Auftriebskraftwerk
02.10.2015 um 11:24@AuKW
Gibt es noch die Möglichkeit, bei dieser Aktion mitzumachen, oder bin ich zu spät?
Mein Vorschlag zur Vertragsgestaltung wäre so:
Wir machen einen Kaufvertrag für so ein Kraftwerk - also ich bestelle ein Kraftwerk bei dir - mit folgenden Klauseln:
- Ein spätester Lieferzeitpunkt wird festgesetzt. Von mir aus auch Ende 2016.
- Bei Nichtlieferung zu diesem Zeitpunkt wird eine Vetragsstrafe in Höhe von x Euro fällig und der Kaufvertrag ist hinfällig.
- Bei einem Vertragsrücktritt meinerseits wird die Vertragsstrafe in Höhe von x Euro fällig (1)
- Du kannst vom Vertrag zurücktreten, wenn du nicht liefern möchtest, aber am Markt ein anderes, funktionierendes Auftriebskraftwerk erhältlich ist; in diesem Fall bin ich verpflichtet, x Euro an dich zu zahlen. (2)
- Das Kraftwerk hat dauerhaft und durchschnittlich eine höhere Leistungsabgabe als Leitungsaufnahme.
(1) Für den Fall, daß es funktioniert, ich für so ein Ding aber gar keinen Platz habe und es nicht haben möchte.
(2) Damit ist der Fall abgedeckt, daß es überhaupt ein Auftriebskraftwerk gibt, du aber aus irgendwelchen Gründen gerade keines liefern kannst. Dieser Punkt müßte aber noch deutlicher geklärt werden.
Als Verkaufspreis mir gegenüber kannst du ja den normalen Verkaufspreis plus die Vertragsstrafe x ansetzen.
Na, wie sieht's aus? Der Betrag x ist mir relativ egal, ich würde bis 20.000 Euro mitgehen.
Gibt es noch die Möglichkeit, bei dieser Aktion mitzumachen, oder bin ich zu spät?
Mein Vorschlag zur Vertragsgestaltung wäre so:
Wir machen einen Kaufvertrag für so ein Kraftwerk - also ich bestelle ein Kraftwerk bei dir - mit folgenden Klauseln:
- Ein spätester Lieferzeitpunkt wird festgesetzt. Von mir aus auch Ende 2016.
- Bei Nichtlieferung zu diesem Zeitpunkt wird eine Vetragsstrafe in Höhe von x Euro fällig und der Kaufvertrag ist hinfällig.
- Bei einem Vertragsrücktritt meinerseits wird die Vertragsstrafe in Höhe von x Euro fällig (1)
- Du kannst vom Vertrag zurücktreten, wenn du nicht liefern möchtest, aber am Markt ein anderes, funktionierendes Auftriebskraftwerk erhältlich ist; in diesem Fall bin ich verpflichtet, x Euro an dich zu zahlen. (2)
- Das Kraftwerk hat dauerhaft und durchschnittlich eine höhere Leistungsabgabe als Leitungsaufnahme.
(1) Für den Fall, daß es funktioniert, ich für so ein Ding aber gar keinen Platz habe und es nicht haben möchte.
(2) Damit ist der Fall abgedeckt, daß es überhaupt ein Auftriebskraftwerk gibt, du aber aus irgendwelchen Gründen gerade keines liefern kannst. Dieser Punkt müßte aber noch deutlicher geklärt werden.
Als Verkaufspreis mir gegenüber kannst du ja den normalen Verkaufspreis plus die Vertragsstrafe x ansetzen.
Na, wie sieht's aus? Der Betrag x ist mir relativ egal, ich würde bis 20.000 Euro mitgehen.