Arma II - DayZ Mod - Für die ganzen Zombie Fans unter euch
24.07.2012 um 12:32jepp hab lust welcher server?
Artikel 2 - VerteidigungDas sind meiner Meinung so die wichtigsten Sachen, die ich da rauskopiert habe. Das vielleicht noch ein wenig umschreiben und fertig :P.
(1) Oberstes Ziel der Gemeinschaft ist der Erhalt und Schutz der Gemeinschaft.
(2) Die Gemeinschaft hat das Recht seine Ressourcen und Lebensmittel zu verteidigen.
Artikel 4 - Ressourcen
(2) Die Gemeinschaft ist dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass dessen Mitglieder nicht verhungern oder verdursten.
Artikel 5 - Eigentum
(1) Jedes Mitglied hat das Recht auf sein Privates Eigentum.
Artikel 6 - Zuwiderhandlung
(1) Sollte ein Mitglied der Gemeinschaft eine Handlung begehen, die gegen die gesetzlichen Festschreibungen verstößt, so erhält dieses eine Strafe.
Artikel 8 - Arbeit
(2) Es herrscht eine Arbeitsaufteilung nach Bereitschaft, Fähigkeiten und Rang.
(3) Die Einteilung der Arbeit erfolgt durch den Rat in direkter Absprache mit den Arbeitern.
Artikel 9 - Medizinische Versorgung
(1) Falls ein Mitglied verwundet wird, muss sich sofort ein Mitglied darum kümmern.
(2) Alle Medikamente und medizinischen Utensilien, die nicht am Spieler getragen werden, müssen in einem Zelt gelagert werden um sofortige Hilfe bieten zu können.
Artikel 10 - Das Lager ( Hauptziel des Clans )
(1) Die Gemeinschaft muss einen Ort haben in dem alle Mitglieder Wohnen.
(2) Das Lager kann aus Zelten oder sonstigen Unterkünften bestehen.
(3) Es muss ein extra Medizin und Lebensmittelzelt geben.
Ränge
Rekrut
Der Rang des Rekruten ist der niedrigste Rang. Rekrut ist, wer weniger als eine Woche in der Probezeit ist. Die Probezeit beträgt normalerweise eine Woche, kann aber durch leichte Verstöße verzögert werden.
Mitglied
Das Mitglied hat die Aufnahmebedingungen bestanden und ist länger als eine Woche dabei.
Rat
Zum Rat zählen der Ratspräsident sowie alle Gruppenleiter.
Aufnahmebedingungen
1. Eine Woche oder mehr in der Probezeit
2. Keine Vertrauensbrüche
Sonstiges
(1) Falls ein Mitglied fragen, anliegen oder Vorschläge machen will, soll er sich an den Rat wenden. Fragen aller Art werden beantwortet.
(2) Die Verfassung darf jederzeit vom Rat geändert oder ergänz werden. Der Rat hat allerdings die Pflicht den Mitgliedern die Änderung oder Ergänzung Mitzuteilen.