Marmorander schrieb:Nach welchen Kriterien urteilt ein Richter im Mordprozess, wenn der Angeklagte schweigt, keine Beweise oder Augenzeugen des Tathergangs vorhanden sind und er trotzdem zur Urteilsfindung "schuldig" kommt?
Er zeichnet ein unbestrittenes Bild des Tathergangs, welches nachvollziehbar ist. Er bedient sich der Formulierungen "ist nahe liegend", "ist nachvollziehbar", "ist wahrscheinlich" und "ist logisch". Grundlage ist eine erdrückende Last von Hinweisen und Zeugenaussagen, die darauf hindeuten und keinen anderen Schluss zulassen.
Der Urteilsspruch erfolgt nach Wahrscheinlichkeiten und Ausschlüssen.
Da hast Du eine falsche Vorstellung, wie ein Schuldspruch entsteht. Kein Mensch wird hier aufgrund einer lediglich plausiblen und in sich schlüssigen Geschichte verurteilt.
Die Hauptverhandlung ist dazu da, den Tathergang mittels Beweisen zu rekonstruieren. Solche Beweise sind z.B. Zeugen (und da auch Sachverständige) oder Urkunden. Wenn es keine solchen Beweise gibt, kann auch kein Schuldspruch erfolgen.
Marmorander schrieb:Ein entsprechendes Urteil wurde letzten Dienstag vom Landgericht Potsdam gesprochen. Begründung: Eine erdrückende Last von Hinweisen und Zeugenaussagen deutet darauf hin und lässt keinen anderen Schluss zu, dass der Angeklagte schuldig ist.
Stelle doch die Urteilsbegründung hier mal ein.