Tötungsdelikt Gabriele Obst
06.05.2013 um 21:22Sollte der Staatsanwalt korrekt zitiert worden sein, würde mich das sehr wundern.
Die Gerichtsmediziner können Selbstmorf ja nicht ausschliessen , wie also sollte das dann abgelaufen sein, dass "eine Person " Frau Obst nach einem ( allein durch die Gerichtsmedizin nicht ausschliessbaren ) Suizid an den Auffindeort gebracht und sich damit in Mordverdacht gebracht hätte ?
Hierbei geht es jetzt nicht darum, dass ein Selbstmord eher unwahrscheinlich ist,sondern um die Widersinnikeit, die der Staatsanwalt in die Formulierung gebracht hätte.
Ich ordne das in die Rubrik " schlechter Journalismus" ein.
Die Gerichtsmediziner können Selbstmorf ja nicht ausschliessen , wie also sollte das dann abgelaufen sein, dass "eine Person " Frau Obst nach einem ( allein durch die Gerichtsmedizin nicht ausschliessbaren ) Suizid an den Auffindeort gebracht und sich damit in Mordverdacht gebracht hätte ?
Hierbei geht es jetzt nicht darum, dass ein Selbstmord eher unwahrscheinlich ist,sondern um die Widersinnikeit, die der Staatsanwalt in die Formulierung gebracht hätte.
Ich ordne das in die Rubrik " schlechter Journalismus" ein.