Ist der Wikileaks-Gründer ein Sexualstraftäter?
18.12.2010 um 10:21Auch nicht schlecht.
Ich beziehe mich auf die USA, weil die letzten veröffentlichten sowie angekündigten Dokumente die USA betreffen und außerdem, weil die ganzen etwas realitätsgestörten VT'ler üblicherweise die Amerikaner für das Übel in der Welt verantwortlich machen (Ganz besonders natürlich die amerikanischen Freimaurer).
Soweit mir bekannt ist, wurde von der Staatsanwaltschaft offiziell von der Stellung eines Strafantrags abgesehen, daher die Verwunderung über die Wiederaufnahme. Könnte aber auch sein, daß ich falsch informiert bin.
Übrigens finde ich die ganze Rechtslage ein wenig suspekt. In vielen Ländern werden Vergewaltigungsanklagen gestellt, die sich im Nachhinein als Rachefeldzüge o. ä. herausstellen. Solche Verfahren erledigen sich, wenn einvernehmlicher Sex nachgewiesen werden kann.
In diesem Gesetz jedoch kann es auch bei einvernehmlichem Sex zu einer Vergewaltigung kommen, was einer Falschanklage Tür und Tor eröffnet.
Es gab Juristen, die kommentierten, eine Befragung Assanges wäre auch ohne Haftbefehl und in einem anderen Land durch die dortige Polizei möglich gewesen.
Nach wie vor: Eine Einmischung der USA in das Strafverfahren, zum Zweck der Kontrolle Assanges, wäre ein denkbares Szenario, für das man nicht die paranoiden Wahnvorstellungen der sonst üblichen VT's benötigt. Demnach ist auch eine gewisse Angst Assanges vor der Auslieferung nachvollziehbar. Allerdings hat er sich ja in England gestellt und nach meiner "These" ist das für die USA genauso gut, wie ihn in Schweden fest zu setzen.
Ich beziehe mich auf die USA, weil die letzten veröffentlichten sowie angekündigten Dokumente die USA betreffen und außerdem, weil die ganzen etwas realitätsgestörten VT'ler üblicherweise die Amerikaner für das Übel in der Welt verantwortlich machen (Ganz besonders natürlich die amerikanischen Freimaurer).
Soweit mir bekannt ist, wurde von der Staatsanwaltschaft offiziell von der Stellung eines Strafantrags abgesehen, daher die Verwunderung über die Wiederaufnahme. Könnte aber auch sein, daß ich falsch informiert bin.
Übrigens finde ich die ganze Rechtslage ein wenig suspekt. In vielen Ländern werden Vergewaltigungsanklagen gestellt, die sich im Nachhinein als Rachefeldzüge o. ä. herausstellen. Solche Verfahren erledigen sich, wenn einvernehmlicher Sex nachgewiesen werden kann.
In diesem Gesetz jedoch kann es auch bei einvernehmlichem Sex zu einer Vergewaltigung kommen, was einer Falschanklage Tür und Tor eröffnet.
Es gab Juristen, die kommentierten, eine Befragung Assanges wäre auch ohne Haftbefehl und in einem anderen Land durch die dortige Polizei möglich gewesen.
Nach wie vor: Eine Einmischung der USA in das Strafverfahren, zum Zweck der Kontrolle Assanges, wäre ein denkbares Szenario, für das man nicht die paranoiden Wahnvorstellungen der sonst üblichen VT's benötigt. Demnach ist auch eine gewisse Angst Assanges vor der Auslieferung nachvollziehbar. Allerdings hat er sich ja in England gestellt und nach meiner "These" ist das für die USA genauso gut, wie ihn in Schweden fest zu setzen.