Puckpuck schrieb:Ich denke er wollte bloß damit sagen das er es auf die Firma übertragen hat.
Dir erstmal vielen Dank das du hier vermitteln möchtest. Meine ich ernst, sollte es öfter in so manchen Diskussionen geben.
Dennoch, er schreibt:
TheirSlave schrieb:Ich bin selbst Vermieter in NRW. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Der Vermieter kann die Pflicht zur Installation der Rauchmelder an den Mieter übertragen ..... Allerdings ist der Vermieter in diesem Falle für die jährliche Wartung und deren Dokumentation verantwortlich,.
und das ist schlicht falsch. Grundsätzlich is mir völlig wurst, was er sich so denkt und wie er sich die Welt ausmalt, hier lesen aber andere mit, die das dann so aufschnappen und für korrekt halten können. Durch seine Aussage "ich bin selbst Vermieter" gibt er sich dabei noch den Nimbus eines Wissenden, dass verstärkt die Bereitschaft Dritter, ihm zu glauben. Da seine Aussage schreiend falsch ist, kann ich die eben nicht so stehen lassen. Im Übrigen zum Thema Missverständnis: Wenn man sich dann schon den Umhang des besonders Wissenden umhängen möchte, sollte man nochmals mehr auf Wortwahl und korrekte Wiedergabe achten.
Wobei im Übrigen die Eigenschaft "Vermieter" in keiner Weise ein Hinweis auf ein besonderes Wissen ist sondern lediglich darüber informiert, dass sich diese Person eine Immobilie gekauft hat, die sie anderen gegen Entgelt überlässt.
Die überwiegende Mehrheit der Deutschen sind KFZ-Eigentümer, dennoch reicht diese Eigenschaft nicht, um Reperaturtipps bei einem Motorschaden zu geben.
Immobilienwirtschaft ist nicht umsonst ein Lehrberuf bzw. Studienabschluss, den Fachanwalt gibt auch nicht umsonst und rund um eine Immobilie herum gibt es eine Menge Berufe, die eine Menge Fachwissen benötigen, wie FM-Dienstleister, Brandschutzbeauftragte usw.
Aber das nur am Rande.
@TheirSlave Wir können dann festhalten, dass du eine Aussage getätigt hast, die unbelegt geblieben ist. Ich habe dieser widersprochen und mit der momentanen und für NRW gültigen BauO unterfüttert.
Ergo können wir festhalten: Grundsätzlich sind in NRW Wohnungen durch den Eigentümer mit Rauchmeldern auszustatten.
Deine Versuche, mich durch einen "beleidigenden" Schreibstil aus der Ruhe zu bringen, statt deine Behauptungen zu belegen, sprechen im Übrigen eine sehr deutliche Sprache.