DaXx schrieb:und pfänden können die ja dann nicht mehr? oder?^^
hm, ich schätze mal irgendwann werden die ein entsprechenden gerichtlichen mahnbescheid erwirken und die werden dann schon zusehen, dass sie dich entsprechend den regeln/gesetzen abrippen ... <-- also du wirst wohl über kurz oder lang bezahlen müssen...
hmm, naja, was eventuell noch eine möglichkeit wäre, wenn du versuchen würdest dein aktuelles konto in ein p-konto umzuwandeln (was dir allerdings je nach bank uU schwierigkeiten bereiten kann...)
Das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist ein auf Guthabenbasis zu führendes Girokonto einer natürlichen Person mit dem Zusatzvermerk „P-Konto“, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.[27][28] Das P-Konto ist (wie andere Konten auch) durch Gläubiger pfändbar. Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags und damit der Umsetzung des Sozialstaatsgebots, also der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums.
quelle:
Wikipedia: P-Konto#Pf.C3.A4ndungsschutzkonto seit 1. Juli 2010naja und dann hast du seit 2013 einen pfändungsfreien betrag von
ab dem 1. Juli 2013 neuer Sockelbetrag: 1.045,04 €;
quelle:
Wikipedia: P-Konto#Wirkung des P-Kontos