@CriticalRush Da ich nicht weiß, mit welcher Intention du gefragt hast, nochmals kurz vertiefend:
Es ist zu unterscheiden zwischen tatsächlichem, offiziellen Fluchtweg und deiner für dich selbst festgelegt Fluchtroute.
Wenn du für dich festlegt, dass du im Falle des Falles aus dem Fenster flüchten möchtest, dir die Umgebung freiräumst, evtl. wie von
@stanmarsh angesprochen Hilfsmittel bereitlegst, ist das in Ordnung bzw. ziemlich schlau. BTW macht es Sinn, seinen persönlichen Fluchtweg an den offiziellen anzulehnen, eben das
stanmarsh schrieb:Wie das aus einem Fenster, nachts bei Feuer und Panik ausgesehen hätte, ist ne andere Frage.
ist nämlich der Knackpunkt.
Ein offizieller Fluchtweg wird je nach Art des Gebäudes gefordert, möchtest du eine Baugenehmigung erhalten. Je nach Art des Gebäudes sind verschiedene FLuchtmöglichkeiten, Abschottungen von Brandabschnitten etc. zu schaffen. Ein offizieller Fluchtweg ist als solcher gekennzeichnet - sowohl auf Feuerwehrlaufplänen als auch auf den aushängenden Flucht- und Rettungsplänen sowie auf den Fluchtausgängen selbst. Heißt, dein Fenster muss als Fluchtweg offiziell mit den hierfür vorgesehenen Pikotogrammen beschildert sein.
Im EG wird ein Fenster als Fluchtweg nicht durchgehen, hier brauchts in der Regel eine Tür.
In höheren Geschossen, gerade öffentlich genutzter Gebäude, sind Fenster des Öfteren Fluchtwege, hier sind sie ANLEITERPUNKTE. Nix mit springen. Die Flüchtenden folgen dem Fluchtweg bis zu diesem Fenster, öffnen es und warten auf die Feuerwehr, welche unterhalb des Fensters einen Feuerwehrstellplatz eingerichtet hat, von welchem aus sie anleitert und die Personen befreit.
Springen ist generell ab dem 1. OG nicht unbedingt ratsam.