@Suppenhahn Leider habe ich weder die Zeit, noch das Geld, mir solche Schulungen leisten zu können. Ich bin ebenfalls selbstständig, und arbeite bis zu 80h in der Woche. Seit über 20 Jahren halte ich mit extrem hohen persönlichen Einsatz meine Firma am Leben, d.h. niemals Urlaub, niemals krank, und am Monatsende weniger als Hartz 4.
Ich erwarte vom Gesetzgeber, also den Leuten die ich selbst gewählt habe, dass die gottverdammtnochmal ihren Job so machen, dass erwachsene unbescholtene Bürger, die sich im Rahmen sozialkonformer Regeln durchs Leben bewegen, nicht gezwungen sein müssen, Schulungen zu besuchen, um nicht straffällig zu werden.
Ich komme aus dem Osten, bin also unter russischer Besatzung aufgewachsen, und finde mich dennoch im neuen System recht gut zurecht, ich brauche auch keine Schulungen im Strafrecht, weil mir mein gesunder Menschenverstand sagt, dass ich keine Handtaschen klauen, keine Wände besprühen, und keine Steuern hinterziehen darf. Bei Dingen wo ich mich nicht auskenne, beschäftige ich Leute, die das für mich tun, z.B. Steuerbüros, etc., aber bei dieser verkakten DSGVO geht das nicht, die muss ich selbst verstehen, und das kann ich nicht, obwohl ich es versucht habe.
Daher habe ich es so geregelt, dass ich auf jegliche Verarbeitung persönlicher Daten verzichte, es sei denn, ich bin durch gesetzliche Vorgaben dazu gezwungen, wie z.B. bei der Rechnungserstellung. Einer der wichtigsten Grundsätze der DSGVO ist es, dass es der ausdrücklichen Zustimmung bedarf, wenn ich persönliche Daten zu einem Zweck erhebe, der
nicht gesetzlich geregelt ist. Das ist tatsächlich einer der wenigen Punkte in diesem Machwerk, den ich verstanden habe, zumindest glaube ich das.
Und ich habe mich informiert, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Klingelschilder oder Briefkastenbeschriftungen. Folglich bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung, wenn der Vermieter persönliche Daten physisch an gut strukturierten Briefkasten- und Klingelanlagen für jedermann sichtbar anbringt. Ich weiß gar nicht, was es daran zu interpretieren gibt. Genau auf solche Fälle ist der Gesetzestext ausgelegt.
Zurück zu meiner Firma, ich habe also vor dem 25.05.2018 sämtliche Kundendatensätze aus meinem Warenwirtschaftssystem gelöscht, also quasi alles auf Null gesetzt. Angebotsanfragen werden nur noch unpersönlich gestaltet, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Rechnnungskunden werden neu angelegt, aber die brauche ich auch nicht zu belehren, oder muss mir Unterschriften einholen, zudem habe ich dafür eine "Verfahrensdokumentation" erstellt, aus der hervorgeht, was mit diesen Daten geschieht, auf welche Weise eine Verarbeitung erfolgt, und wer alles Zugriff darauf hat, incl. DSGVO-Zertifikat meines Steuerbüros. Ansonsten bekommt jeder Kunde nur noch eine unpersönliche Nummer, ich notiere mir nicht einmal mehr Namen oder Telefonnummern, weil mir nicht klar ist, ob ich damit den Grad an Strukturierung überschreiten würde. Sämtliche Notitzen zu kundenbezogenen Vorgängen landen nach Abschluss im eigens dafür angeschaften DSGVO-konformen Schredder.
Und genau das war und ist für mich ein Horrorszenario, sowohl vor, als auch nach Inkrafttreten, und bis heute gab es niemanden, der mir rechtssicher erklären konnte, ob ich mir die Telefonnummer eines Kunden auf meinem Servicebericht notieren darf, um ihn im Fall einer Nachfrge kontaktieren zu können. Das ich das letztlich darf, weiß ich natürlich, aber ich will unter keinen Umständen dafür seitenweise Belehrungen durchführen, Unterschriften einholen, oder gar meine Verfahrensdokumentation jedem offenlegen.