@Syco Ja, meine Meinung ist dass es effektiver ist die Uploader von Download und Streaming-Angeboten zu verfolgen wenn man etwas dagegen unternehmen will.
Aber anscheinend wird mit zweierlei Maß gemessen, denn bei Youtube gibt dieses Problem nicht so stark, bzw. ist das Risiko minimal bis nicht vorhanden.
Syco schrieb:das es sich aus geldrechtlichen gründen nicht rechnen würde halte ich für eine sehr wage vermutung, da man ja gesetzte verfassen könnte das man den streamer ordentlich zur kasse bitten könnte.... ich sehs ja beim autofahren was da verlangt wird für vergehen wo man nur sich selbst schädigt... z.B. nicht anschnallen.....
Aber das kannst du ja nicht vergleichen, das eine basiert auf der Bußgeldverordnung, das andere geht in Richtung Schadenersatz. Die Firma bietet dich ja für ihre entgangene Kohle zur Kasse.
Und wenn sie dann sagt "Sie schulden uns ein Kinoticket für Avatar" lohnt sich wohl nichtmal der Gang zum Richter, bzw. wird der wohl nur mit den Augenbrauen zucken wenn er die Herausgabe deiner Adresse veranlassen soll.
Wenn es dagegen heißt "Sie haben Avatar im Internet verbreitet" sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Du verwechselst hier auch die Interessen der Industrie mit denen der Abmahner. Die können keine Mahnbescheide für minimale Streitwerte ausschreiben, da machen die ja keinen großen Gewinn. Vielleicht könnten sie es, aber solange sie bei P2P lauter Uploader finden können sie an die viel größere Mahnbescheide ausstellen.