Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse
23.03.2011 um 13:53Gibt es wirklich noch Menschen, die Tauschbörsen nutzen?
Herjeh herjeh
Herjeh herjeh
sondern?Desmocorse schrieb:und ich meine jetzt nicht RS oder andere Hosster
"Es gibt keinen illegalen Download. In Österreich besteht das Recht auf eine Privatkopie", erläutert der Richter, wenngleich das Anbieten von Musik über Tauschbörsen rechtswidrig sei.http://derstandard.at/1253807759112/Richter-Illegale-Downloads-gibt-es-nicht
Das Herunterladen für private Zwecke ist nicht strafbar, der Rechteinhaber kann aber gegen den Downloader eine Unterlassungsklage wegen unzulässiger Vervielfältigung einbringen.http://derstandard.at/1245820310340/Filesharing-Ist-es-strafbar-Musik-oder-Filme-aus-dem-Netz-zu-laden
(...)
Der Download ist mit Sicherheit nicht strafbar. Ob er völlig legal ist oder untersagt werden könnte (zivilrechtliche Unterlassungsklage) ist umstritten. Es gibt dazu keine passende Judikatur.
Somit wäre das Internet selbst illegal. Ich lach mich tot. :)CurtisNewton schrieb:ALLES was man im Internet an urheberrechtlich geschütztem Material runterlädt, ohne eine Lizenz durch den Kauf erworben zu haben (egal ob audiales oder visuelles Medium), ist illegal.
In dem fall besitzt du den Film ja nicht. Der Kinobetreiber wird schon eine Lizenz haben.der_weise schrieb:Wäre sonst ja so als ging ich ins Kino und nachdem ich die Karte gekauft habe und denn Film geschaut habe, werde ich wegen Uhrhebrechtsverletzungen verhaftet.
Weil der Kinobetreiber keine Lizenz hatte für denn Film.
Du darfst eigentlich nicht mal ein Bild von einer anderen Homepage verlinken. Dafür wurden schon einige erfolgreich angeklagt.der_weise schrieb:Somit wäre das Internet selbst illegal.
Der rearm funktioniert aber nur begrenzt.der_weise schrieb:Will man dann noch länger testen gibt es freischaltungsbefehle, die ich hir nicht erörtern werde
Du kannst dir sogar kostenlos von Microsoft die System Builder Disk kaufen.der_weise schrieb:Da schert es nimanden mehr wo ich denn Datenträger hergehabt habe.
Aber nur laut LG Hamburg.der_weise schrieb:Der Link von Fennek sagt doch klar aus das Serverbetreiber
für die betriebenen Server rechtlich in der Haftung sind.
Dir ist schon klar, dass Filehosting einen ganz anderen Zweck als illegales Filesharing hat, oder?der_weise schrieb:Und solange Filehoster nicht verboten werden von den Gerichten sehe ich
das ganze Thema Filesharing als legal an.
JEDER Filehoster ist im Prinzip legal.der_weise schrieb:Es gibt durchaus legale Filesharer Anbieter.
Nein, war sie nicht.der_weise schrieb:Zudem war die Frage hir im Thread ob der User illegal handelt wenn er sich was bei Rapidshare und co runterläd.
Wie gesagt: Bisher wurde jedes ähnliche Urteil vom LG Hamburg in höherer Instanz abgeschmettert.der_weise schrieb:Denn für die Uhrheberrechtsverletzung haftet in erster Linie und nach dem Beschlus des Hamburger Landgerichts vom 14. Januar 2011 (Az. 310 O 116/10) der Serverbetreiber.