Auftriebskraftwerk
07.10.2015 um 16:53DBlickStrudel schrieb:Muss ein "freier Betrag, der eingehoben wird" bei der Steuer angegeben werden?Fällt in diesem Fall - weil "freiwillig" - unter Spende und ist nicht steuerpflichtig. Bei einem fixen Eintrittsgeld tät die Sache anders aussehen.
Tätigkeiten ohne wirtschaftliche Zielehttps://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Vereine_und_Steuern_2_Auflage_2013_2.pdf?4cxx82 (Archiv-Version vom 20.02.2015)
sind nicht steuerpflichtig. Dazu zählen:
•
Vereinnahmung von „echten“ Mit-
gliedsbeiträgen und Spenden
•
kostenlose Abgabe von Informationsschriften, ohne dass damit Einnahmen im Zusammenhang stehen
•
kostenlose Veranstaltung von Vorträgen, Kursen usw.
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