@Abahatschi @einfachFragen @pluss @liezzy 1. Da es sich bei den Rosch-Immobilien dem Anschein nach sowieso auch um Verkaufs- und Büroflächen handelt, liegt für den "allgemeinverständigen Bürger" zumindest die Ansicht nahe, dass diese für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind, somit kommt ein Hausfriedensbruch nur in Betracht, wenn der Betretende ausdrücklich aufgefordert wird, das Grundstück zu verlassen (ein Schild würde hier nicht reichen). Fraglich wäre noch, ob auf dem Gelände weitere Bereiche sind, in denen eine Hausfriedensbruch auch ohne diese Aufforderung möglich wäre - diese müssten getrennt abgesperrt und gekennzeichnet sein, damit dies möglich wäre.
Beispiel: in einem geöffneten Supermarkt/Bahnhof kann ich alleine durch das Betreten keinen Hausfriedensbruch herstellen - dies ist erst möglich, wenn mich der Hausrechtsinhaber zum Verlassen auffordert und ich zuwiderhandle. Dagegen ist der HFB möglich, wenn ich mich durch eine Tür bewege, die mit "Zutritt nur für Mitarbeiter" gekennzeichnet ist.