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Korios aber da, Sperrung von ein paar Youtube Videos

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Youtube, Zensur, Sperre ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Korios aber da, Sperrung von ein paar Youtube Videos

19.05.2013 um 18:41
ich las letztens "dieses video wurde von deiner regierung gesperrt" weiß aber leider nichtmehr welches . -.-


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Korios aber da, Sperrung von ein paar Youtube Videos

28.09.2014 um 03:52
@MacBook2.0

Kannst du mir bitte dieses Video entsperren, so wie du die Farin Urlaub Videos entsperrt hast?

Youtube: Paradise Lost - Control the Divine - Blind Guardian
Paradise Lost - Control the Divine - Blind Guardian
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


Wer es kann, mache es bitte und sende mir bei Erfolg eine Nachricht, Proxies funktionieren da nämlich nicht.


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Korios aber da, Sperrung von ein paar Youtube Videos

28.09.2014 um 16:52
Bei einigen Videos, die man von Deutschland aus aufruft, steht nur der Text, dass das Video nicht verfügbar ist. Kein Grund.
Keine GEMA, Urheberrechtsverletzung, Verfassungsschutz, "in deinem Land nicht verfügbar" oder sonstwas. Es ist einfach nur nicht verfügbar laut Text. Mindestens in Österreich ist das verlinkte Video unten aufrufbar. In Deutschland nicht.

Hat jemand eine Ahnung, warum viele Videos ohne angegebenen Grund nicht abspielbar sind?
https://www.youtube.com/watch?v=TWKgqvuBEQY


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Korios aber da, Sperrung von ein paar Youtube Videos

29.09.2014 um 21:31
@Ford

Die blöde GEMA will fett abkassieren! Und YouTube will berechtigterweise nichts zahlen!

Die GEMA verlangt für jeden Abruf eines Musikvideos, das gesperrt ist, von YouTube 0,375 €!
Das heißt, wenn 24 Mal auf ein solches Video geklickt wird, verdient die GEMA 3 €. Wenn nun, wie es bei populären Videos der Fall sein mag, 240 000 000 Mal auf eben jenes Video geklickt wird, wie viel muss YouTube dann der GEMA zahlen?

Antwort: 30 000 000 € !!!

30 MILLIONEN EURO, wenn ein Video, für das die GEMA Geld will, 240 Millionen Mal angeschaut wird!!!

Weißt du, warum YouTube diese Summen nicht zahlt?
Nicht weil YouTube ein geiziges, geldgieriges Unternehmen ist! Sondern weil es YouTube innerhalb weniger Jahre nicht mehr geben würde, würde das Unternehmen an die GEMA zahlen!!!

Es gibt schließlich eine Menge Videos, für die die GEMA Geld will. Das sind all jene, die gesperrt sind. Warum du nicht nach jedem zweiten Klick auf ein solches Video stößt? Ganz einfach: Der Suchfilter von YouTube zeigt sie in den Ergebnissen nicht an!

Stellen wir uns mal vor, es gäbe 100 populäre Videos mit je 240 Millionen Klicks, und die GEMA will Geld dafür von YouTube. Wie viel muss YouTube der GEMA jetzt zahlen?

Antwort: 3 000 000 000 € / 3 MILLIARDEN EURO !!!


Natürlich verdient YouTube ein paar Milliarden €, aber die müssen verwendet werden, um:

- Mitarbeiter (Programmierer, Grafiker, IT-Techniker, usw.) zu bezahlen.

- Tausende Server zu kühlen, zu reparieren und auf Qualität zu testen.

- YouTubern, die mit YouTube Geld verdienen, das verdiente Geld auf ihr AdSense - Konto zu zahlen.


YouTube bleibt nun wahrscheinlich ein Gewinn von ca. 10 bis 90 Millionen €.

Müsste YouTube nun, wie in meinem Beispiel, bei sagen wir 100 Millionen € Gewinn die von der GEMA verlangten 3 Milliarden € zahlen:

Hätte YouTube IN EINEM JAHR 2,9 MILLIARDEN € SCHULDEN (!!!) bei der GEMA!!!

Nach 10 Jahren hätte YouTube also 29 MILLIARDEN € SCHULDEN!!! ... und bräuchte wohl einen EU - Rettungsschirm auf Kosten der Steuerzahler!!!

Warum will die GEMA so viel Geld??? Sie antwortet mit nur einem Wort: URHEBERRECHT!!!

Das ist für mich kein Grund, so viel Geld zahlen zu müssen!

Wenn ich mal ein Kunstwerk ins Internet stelle, und das werde ich irgendwann, lautet mein Urheberrechtsgesetz so:


URHEBERRECHTSGESETZ von Satansdrache:

1) Jedes Werk, das ich ins Internet stelle, darf von jeder Person so oft gestreamt, heruntergeladen, bearbeitet und vervielfältigt werden, wie sie es möchte. Wenn nicht klar und deutlich ein Preis dabeisteht, ist das Werk gratis.

2) Veröffentlicht eine Person meine Werke auf ihrer eigenen Internetseite und/oder ihrem eigenen Profil/Kanal, so muss sie meinen Namen als Urheber nennen. Gibt diese Person meine Werke an Dritte weiter, muss ebenfalls mein Name als Urheber genannt werden, sofern jene Dritten meine Werke auch auf ihren Internetseiten / Profilen / Kanälen veröffentlichen. Das gilt auch, wenn meine Werke außerhalb des WWW veröffentlicht werden! Namensnennungen müssen klar und deutlich sichtbar sein!

3) Bearbeitet und veröffentlicht eine Person meine Werke, gilt Absatz 2, nur dass dann auch noch der Name des originalen Werks genannt werden muss.

4) Wer meine Werke zu kommerziellen Zwecken verwenden will, muss mir eine E-Mail mit einer Anfrage um Erlaubnis schicken. Soll mein Name nicht genannt werden oder nicht klar und deutlich sichtbar sein, ist auf jeden Fall etwas zu zahlen, ansonsten kann mit mir per E-Mail verhandelt werden. Je reicher und beliebter das Unternehmen und je größer die Werbekampagne, desto mehr Geld ist mir zu zahlen.

Global Player müssen auch bei Namensnennung etwas zahlen, mit ihnen verhandle ich nicht um "Gratis". Erfolgt keine Namensnennung, müssen sie noch mehr zahlen.

Vom Zahlen ausgenommen: Unternehmen im Bankrott, Arme Unternehmen und Neue Unternehmen mit Schulden oder wenig Geld. Als armes Unternehmen gilt ein Unternehmen, mit dem sich die Unternehmer einen Hungerlohn (Gewinn < 5000€/Monat über mindestens 6 Monate) verdienen. Gelten diese Zahlen nicht für das Unternehmen, muss der Unternehmer mir nachweisen können, dass er in armen Verhältnissen lebt. Neue Unternehmen sind neu, wenn sie erst weniger als 12 Monate existieren (bei Armen Unternehmen bis 18 Monate).

5) Wer dieses Urheberrechtsgesetz missachtet, mich um Geld betrügt oder meinen Computer hackt, um meine Werke zu stehlen, muss auf jeden Fall Bußgeld zahlen. Je höher der angerichtete Schaden, desto höher das Bußgeld. Wenn man arm ist oder hohes Bußgeld hat, kann man auch in monatlichen Raten zahlen.

Ausnahme: Wer die Namensnennung ein paar Mal vergisst, muss kein Bußgeld zahlen, sofern er nach einem Hinweis meinerseits meinen Namen nennt. Dies gilt nicht, wenn das Werk auch bearbeitet wurde: Dann muss man mit mir per E-Mail verhandeln, kann aber meistens auch ohne Bußgeld wegkommen. Diese Ausnahme gilt auch für Dritte.


Wer findet das ein gutes Urheberrechtsgesetz?


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Korios aber da, Sperrung von ein paar Youtube Videos

29.09.2014 um 21:33
@Satansdrache
Danke für den langen Text. Diese Daten kenne ich aber schon.
Mir geht es nicht um die GEMA-gesperrten Videos. Es gibt mittlerweile vermehrt Videos, die ohne genannten Grund nicht verfügbar sind von Deutschland aus. Da steht nichts von GEMA oder Urheberrechten. ;)


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