck der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil bereits abgeschlossenen Verfahrens dient der Beseitigung von einem Justizirrtum. Es müssen allerdings ein oder mehrere Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren gegeben sein:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1.
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;

4.
wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;

5.
wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

6.
wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
oder
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1.
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4.
wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Nachzulesen: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:39
@suffy
Danke, Punkt 5 würde also in so einem Fall in Deutschland eine Wiederaufnahme rechtfertigen, wenn per DNA die Täterschaft nachträglich doch noch bewiesen werden kann. Dann wird es sich bei dem von @Nummer33 genannten Fall wahrscheinlich um einen ausländischen Fall handeln.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:46
@Comtesse

Punkt 5 gibts aber scheinbar nur hier:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,



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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:49
@Frau.N.Zimmer
Ja, das wäre in dem Fall, dass jemand mangels Beweisen freigespruchen wurde, ja auch zutreffend. Es soll wohl davor schützen, dass jemand, der schon verurteilt wurde wegen einer Sache, nicht noch härter bestraft werden kann dafür, wenn später weitere belastende Beweise auftauchen.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:55
@Comtesse

Ich verstehe das so: Sollten später Beweise auftauchen, die einen Täter der Tat überführen würden, gäbe es kein erneutes Verfahren gegen ihn, wenn er schon wegen dieser Sache freigesprochen wurde.
Ein neues Verfahren gäbe es nur wenn einer folgender Punkte erfüllt ist:

1.
wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2.
wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4.
wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:55
Es gibt mehrere Fälle in Deutschland, in denen ein Täter nicht mehr angeklagt werden konnte obwohl neue beweise vorlagen!

Schlimm wie sich die Diskussion hier entwickelt hat und ich kann @Mao1974 nur zustimmen.
jeder Mensch hat das Recht zu leben! es gibt Möglichkeiten, dass andere Menschen geschützt werden, dazu muss man den Täter nicht gleich umbringen. schaut euch doch mal die etlichen Fälle in den USA von fälschlich zu Tode verurteilten an....


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 09:58
@Frau.N.Zimmer
Ich verstehe es genau umgekehrt. Ich schneide mal den Text so zu, dass nur die relevanten Passagen bleiben.
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen [...] eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind



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08.07.2015 um 09:58
@Lumina85

Was möchtest Du jetzt genau von " uns "? Heute hat noch kein einziger User was von Todesstrafe geschrieben.


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08.07.2015 um 10:00
@Comtesse

Ja, zugunsten :) Würde er erneut angeklagt ist es aber zu seinen ungunsten oder nicht?


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:00
@Comtesse

Frau.N.Zimmer hat leider recht. Du musst es etwas anders lesen. Die Staatsanwaltschaft kann kein WA aufgrund von neuen Beweisen erwirken, der Angeklagte schon.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:02
@suffy
@Frau.N.Zimmer
Ich habe es so verstanden, wenn das vorherige Urteil zu seinen Gunsten ausfiel (Freispruch), ist eine WA in dem Fall möglich, wenn das vorherige Urteil zu seinen Ungunsten ausfiel (Verurteilung), nicht.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:03
OK, jetzt hat es Klick gemacht, lange Leitung, sorry.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:04
@suffy
Zitat von suffysuffy schrieb: Die Staatsanwaltschaft kann kein WA aufgrund von neuen Beweisen erwirken, der Angeklagte schon
So einfach kann man es natürlich auch erklären :D Ich schwurbel da rum..


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:09
@Frau.N.Zimmer

Manchmal kann ichs ja doch :D



Hm, aber ich erinnere mich auch daran, dass ein Antrag zur Gesetzesänderung schon 2009 einmal vorlag und weitergegeben wurde.

"Erweiterung der restriktiven Wiederaufnahmemöglichkeiten zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten auf Erkenntnisse durch neue technische Ermittlungsmethoden die zum Zeitpunkt des Freispruchs wegen fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnisstandes nicht berücksichtigt werden konnten, darunter insbesondere DNA-Analysen, Beschränkung auf Anklagevorwürfe des Mordes, der mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Tötungsverbrechen des Völkerstrafgesetzbuches oder einer mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohten Anstiftung zu diesen Straftaten
Änderung §§ 362 und 370 StPO"

Quelle (u.a): http://offenesparlament.de/ablauf/16/10008

Was daraus geworden ist, also ob sie abgelehnt wurde oder die Sache noch offen ist, habe ich allerdings noch nicht herausgefunden, da es immer wieder verschiedenen Instanzen zugeordnet wurde.


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:24
@Frau.N.Zimmer entschuldige, dass ich keinen Liveticker laufen habe.....gestern wurde darüber diskutiert!

wie bereits geschrieben ist es bzgl. einer Wiederaufnahme so, wie es Frau.N.Zimmer sagte. deshalb gibt es leider auch einige Fälle in Deutschland, in denen man trotz beweise dem Täter nichts mehr kann...


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Der Mordfall Natalie Astner von 1996

08.07.2015 um 10:32
@Lumina85
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:entschuldige, dass ich keinen Liveticker laufen habe.....gestern wurde darüber diskutiert!
Liveticker? Du kannst doch die User ansprechen, die Du meinst? Einen Tag später wenn längst andere Personen schreiben, mit " euch " zu kommen ist wenig sinnvoll.


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