@Micha007 @wuec @Pan_narrans ich tip es einfach mal sogut es geht im genauen wortlaut ab ,das schreiben.
ein screan oder foto bei gelegenheit:
achtung! wichtige information
"rechts der briefkopf" :
TAZV vorharz
tränkestraße 10
38889 blankenburg (harz)
mit telefon und faxnummer
liebe mitbürgerinnen und mitbürger
bei einer routineuntersuchung im trinkwasser wurde eine verunreinigung mit colifrmen keinen / escherrichia coli festgestellt. aufgrund dieser feststellung entspricht das trinkwasser nicht mehr den anforderungen der trinkwasserverordnung.
aus vorsorgegründen muss das entnommen trinkwasser abgekocht werden.
dabei ist zu beachten , dass das wasser kurz aufsprudeln muss. das gleiche gilt für solches wasser , das zwar nicht zum trinken bestimmst ist , aber bei der herstellung , bearbeitung oder verpackung von lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in berührung kommt ( z.b. salatputzen ,zähneputzen). sie es auch nur infolge der reinigung von geräten oder gefäßen.
bei den festgestellten keimen handelt es sich nicht um krankheitserreger , sondern um sogenannte indikatorkeime. da die untersuchung auf krankheitserreger wegen der zu großen anzahl der in frage kommenden erreger nicht möglich ist ( !!! , anmerkung von mir ), wurden vom gesetzgeber gesetzgeber indikatorkeime ( escherichia coli und coliforme keime ) festgelegt , die routinemässig nachgewiesen werden können .werden diese keime nachgewiesen . muss davon ausgegangen werden , dass verunreinigtes oberflächenwasser in die versorgunganlage gelangt ist .
es kann somit nicht ausgeschlossen werden ,das auch krankheitserreger mit eingedrungen sind ( was zuvor dick unterstrichen verneint wurde , anmerkung von mir ), deshalb wird aus vorsorgegründen das abkochverbot erlassen.
für rückfragen steht ihnen unser mitarbeiter herr...... unter der rufnummer .... zur verfügung.