Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
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Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 07:44Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 07:49dass lässt sich bezahlen wenn die filme auch bewertet werden können und ich mir davor ein bild machen kann ob es gut ankommt oder nicht
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 08:56blackoutares schrieb:ich will bevor ich dafür bezahle , es anschauen ... hab mir oft eine cd gebrannt ausgeliehen und sie dann original gekauftWenn du sie wirklich danach kaufst, ist das ok. Aber die meisten sagen dann immer groß "ich kauf mir den danach" und dann tun sie es doch nicht, mit dem Argument: "hab ich ja jetzt schon gesehen. Muss ich nicht mehr kaufen"
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 12:39Was ist denn nun der neueste Stand der Dinge? Darf man sich Filme, als Stream, im Inet angucken, oder nicht. Ich blicke da kaum noch durch. Mal hei0t es ja, weil solange nur Stream, ist es eine rechtliche Grauzone und ein "normaler" User, der sich mal nen aktuellen Kinofilm reinzieht, wird eh nicht belangt, mal heißt es nein, weil man auch dann, aufgrund des Verfolgens der IP-Adresse verfolgt und angeklagt wird.
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 12:44@Wolfshaag
http://www.sueddeutsche.de/medien/richter-im-kinoto-verfahren-nutzen-illegaler-streams-ist-strafbar-1.1244518
http://www.sueddeutsche.de/medien/richter-im-kinoto-verfahren-nutzen-illegaler-streams-ist-strafbar-1.1244518
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 13:05@Fennek
Danke für den Link, nur leider funzt er bei mir nicht. :)
Kannst Du es als Copy/Paste mal hier reinsetzen?^^
Danke für den Link, nur leider funzt er bei mir nicht. :)
Kannst Du es als Copy/Paste mal hier reinsetzen?^^
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
23.01.2012 um 13:11Streaming ist illegal
Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.
Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig.
Streaming-Portal Bild vergrößern
Bei illegalen Streams heißt "vervielfältigen" "herunterladen", so der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich - im Bild das Kino.to-Nachfolgeportal. (© Screenshot)
Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber "herunterladen" gemeint, erläuterte Richter Winderlich der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zufolge. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei. Jeder Nutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.
Der frühere Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to war vom Amtsgericht Leipzig vergangene Woche zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 47-Jährigen der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.
Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to. Richter Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden.
Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert, der Verteidiger für eine Strafe von drei Jahren plädiert.
Der in Köln geborene Angeklagte hatte zugegeben, Server für kino.to gemietet und Filme auf das Portal hochgeladen und freigeschaltet zu haben. Zudem soll er einen Filehoster betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien mehr als 10.000 unterschiedlichen Filmtitel gespeichert waren, meldet der Branchendienst kress.de. Der frühere Einzelhandelskaufmann verdiente mit den Tätigkeiten für kino.to innerhalb von rund drei Jahren etwa 317.000 Euro.
In den vergangenen Wochen waren bereits drei weitere frühere Mitarbeiter von kino.to verurteilt worden. Das Strafmaß bewegte sich in diesen Fällen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und Freiheitsstrafen von zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren. Derzeit befinden sich noch zwei weitere frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten.
Die bisher verurteilten früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen sieben weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.
Wer illegale Streams im Internet nutzt, macht sich strafbar, da rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Diese Auffassung vertritt Amtsrichter Mathias Winderlich bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Kerngruppe in Leipzig.
Streaming-Portal Bild vergrößern
Bei illegalen Streams heißt "vervielfältigen" "herunterladen", so der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich - im Bild das Kino.to-Nachfolgeportal. (© Screenshot)
Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber "herunterladen" gemeint, erläuterte Richter Winderlich der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zufolge. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen, das beim Streaming stattfinde: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen, was eine sukzessive Vervielfältigung sei. Jeder Nutzer illegaler Streaming-Portale müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.
Der frühere Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to war vom Amtsgericht Leipzig vergangene Woche zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den 47-Jährigen der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.
Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to. Richter Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden.
Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert, der Verteidiger für eine Strafe von drei Jahren plädiert.
Der in Köln geborene Angeklagte hatte zugegeben, Server für kino.to gemietet und Filme auf das Portal hochgeladen und freigeschaltet zu haben. Zudem soll er einen Filehoster betrieben haben, auf dem zuletzt Raubkopien mehr als 10.000 unterschiedlichen Filmtitel gespeichert waren, meldet der Branchendienst kress.de. Der frühere Einzelhandelskaufmann verdiente mit den Tätigkeiten für kino.to innerhalb von rund drei Jahren etwa 317.000 Euro.
In den vergangenen Wochen waren bereits drei weitere frühere Mitarbeiter von kino.to verurteilt worden. Das Strafmaß bewegte sich in diesen Fällen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und Freiheitsstrafen von zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren. Derzeit befinden sich noch zwei weitere frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten.
Die bisher verurteilten früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen sieben weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 04:03Fennek schrieb:Wenn du sie wirklich danach kaufst, ist das ok. Aber die meisten sagen dann immer groß "ich kauf mir den danach" und dann tun sie es doch nicht, mit dem Argument: "hab ich ja jetzt schon gesehen. Muss ich nicht mehr kaufen"wenn der film scheiße war tut man das auch nicht.
und die meisten aktuellen filme sind mies.
dann kommen da noch filme zu für die man aus prinzip kein geld ausgibt, starwars neufassungen, der vierte teil von indianer jones...
und richter sind halt meist auch geistlose idioten... ich fand den aus herford zu geil der einfach blitzer ür abzocke erklärt hat und dann massenweise freigesprochen hat.
für bayern ist raubkopieren ehh völlig legal, dank guttenberg. welcher richter kann da glaubwürdig nen kleinen musikpiraten verknacken?
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 11:43@25h.nox
@Wolfshaag
@Fennek
@blackoutares
@ironforger
@SerCo
@oculusfelis
@AdLibitum
@reef
@GrandOldParty
@Ps-Ycho
Ist eigentlich schon jemand von euch mal erwischt worden beim Streamen und was waren die Konsequenzen?
Und nutzt ihr überhaupt noch Streaming Seiten ala Kinox oder Serienjunkies seit dem kürzlichen Verbot?
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Ist eigentlich schon jemand von euch mal erwischt worden beim Streamen und was waren die Konsequenzen?
Und nutzt ihr überhaupt noch Streaming Seiten ala Kinox oder Serienjunkies seit dem kürzlichen Verbot?
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 11:44Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 11:47@Fennek
Ja das ist meistens bei den ganz aktuellen Filmen so, aber bei älteren Serien find ich die schon ganz in Ordung.
Aber einmal benutzt hast hast du sie schon oder sonst wüsstest du nicht wie die Quali ist? ;)
Ja das ist meistens bei den ganz aktuellen Filmen so, aber bei älteren Serien find ich die schon ganz in Ordung.
Aber einmal benutzt hast hast du sie schon oder sonst wüsstest du nicht wie die Quali ist? ;)
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 11:54Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 11:59@Wolfshaag
Geht mir seitdem genauso, hab da ein mulmiges Gefühl...
Weißt du zufällig wie das ist wenn man im Ausland lebt und solche Seiten aufruft? Können die einen da was?
Oder wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit beim Streamen erwischt zu werden?
Geht mir seitdem genauso, hab da ein mulmiges Gefühl...
Weißt du zufällig wie das ist wenn man im Ausland lebt und solche Seiten aufruft? Können die einen da was?
Oder wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit beim Streamen erwischt zu werden?
Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
24.01.2012 um 12:02@WalterSobchak
Kommt drauf an, wo im Ausland. Aber ich glaube nicht, dass sie einen einfachen User bis nach Rio verfolgen werden. Es sei denn Du betreibst einen Server. :D
Kommt drauf an, wo im Ausland. Aber ich glaube nicht, dass sie einen einfachen User bis nach Rio verfolgen werden. Es sei denn Du betreibst einen Server. :D
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24.01.2012 um 12:08
suffel
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24.01.2012 um 12:29is ne grauzone, solang man nur filme anschaut und keine verbreitet is es ok ^^
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24.01.2012 um 12:35@WalterSobchak
ne noch nie erwischt worden , habs aber nur paar mal gemacht
die Qualität / Auflösung war einfach mies.
Mittlerweile schau ich mir vorher trailer an und ließ im internet nach kritik und bewertung bevor ich mir n film kaufe ... kosten nicht mehr soviel ... aber dafür ist die Dvd Hülle ein witz und die Werbung für die anderen filme bevor ich ins Hauptmenü komme find ich auch unnötig.
aber schaut gut aus son stapel dvd´s im regal ^^
ne noch nie erwischt worden , habs aber nur paar mal gemacht
die Qualität / Auflösung war einfach mies.
Mittlerweile schau ich mir vorher trailer an und ließ im internet nach kritik und bewertung bevor ich mir n film kaufe ... kosten nicht mehr soviel ... aber dafür ist die Dvd Hülle ein witz und die Werbung für die anderen filme bevor ich ins Hauptmenü komme find ich auch unnötig.
aber schaut gut aus son stapel dvd´s im regal ^^