Tötungsdelikt Gabriele Obst
09.10.2013 um 12:15@Thorhardt Auf dich war mein Post nicht bezogen. :-) Aber lies Dir vergangene Posts anderer User durch, dort wird es zum Teil direkt zum Ausdruck gebracht, oder die Intention ist mehr eindeutig.
Nitro schrieb:GüO wird keinerlei strafbarer bzw krimineller Hintergrund bzw Handlung zugetraut,darum geht es doch nicht, ob und wem man eine Handlung zutraut.
fortylicks schrieb:Und ja, der GüO hat gelogen und scheint den ganzen Umfang des GeschehensUnterschreib!
bis heute nicht zu begreifen. Und da kann doch nur jeder seine subjektive Wahr-
nehmung haben, da keiner weiß, wie der GüO "tickt". Das wollen aber diejenigen,
die ihn deshalb für schuldig halten, dann als "Beweis" anführen.
Also, ich weiß nicht, warum der GüO so handelt wie er es nunmal tut. Aber für
mich ist das kein Grund, ihn weiterhin des Mordes zu verdächtigen.
Comtesse schrieb:Von einem Zeitungsverleger erwarte ich, dass er sich der Macht von Worten bewusst ist und es auch versteht, diese ganz gezielt einzusetzen. Eine vorherige Durchspielung des Prozesses - quasi "üben" der eigenen Aussage - zeigt, dass hier eigentlich so gut wie nichts einfach unbedacht geplappert worden sein dürfte. Von einem einfachen Mann wie Herrn Obst erwarte ich dies nicht. Daher vielleicht die unterschiedliche Gewichtung der Aussagen in ihrer Intention.wenn du meinst, er (oder sein Anwalt) hat mit dem Richter die Fragen vorher abgesprochen, dann irrst du gewaltig. Ansonsten zeigt dein post eine überzogene Anspruchshaltung,
lawine schrieb:wenn du meinst, er (oder sein Anwalt) hat mit dem Richter die Fragen vorher abgesprochen, dann irrst du gewaltig.Nein, das meinte ich nicht, sondern dass er laut eigener Aussage sich vor dem Prozess auf seine Aussagen und die Fragen, die ihm gestellt werden könnten, vorbereitet hat.
lawine schrieb:aber ja doch, ein einfacher Mann darf lügen (darf er als Angeklagter, durfte er nciht als Zeuge)Von lügen und nicht lügen war bei mir keine Rede, nur davon, dass der eine allein schon berufsbedingt sich wahrscheinlich eher überlegt, was er sagt und wie er es sagt als der andere es tut/kann.
ein reicher Mann ist von Natur aus Böse und macht seine Putzfrau schlecht.
lawine schrieb:wie kommts nur, dass GO noch immer Kontaktversuche unternahm? noch 1 1/2 Jahre nach Ende der Beziehung? wo sie doch eine glückliche zufriedene Mutter und Ehefrau war, die daheim einen liebe und verständnisvollen Mann hatte. War doch alles in Ordnung. Sie war doch viel zu ehrlich für einen Seitensprung.Wer hat angezweifelt, dass es die Affaire gab? Ich finde nicht, dass es einen berechtigten Grund gibt, hier ausgerechnet dem Opfer dieser Tat gegenüber zynische Bemerkungen vom Stapel zu lassen, oder?
lawine schrieb:und schön entrüstet bleiben, wir wollen doch wissen, wer auf der moralisch besseren Seite steht ;-)Mal an die eigene Nase fassen! ;)
fortylicks schrieb:der GüO hat gelogen und scheint den ganzen Umfang des GeschehensNur sieht das der Psychiater anders. "Normal intelligent in sich ruhend".
bis heute nicht zu begreifen.
Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, die von der Großen Strafkammer bzw. dem zuständigen Senat gefällt werden, gibt es keine Berufung. Gegen diese Entscheidungen ist nur die Revision zum Bundesgerichtshof statthaft (§ 135 GVG).
Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand (in Deutschland als „Nachstellung“) und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.von beharrlichem Verfolgen und Belästigen wurde nicht gesprochen.