Tötungsdelikt Gabriele Obst
16.05.2013 um 14:20@Granola
Nein , granola, er hätte die Waffe nicht jederzeit anmelden können. Es gab damals eine Frist in der es möglich war , bis dahin unregistrierte Waffen umzumelden , danach war Ende Gelände.
Und wenn er sie nicht als registrierte Waffe gekauft hatte ( unwahrscheinlich , da ja kaum jemand damals diese Waffen registrieren liess , bevor die Registrierung Pflicht wurde ) , konnte er sie auch nicht irgendwann nach der Frist als "gerade erworben" präsentieren und ummelden.
Nein , granola, er hätte die Waffe nicht jederzeit anmelden können. Es gab damals eine Frist in der es möglich war , bis dahin unregistrierte Waffen umzumelden , danach war Ende Gelände.
Und wenn er sie nicht als registrierte Waffe gekauft hatte ( unwahrscheinlich , da ja kaum jemand damals diese Waffen registrieren liess , bevor die Registrierung Pflicht wurde ) , konnte er sie auch nicht irgendwann nach der Frist als "gerade erworben" präsentieren und ummelden.