@obskur Abschließend sagte ein Gutachter zum psychischen Zustand des Tatverdächtigen und zur Schuldfähigkeit aus. Der Psychiater betonte, trotz umfangreicher Untersuchungen keine Anzeichen für psychsiche Störungen gefunden zu haben. Der Angeklagte sei vollkommen orientiert, weise keine Störungen im Denken auf, sei nicht wahnhaft oder dement und auch nicht depressiv. Es liege keine hirnorganische Störung vor und aufgrund dessen auch keine Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Der Proband sei ein gelassener, in sich ruhender und stabiler Mensch, der auch kein eifersüchtiges Verhalten aufweise. „Ich habe keine psychiatrische Diagnose stellen können“, sagte der Gutachter.
Gefragt nach seiner Einschätzung, ob Gabriele Obst suizidgefährdet gewesen sei sagte der Experte, dass er aufgrund der Akten und der Zeugenaussage dafür ebenfalls keine Anhaltspunkte habe finden können. Die Kopfschmerzen allein seien nur dann ein möglicher Auslöser, wenn sie chronisch waren und die Frau alles versucht habe, sie loszuwerden. „Erst wenn das Gefühl entsteht, dass niemand mehr helfen kann, werden solche körperlichen Erscheinungen zum Risiko“, sagte er.
Der Experte stimmte allerdings mit der Staatsanwaltschaft dahin gehend überein, dass es für einen Suizid ungewöhnlich sei, eine begonnene Arbeit wie die Zeitungstour abrupt abzubrechen, um sich dann ohne Abschiedsbrief das Leben zu nehmen. „Für eine solche raptusartige Selbsttötung muss schon eine psychische Störung vorliegen“, so der Gutachter. Und die müsste von Familienmitgliedern, Arbeitgebern oder Freunden bemerkt worden sein. Ungewöhnlich für eine Frau sei auch die gewählte Methode, sich zu erschießen. „So etwas findet man zumeist bei Männern“, sagte der Psychiater. Alles in allem kam der Gutachter zu dem Schluss, dass die unterstellte Vorgehensweise „äußerst untypische Umstände“ für einen Suizid einer Frau in diesem Alter seien.
das ist der ganze Artikel dazu.
Feststellung: uns liegt das Gutachten nicht vor, die Presse gibt ihren Eindruck davon weiter.
was lässt sich an prozessrelevanten Erkenntnissen daraus ableiten:
GüO war nicht verwirrt: er kann sich nicht auf Vergesslichkeit oder Verwirrtheit berufen, wann ihn sein Sohn auf das Verschwinden der Waffe angesprochen hat.
es gibt keine psychischen und neurologischen Störungen mit Krankheitswert
das bedeutet, dass normales Verhalten vorliegt - in seinem Fall eher ruhiger Art.
Eifersucht ist eine normale Reaktion. Er zeigte in der Vergangenheit kein eifersüchtiges Verhalten, möglicherweise, weil es dafür keinen Grund gab. er ist nicht wahnhaft (krankhaft ohne Grund) eifersüchtig.
zu GO stellte der Gutachter fest:
„Für eine solche raptusartige Selbsttötung muss schon eine psychische Störung vorliegen“, so der Gutachter. Und die müsste von Familienmitgliedern, Arbeitgebern oder Freunden bemerkt worden sein.
aha, eine Depression in dem Ausmaß, dass sie zum Suizid führte, wäre im Umfeld bemerkt worden. Zumal zu ihrem Umfeld ein Neurologe gehörte, der sie persönlich kannte und untersuchte.
Nimmst du das wahr oder schiebst du das beiseite?
bei der vorangegangenen Diskussion haben user eine gegenteilige Meinung vertreten.