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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

84 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Datenschutz, Privatsphäre, Hype ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 08:14
Am 25.05.2018 tritt offiziell die so genannte Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft.
Absicht dieser Verordnung ist eine bessere Regelung der Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen - also kurz ,,physische Menschen wie du und ich" - durch Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine etc.

https://dsgvo-gesetz.de/

Obwohl die Absichten dahinter für den Laien ziemlich positiv erscheinen, man wird beispielsweise nicht mehr völlig ungefragt ausgeforscht, wenn man eine Website besucht, geht meiner Beobachtung nach seit einiger Zeit große Panik um. Sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht von privateren Bloggern und von zahlreichen anderen Seiten hört man umfangreiche Beschwerden. Zu kompliziert, niemand weiß mehr, was erlaubt ist und was nicht, Angebote können nicht mehr aufrecht erhalten werden...Einige haben angekündigt, ihre Angebote einzustellen, aus Protest, aus Angst vor Abmahnanwälten...

Aber ist das wirklich so schlimm, ist die Datenschutzgrundverordnung wirklich so unverständlich und zerstörerisch? Oder geschehen die Beschwerden eher aus Hysterie, Bequemlichkeit und Eigennutz, weil einige Unternehmen beispielsweise stark auf der ungefragten Sammlung und Nutzung von Daten aufbauen?
Habt ihr selbst schon Erfahrungen damit gemacht, Angebote umgestellt oder eingestellt?


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 08:28
Zitat von KcKc schrieb:Aber ist das wirklich so schlimm, ist die Datenschutzgrundverordnung wirklich so unverständlich und zerstörerisch? Oder geschehen die Beschwerden eher aus Hysterie, Bequemlichkeit und Eigennutz, weil einige Unternehmen beispielsweise stark auf der ungefragten Sammlung und Nutzung von Daten aufbauen?
Habt ihr selbst schon Erfahrungen damit gemacht, Angebote umgestellt oder eingestellt?
Guten Morgen :) Ich glaube, dass es einerseits die komplizierte Formulierung ist (so wie wir es in vielen Verordnungen und Gesetzen haben) zum anderen spielt die Geldstrafe eine große Rolle und macht Angst. Einen Fehler im Sinne der Datenschutzgrundverordnung zu begehen, kann einen bis zu 2000 Euro kosten. Jetzt kennen wir ja auch wahrscheinlich alle den ein oder anderen, der genau auf so etwas aus ist. Ich für meinen Teil kann sagen, dass mir das die Arbeit erschweren wird. Nicht nur, dass ich nun alle Kontakte anschreiben muss und die Einverständnis bestätigen lassen muss, wenn ich keine Rückmeldung erhalte, so muss der Kontakt entfernt werden. Auch hier haben wir die Leute, die solche Mails geflissentlich ignorieren. So werden sich unsere Kontakte sehr wahrscheinlich um ein vielfaches reduzieren. Der nächste Punkt ist: Ich bekomme eine Anfrage von Bürger XY. Wir sind aber gar nicht zuständig, sondern Ministerium MN. Früher war es kein Problem diese Anfrage an das Ministerium mit der Bitte um Beantwortung zuständigkeitshalber weiterzuleiten und dem Absender eine Abgabenachricht zukommen zu lassen. Jetziger Stand ist, dass ich den Bürger erst fragen muss, ob ich die Anfrage weitergeben darf und warte dann wiederum auf Antwort. Das bedeutet für mich, ich habe wahnsinnig viele Sachen liegen, wo ich auf Rückmeldung warten muss. Die andere Alternative ist die Anfrage so umzuschreiben, dass keinerlei persönliche Daten mehr erkennbar sind. Das ist schon mit Aufwand verbunden. Ich weiß noch nicht, wie genau ich das finden soll :)


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 09:26
@Lilith101

Das sind interessante Ausführungen und Erklärungen :)

Eine Frage: wie realistisch ist denn diese Angst vor Abmahnanwälten und Abmahnvereinen?
Es ist ja nicht so, dass einfach irgendein Anwalt sagen kann:,,Du hast XY nicht, gib mir 2000€!" oder?

Nur Gerichte können einen zu solchen Zahlungen zwingen. Und da würde ich davon ausgehen, dass es seriösen Richtern und Staatsanwälten - obwohl sie auch nur Menschen sind und es natürlich immer mal fragwürdige Entscheidungen gibt, halte ich diese für die Mehrheit - dann doch auffällt, wenn der Kläger eigentlich nur für sich selbst bzw. seinen Mandanten Kohle abzocken will.
Und sie entsprechend entscheiden.

,,Bis zu", heißt ja nicht automatisch, dass jedes Mal die Höchstsumme aufgerufen wird.

Falls überhaupt Strafen ausgesprochen werden, kann doch theoretisch auch 1€ ,,Strafe" verhängt werden oder?

Mir scheint irgendwie, dass sich da viele Leute viel zu viel Streß machen und glauben, die fertigen Klagen gegen sie würden schon bei der Post liegen und pünktlich 25.5. zugestellt werden.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 09:29
Zitat von KcKc schrieb:Eine Frage: wie realistisch ist denn diese Angst vor Abmahnanwälten und Abmahnvereinen?
Es ist ja nicht so, dass einfach irgendein Anwalt sagen kann:,,Du hast XY nicht, gib mir 2000€!" oder?
Wie meinst du das? Es ist laut derzeitiger Verordnung sehr einfach, den Adressinhaber ohne nachweisliche Einverständniserklärung auf 2000 Euro zu verklagen (bei öffentlichen Stellen jetzt nicht so sehr wie in der Wirtschaft oder den bekannten komischen Telefonanrufen).
Zitat von KcKc schrieb:Mir scheint irgendwie, dass sich da viele Leute viel zu viel Streß machen und glauben, die fertigen Klagen gegen sie würden schon bei der Post liegen und pünktlich 25.5. zugestellt werden.
Ich hoffe nicht, dass dem so ist ;) Ich denke nicht, dass es viele sein werden. Wie gesagt, den ein oder anderen kennt ja jeder so. Ich hoffe, dass sich die Verordnung einfach gut in den Arbeitsalltag oder generell in den Alltag integrieren kann.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 09:37
@Lilith101

Stell dir vor, du parkst versehentlich im Halteverbot.
Ich, kein Mitarbeiter vom Ordnungsamt oder der Polizei, komme darauf auf dich zu und sage:,,Du parkst falsch, gib mir 2000€ Strafgeld!"
Das geht ja auch nicht. Das meine ich damit.

Was berechtigt diesen theoretischen Herrn Abmahnanwalt denn, einfach so tausende Euro zu fordern? Hat er überhaupt ein Mandat? Hat ihn eine Behörde beauftragt, ihr unter die Arme zu greifen?
Das ist doch nicht der Fall.

Nur ein Gericht kann überhaupt Strafzahlungen verhängen, keine Privatperson, auch wenn sie den feschen Titel Anwalt trägt.

Es erschließt sich mir nicht, warum man ernsthaft vor solch windigen Klägern Angst haben müsste.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 09:51
Zitat von KcKc schrieb:Stell dir vor, du parkst versehentlich im Halteverbot.
Ich, kein Mitarbeiter vom Ordnungsamt oder der Polizei, komme darauf auf dich zu und sage:,,Du parkst falsch, gib mir 2000€ Strafgeld!"
Das geht ja auch nicht. Das meine ich damit.
Das geht nur nicht, weil dir das Geld nicht zusteht, sondern dem Ordnungsamt. Bei der Datenschutzgrundverordnung wirtschaftest du aber in deine eigene Tasche. Das ist der Unterschied.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 10:15
Die DSGVO ist ja nicht neu, jetzt erst werden die Strafen drakonisch. Viele kleine Unternehmen, besonders im unterstützenden IT-Bereich dürfen sich umgucken.
Alle Verträge mit Kunden und Partnern müssen umgeschrieben werden.

Und ja, eine Welle von Abmahnungen wird es in der ersten Phase sicherlich geben.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 11:50
@Lilith101

Vielleicht bin ich schwer von Begriff in dieser Angelegenheit.
Aber weshalb ist der Anwalt berechtigt, bis zu 2000€ von mir zu fordern, wenn mein Blog nicht mehr 100% der DSGVO entspricht, warum ,,steht ihm das Geld zu"?

Strafen verhängen und Strafzahlungen erzwingen dürfen ausschließlich Gerichte, soweit mir bekannt ist.
Also ich würde ausschließlich auf gerichtliche Anordnung zahlen, nicht nur, weil mir irgendwelche windigen Zahlungsaufforderungen ins Haus flattern.
Könnte das Problem eher darin bestehen, dass Leute sich vorschnell von (pseudo)juristischem Ton oder einem Anwaltstitel einschüchtern lassen, denken, das werde schon seine Richtigkeit haben und dann aus Angst vor weiterem Ärger zahlen?

Als ich noch ein kostenloses Postfach bei gmx hatte, habe ich in schöner Regelmäßigkeit Mails bekommen mit Titeln wie ,,Mahnung", ,,Letzte Mahnung!", ,,Zahlungsaufforderung", ,,Kanzlei Soundso, Mahnung" und dergleichen.
Nie geöffnet, nie ist was von irgendeinem ordentlichen deutschen Gericht gekommen.
Sprich diese Mahnungen waren alle unberechtigt. Hätten berechtigte Forderungen bestanden, hätte ich unter Garantie irgendwann Post vom Gericht bekommen. Post, keine Mails.

Betrüger gehen nicht so gerne vor Gericht, weil es dann sein könnte, dass ihre Praktiken auffliegen und genauer unter die Lupe genommen werden.

Auch deshalb kann ich die Angst vor Abmahnwellen nicht nachvollziehen. Fordern können irgendwelche Abmahnanwälte viel, ob die Forderung berechtigt ist und bezahlt werden muss, entscheiden ordentliche Gerichte.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 11:55
Zitat von KcKc schrieb:Aber weshalb ist der Anwalt berechtigt, bis zu 2000€ von mir zu fordern, wenn mein Blog nicht mehr 100% der DSGVO entspricht, warum ,,steht ihm das Geld zu"?
Dem Kläger, dem Adresseigentümer steht das Geld zu. Nicht dem Anwalt. Nach geltendem Recht der DSGVO hat JEDER das Recht, Datenmissbrauch anzuzeigen und bis zu 2000 Euro einzuklagen (und die Chancen stehen nach dieser Rechtslage verdammt gut). Beispiel: Du schickst mir einen Brief in dem du dich wegen einer Windkraftanlage bei mir beschwerst. Ich bin aber nicht zuständig, sondern das Umweltministerium. Ich leite deinen Brief samt Anlagen und allem drum und dran an das Ministerium weiter. Somit kannst du mich auf 2000 Euro verklagen, weil ich personenbezogene Daten ohne deine Einwilligung weitergegeben habe.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 11:58
@Kc
Du kannst das im Übrigen fast gleichsezten mit den Rechten an den eigenen Bildern. Auch da hast du die Möglichkeit anzuklagen, wenn jemand ungefragt deine Bilder verwendet.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 11:58
@Lilith101

Okay!? Ernsthaft? :D

Also trotz aller Witze sollte man ja eigentlich davon ausgehen, dass Menschen mit einer gewissen Grundkompetenz und Grundintelligenz an diesen EU-Verordnungen mitarbeiten. Eigentlich sollte man doch so einen einfachen Missbrauch ausschließen.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 12:01
@Kc
Ernsthaft. Und das ist genau der Grund, warum es uns um die Ohren fliegen wird und es auf jeden Fall ein sehr ernstzunehmendes Thema ist.
Zitat von KcKc schrieb: Eigentlich sollte man doch so einen einfachen Missbrauch ausschließen.
Hast du noch nie Pishing-Mails oder Anrufe erhalten? Oder newsletter, Werbung, egal wo du dich gefragt hast, wie diese Leute an deine Daten gekommen sind? Dem will man engegenwirken. Es geht überwiegend auch um Adressen, die nicht öffentlich auf Homepagen oder so zu finden sind. Denn man geht davon aus, dass Mailadressen oder Postadressen, die auf einer Homepage veröffentlicht werden, die Einstimmung zur Verwendung gegeben wurde.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 12:08
Zitat von KFBKFB schrieb:Viele kleine Unternehmen, besonders im unterstützenden IT-Bereich dürfen sich umgucken.
Alle Verträge mit Kunden und Partnern müssen umgeschrieben werden.

Und ja, eine Welle von Abmahnungen wird es in der ersten Phase sicherlich geben.
Sie hatten 2 Jahre Zeit sich darauf vorzubereiten...ZWEI JAHRE.

Wer erst kurz vor knapp anfängt sich Gedanken zu machen ist selber Schuld.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 16:48
@Nerok
Das tut doch nichts zur Sache. Was ist mit den kleinen Fotografen, denen dieses "digitale Wissen" teils abgeht. Mit dem ersten Abmahnschreiben geht denen der Arsch auf Grundeis


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 17:12
Zitat von KFBKFB schrieb:Das tut doch nichts zur Sache. Was ist mit den kleinen Fotografen, denen dieses "digitale Wissen" teils abgeht. Mit dem ersten Abmahnschreiben geht denen der Arsch auf Grundeis
Wer ein Unternehmen oder ähnliches führt das mit personenbezogenen Daten von anderen Menschen hantiert sollte wissen was so abgeht in dem Bereich.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das Gesetz wurde 2016 verabschiedet und war damals schon in den Medien.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 18:21
@Kc
Es ist irgendwie mMn bizarr, man hostet sein Blog oder seine Vereinswebsite z.B. bei Wordpress, Blogger, etc, und ist dann aber aufgefordert in der Datenschutz Erklärung Angaben über die Verwendung der Daten bei seinem Hoster zu machen, von denen Du streng genommen nicht so genau sagen kannst, was da gespeichert wird. Ebenso die Verwendung irgendwelcher Plug-Ins oder Cookies. Ein guter Vergleich den ich gelesen habe, Du mietest eine Wohnung und bist als Mieter zuständig für die Einhaltung der Brandschutzverordnung des Hauses.

Du bist außerdem, soweit ich das Verstanden habe, im Grunde in der Pflicht, wenn Du auch nur ein Kontaktformular hast oder eine Kommentarfunktion, dass Du jedes Mal von jedem Nutzer Dir bestätigen lässt, dass Du die von Ihm eingegebenen Daten überhaupt speichern und auswerten darfst.
Vor allem weil Privatpersonen mit einem kleinen Blog nicht mal eben so zum Anwalt laufen werden um eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen zu lassen, befürchte ich tatsächlich eine Abmahnwelle, denn die Verantwortung ist leider so gelegt.

Vernünftige Datenschutzgesetze sind wichtig, und vor allem auch endlich mal nötig. Leider ist hier aber ein Monster geschaffen worden, das, so mein aktuelles Verständnis davon, Potential hat, das Internet der vielen kleinen, unabhängigen Seiten Vergangenheit werden zu lassen.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

23.05.2018 um 20:48
Man kann ja nun auch verlangen , bzw einfacher verlangen , daß Daten gelöscht werden.
Wir hatten heute unter Kollegen das Thema und einer sagte so aus gaudi , wenn das so ist hat die Schufa und ähnliches ja im Prinzip ausgedient.
Mal im Ernst , wie ist das eigendlich mit solchen Daten ? Die sind auch personenbezogenen.
Könnte man sowas nach der neuen Verordnung löschen lassen , was für einige bei Wohnung mieten oder sowas auch ne Hilfe wäre


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 02:13
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Nach geltendem Recht der DSGVO hat JEDER das Recht, Datenmissbrauch anzuzeigen und bis zu 2000 Euro einzuklagen (und die Chancen stehen nach dieser Rechtslage verdammt gut)
Hast du da eine Quelle dazu?

Und wenn, wie du schreibst, Schadensersatz einzuklagen ist, dann geht das nur über den zivilrechtlichen Weg, sprich über ein Gericht.
Das war aber auch schon vor der DSGVO anhand des deutschen Datenschutzgesetzes möglich.
Zitat von KcKc schrieb:Was berechtigt diesen theoretischen Herrn Abmahnanwalt denn, einfach so tausende Euro zu fordern? Hat er überhaupt ein Mandat? Hat ihn eine Behörde beauftragt, ihr unter die Arme zu greifen?
Das ist doch nicht der Fall.
Genau! Weder die DSGVO noch das deutsche Datenschutzgesetz sieht die Möglichkeit der Abmahnung vor. Bleibt für eine Abmahnung also nur der Weg über wettbewerbsrechtliche Verstöße. Da ist es aber so, daß nur Mitbewerber oder Verbraucher- oder Wettbewerberschutzverbände dazu berechtigt sind. Jetzt muss ein Mitbewerber aber erst mal belegen können, dass durch meine Verstösse gegen die DSGVO ihm ein wettbewerblicher Nachteil entsteht.

Alles in allem wird die Suppe nicht so heiss gegessen, wie sie (jetzt) gekocht wird.
Betreiber privater Websites müssen gewisse Regeln einhalten, bei gewerblichen Webseitenbetreibern ist es etwas mehr, aber alles kein Hexenwerk.

Auch ist die einhellige Meinung der Datenschutzbehörden, dass 3-5 Jahre vergehen werden, bis die neuen Datenschutzregeln (und die Kontrollen dazu) in der Praxis realistisch umgesetzt werden. Wie hat ein Landesdatenschutzbeauftragter so schön gesagt: "Wir haben jetzt Zähne bekonmmen, das bedeutet aber nicht, dass wir jetzt bissig geworden sind"


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 07:32
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Genau! Weder die DSGVO noch das deutsche Datenschutzgesetz sieht die Möglichkeit der Abmahnung vor.
Ich bin kein Jurist, aber da liegst Du meines Wissens nach richtig.

Aber das das UWG sowie das UKlaG sehen dies vor: https://www.datenschutz-guru.de/abmahngefahren-durch-die-dsgvo/


Und das ist, meinem Kentnissstand nach, leider auch gelebte Praxis gegen Privatpersonen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. ist ein vom Gesetzgeber legitimierter Verein, an den sich jeder wenden kann, der anonym eine Unterlassung erwirken möchte. Abgemahnte müssen oft eine vergleichsweise niedrige Pauschale von etwa 200 Euro zahlen, wenn sie von der Wettbewerbszentrale abgemahnt werden.
Quelle: https://www.abmahnung.org/abmahnung-uwg/

Ich bin wie gesagt kein Jurist, denke aber, dass die ganzen Fachmedien, die jetzt warnen, durch die DSGVO könnte das auch gegen Privatpersonen gehen, kompetente Juristen dazu befragt haben.
Hier kürzlich aus der Zeit:
Wo es Rechtsunsicherheit gibt, sind Abmahnungen nicht weit. Die DSGVO sei "prädestiniert für Abmahner und engstirnige Prinzipienreiter", schrieb der Rechtsanwalt und langjährige DSGVO-Kritiker Niko Härting kürzlich auf Twitter.
[...]
Wettbewerber könnten sich somit untereinander anschwärzen und selbst private Websitebetreiber könnten plötzlich in das Netz der Abmahnindustrie geraten.
Quelle: https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-05/datenschutz-grundverordnung-dsvgo-faq/seite-3 (Archiv-Version vom 12.05.2018)

Übrigens, ganz amüsant zu lesen: https://buggisch.wordpress.com/2018/05/17/sehr-geehrte-frau-kommissarin/


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 10:57
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Aber das das UWG sowie das UKlaG sehen dies vor: https://www.datenschutz-guru.de/abmahngefahren-durch-die-dsgvo/
Eine Abmahnung nach den UWG halte ich eher für unwahrscheinlich, möglich wäre es nach §3a UWG, ich zitiere: "Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen."
(Hervorhebung von mir)

Der Verstoß gegen die DSGVO muss also die Interessen vom Verbrauchern und Mitbewerbern spürbar beinträchtigen können. DAS muss ein Abmahnanwalt erst mal klar belegen können.

Auch eine Abmahnung nach dem UKlaG halte ich persönlich für unwahrscheinlich, ausser in Fällen, wo grobe Verstösse gegen die DSGVO auftreten.
z.B. ein Autohändler hat in seinem Datenbestand die Hobbys seiner Kunden verzeichnet und gibt diese Daten an ein Sportgeschäft weiter, wenn die Kundendaten irgendeine Sportart enthalten UND dieses Sportgeschäft bewirbt daraufhin gezielt Kunden.


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