@Nitro Nitro schrieb:Da wird seitenweise diskutiert, wie Frau O. durch andere Aussagen im Nachhinein gedemütigt und ihr Ansehen beschmutzt wird. Ich finde es wesentlich demütigender, wenn dem liebenden Ehemann das eigene Wohl wichtiger ist und er jede Form der Ermittlung behindert.
ebenso mein Standpunkt.
dabei spielt es auch keinerlei Rolle, wie das Urteil wegen Totschlages ausfällt.
@MrSmithMrSmith schrieb:Was hätte sich geändert, wenn er von Anfang an gesagt hätte, dass seine Waffe weg ist? Nichts!
Man hätte GO deshalb nicht eher gefunden, einen Mord nicht verhindert.
Aber sehr wahrscheinlich hätte man GüO nicht so sehr verdächtigt, weil man ihn nicht dieser Lüge hätte überführen können. Oder?
ich bin mir nicht mal sicher, ob man GO nicht hätte eher finden können, wenn man Suizidabsicht angenommen hätte. GüO hätte von Anfang an sagen müssen, sie ist womöglich mit meiner Waffe unterwegs und will sich umbringen. Ich habe keinerlei Verständnis für diesen Mann! Er hätte vielleicht auch gewusst, wohin sie gehen könnte. aber da wir die Wahrheit von ihm nciht erfahren werden, ist es nur Vermutung.
Wenn er das mit der Waffe weniigstens zugegeben hätte, als sie tot aufgefunden wurde. Das muss doch ein Schock gewesen sein, wenn er es nicht war. Er will ja erst am Auffindetag von der verschwundenen Waffe erfahren habe, da muss er doch heftig erschrocken sein, seine Frau, mit seiner Waffe erschossen! Von solchen Emotionen hat man leider ncihts bemerkt. Er musste sich doch gefragt haben, wie konnte jemand an seine Waffe gelangen? Wie kann man da seelenruhig den Ermittlern ins Gesicht lügen und weiter behaupten, die Waffe nicht zu kennen!
auch wenn der Nachweis der Tat gescheitert sein sollte, er ist nicht ohne Schuld.
Mir fiel wieder ein, wie man in der Öffentlichkeit eine Verschärfung der Waffengesetze verlangt hat, welche Empörung über Deutschland kam, weil ein Schüler an die Waffe seines Vaters gelangte.
er, der eine Waffe und passende Munition ungesichert und frei zugänglich lagerte, ist auf jeden Fall mitschuldig am Tod seiner Frau, selbst wenn er die Tat nicht ausgeführt hätte