Tötungsdelikt Gabriele Obst
16.05.2013 um 22:05@Kiara16
Das "nur ein Pflichtverteidiger" bezog sich eher auf meine Überraschung dass er sich nicht selber einen Verteidiger aussucht. Würde ich machen wenn ich mit einem solchen Tatvorwurf konfrontiert bin. Vor allem wenn ich, wie er sagt, unschuldig belastet werde.
Das "nur" bezog sich nicht auf den Namen des Rechtsanwaltes. Mir sagt er zwar nichts, aber das hat ja nichts mit seiner Qualität zu tun!
Aber bist du sicher, dass Dr. Binder auch Pflichtverteidigungen übernimmt? Kann ich mir kaum vorstellen. V. a. da es als Pflichtverteidiger ja ein deutlich geringeres Honorar gibt als als Wahlverteidiger
Das "nur ein Pflichtverteidiger" bezog sich eher auf meine Überraschung dass er sich nicht selber einen Verteidiger aussucht. Würde ich machen wenn ich mit einem solchen Tatvorwurf konfrontiert bin. Vor allem wenn ich, wie er sagt, unschuldig belastet werde.
Das "nur" bezog sich nicht auf den Namen des Rechtsanwaltes. Mir sagt er zwar nichts, aber das hat ja nichts mit seiner Qualität zu tun!
Aber bist du sicher, dass Dr. Binder auch Pflichtverteidigungen übernimmt? Kann ich mir kaum vorstellen. V. a. da es als Pflichtverteidiger ja ein deutlich geringeres Honorar gibt als als Wahlverteidiger