Kinofilme als Stream online ansehen erlaubt oder verboten?
16.01.2012 um 17:07Nein.
Ich kenne diese Nachricht und es regt mich sehr auf, dass selbst eigentlich anständige Publikationen diesen Unsinn verbreiten.
Es ist völlig irrelevant, ob irgendein Richter in irgendeinem Verfahren mal einen Nebensatz zu Streams im Netz gesagt hat. Ein Gericht kann nur dann über etwas urteilen, wenn es Gegenstand eines Hauptverfahrens ist. Die Streams waren in diesem Prozess nicht Gegenstand des Hauptverfahrens, insofern ist die Aussage des Richters rein rechtlich gesehen nur seine eigene Meinung.
Damit Streams in Deutschland verboten werden können, muss es:
1. Ein Hauptverfahren geben und dort muss geurteilt werden, dass selbst das Anschauen illegal ist.
2. Dann muss dieses Urteil von jeder höheren Instanz gedeckt werden.
Dass Punkt 1 mal passieren kann, ist theoretisch möglich. Vor allem kleinere Gerichte sind, wenn es ums Netz geht, sehr dumm und hinterwäldlerisch. Dass Punkt 2 mal passieren wird, also alle höheren Instanzen diese Entscheidung decken, ist beinahe schon fast ausgeschlossen.
Aber selbst wenn beide Punkt zutreffen, haben die User in Deutschland ja immer noch ihren Trumpf und dass ist das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Herausgabe von Userdaten durch die Internetprovider nur dann erlaubt ist, wenn es sich um ELEMENTARE und AKUTE Gefahren für die Bürger oder den Staat handelt.
Und dazu gehört nicht das runterladen eines Films oder anschauen eines Streams.
De facto ist also unmöglich, dass es überhaupt erst zu solchen Verfahren kommen kann. Und die einfache Wahrheit ist, entgegen der Propaganda der Medienindustrie, dass die User in Deutschland geschützt sind. Wir können, wenn es nicht gewerbsmäßig ist, runterladen und anschauen, was wir wollen.
@Jimmybondy @Mindslaver @Fennek
Ich kenne diese Nachricht und es regt mich sehr auf, dass selbst eigentlich anständige Publikationen diesen Unsinn verbreiten.
Es ist völlig irrelevant, ob irgendein Richter in irgendeinem Verfahren mal einen Nebensatz zu Streams im Netz gesagt hat. Ein Gericht kann nur dann über etwas urteilen, wenn es Gegenstand eines Hauptverfahrens ist. Die Streams waren in diesem Prozess nicht Gegenstand des Hauptverfahrens, insofern ist die Aussage des Richters rein rechtlich gesehen nur seine eigene Meinung.
Damit Streams in Deutschland verboten werden können, muss es:
1. Ein Hauptverfahren geben und dort muss geurteilt werden, dass selbst das Anschauen illegal ist.
2. Dann muss dieses Urteil von jeder höheren Instanz gedeckt werden.
Dass Punkt 1 mal passieren kann, ist theoretisch möglich. Vor allem kleinere Gerichte sind, wenn es ums Netz geht, sehr dumm und hinterwäldlerisch. Dass Punkt 2 mal passieren wird, also alle höheren Instanzen diese Entscheidung decken, ist beinahe schon fast ausgeschlossen.
Aber selbst wenn beide Punkt zutreffen, haben die User in Deutschland ja immer noch ihren Trumpf und dass ist das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Herausgabe von Userdaten durch die Internetprovider nur dann erlaubt ist, wenn es sich um ELEMENTARE und AKUTE Gefahren für die Bürger oder den Staat handelt.
Und dazu gehört nicht das runterladen eines Films oder anschauen eines Streams.
De facto ist also unmöglich, dass es überhaupt erst zu solchen Verfahren kommen kann. Und die einfache Wahrheit ist, entgegen der Propaganda der Medienindustrie, dass die User in Deutschland geschützt sind. Wir können, wenn es nicht gewerbsmäßig ist, runterladen und anschauen, was wir wollen.
@Jimmybondy @Mindslaver @Fennek