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§ 146 Grundgesetz

141 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Diktatur, Reich, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:10
Weil er ein Rechtskundiger ist. ;)


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:13
Zitat von Lazarus2000Lazarus2000 schrieb:Weil er ein Rechtskundiger ist.
Fachjurist für Staats- und Völkerrecht?


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:25
Was soll denn bitteschön die BRD GmbH sein... nur mal so als Frage zwischendurch? :)


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13.04.2009 um 13:44
@LordFakeALot
Dieser "BRD GmbH"-Unsinn geht zurück auf die Bezeichnung der "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" welche sich soweit ich weiß mehr oder weniger mit der Verwaltung unserer Schulden beschäftigt (auslaufende Kredite ab bezahlen und mit neuen Krediten decken.)


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:47
@neurotikus
^^ ich weiß wollte nur wissen ob das immer wieder nennen jetzt an der Unfähigkeit liegt das Handelsregister zu benutzen, einfach nur nachgeplappert wird oder das einfach nur reines Wunschdenken zur Stützung der eigenen Position sein soll.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:49
Zitat von neurotikusneurotikus schrieb:Dieser "BRD GmbH"-Unsinn
Diese Finanzagentur ist kein Unsinn, sondern existiert tatsächlich!

Außerdem war in meinen Augen und auch in den Augen so einiger Staatsrechtler die BRD nie ein Staat, welcher sich durch eine Verfassung (oder in diesem Falle GG) definiert, sondern ein reines Verwaltungskonstrukt, aufgebaut nach den hierarchischen Strukturen eines Großkonzernes.
Und somit ist die BRD auch nicht Rechtsnacgfolger des Deutschen Reiches gewesen, sondern lediglich eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland.


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13.04.2009 um 13:52
Zitat von LordFakeALotLordFakeALot schrieb:ich weiß wollte nur wissen ob das immer wieder nennen jetzt an der Unfähigkeit liegt das Handelsregister zu benutzen, einfach nur nachgeplappert wird oder das einfach nur reines Wunschdenken zur Stützung der eigenen Position sein soll.
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
http://www.deutsche-finanzagentur.de/ (Archiv-Version vom 03.03.2009)


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 13:53
Klar existiert die Finanzagentur das stellt sie aber nicht mit einem Staat oder sont irgendeinem Konstrukt gleich... es macht sie eben zu einer Finanzagentur...


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13.04.2009 um 13:55
Eine einfache GmbH, mit einer Stammeinlage von 25.500 € verwaltet die Schulden von über 1,5 Billionen Euro. Ein solches Unternehmen wäre praktisch überverschuldet und somit pleite. Aber nicht diese GmbH, gegen diese auch schon von vielen Seiten her ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Aber das Bundesverfassungsgericht erklärte (sinngemäß):

"Das Vermögen des Staates kann und darf nicht als Konkursmasse betrachtet werden."

Jegliche Erläuterungen kann ich mir hier sparen...


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13.04.2009 um 13:58
Und das sagt uns jetzt über unsere Verfassung was genau? o.O


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13.04.2009 um 13:58
"Wie das BVerfG 1973 festgestellt hat, ist die BRD nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. "

Jep, das Urteil hab ich ja am Anfang von Seite drei zitiert, nochmal den Wesentlichen Punkt herausgeholt

"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich""


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:02
@against_nwo

Werter against....

auch wenn das wichtigste Gesetz dieses Staates nicht die Bezeichnung "Verfassung" trägt, so ist es doch "verfassungsgebend". Schlußendlich haben wir auch ein Bundesverfassungsgericht und nicht ein Bundesgrundgesetzgericht.

Und so schlimm, wie Du es hier darzustellen versuchst, ist unser Grundgesetz bei weitem nicht. Im Gegenteil. An Ausgewogenheit ist es eigentlich kaum zu überbieten, such seinesgleichen.

Und zum Besatzungsrecht, empfehle ich den Blick in Artikel 7 des "Zwei-Plus-Vier-Vertrages":

"Artikel 7

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten."


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:06
Zitat von Lazarus2000Lazarus2000 schrieb:Und so schlimm, wie Du es hier darzustellen versuchst, ist unser Grundgesetz bei weitem nicht. Im Gegenteil. An Ausgewogenheit ist es eigentlich kaum zu überbieten, such seinesgleichen.
Es geht ja auch nicht darum, ob ich das GG toll oder nicht toll finde. Es geht einfach darum, dass gemnäß der Staatendefinition von Montevideo die BRD kein souveräner Staat ist.
Ein gemeinsames Volk definiert sich in seiner Verfassung. In einer Verfassung die es sich selbst und aus freien Stücken gibt. Und beides ist beim GG nicht gewährleistet gewesen.

Im Grunde halte ich dass GG für gut aber eine Verfassungsgebung könnte uns die Möglichkeit geben die Verfassung besser zu schützen. Zu schützen vor Leuten Wie Schäuble & Co.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:11
Die Parteien stellen nicht nur das Parlament und die Regierung, sondern nehmen in Deutschland auch da Einfluss, wo sie eigentlich nichts zu suchen haben. Sie durchsetzen alle möglichen Kontrollinstanzen mit ihren Parteigängern und suchen sie bis zu einem gewissen Grad gleichzuschalten. Betroffen sind vor allem:

– hohe Gerichte, vor allem Verfassungsgerichte,

– die Spitzen der Rechnungshöfe,

– wichtige Positionen in den öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehanstalten,

– der öffentliche Dienst insgesamt, manchmal bis hinunter zum Pförtner,

– Führungspositionen in öffentlichen Unternehmen,

– Spitzenpositionen in Schulen und allmählich auch in den Universitäten,

– Sachverständigenkommissionen und sonstige Gremien der wissenschaftlichen Politikberatung und vor allem

– Einrichtungen der sogenannten politischen Bildung.

Auf diese Weise bestimmt die politische Klasse die Grammatik der politischen Korrektheit und damit auch den Rahmen für erlaubte öffentliche Themen und Diskurse. Systemkritik gilt als inkorrekt – trotz des verbreiteten Gefühls, dass etwas faul ist im Staate. Das macht es fast unmöglich, die große Lücke zwischen Norm und Wirklichkeit, zwischen demokratischer Idee und bundesrepu- blikanischer Praxis, überhaupt noch wahrzunehmen. Eine an die Wurzel gehende Analyse muss deshalb auch die herrschenden Theorien über Staat, Demokratie und Politik in die Kritik mitein- beziehen. Erforderlich ist ein intellektueller Kraftakt. Am Ende müssen dann Elemente einer erneuerten Theorie der repräsen- tativen Demokratie stehen, die nicht die politische Klasse in den Mittelpunkt stellt, sondern die Bürger.
( Aus: http://www.hfv-speyer.de/vonArnim/Das%20Parteienkartell%20laehmt%20die%20Republik.htm )

Solche Zustände könnten damit ausgehebelt und durch strikte Trennung von Bundes- und Länderaufgaben verhindert werden


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:12
Da ich mal davon ausgehen das die Wahl 1949 zum ersten Deutschen Bundestag auch nach der Verfassung durchgeführt wurden also allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim und sich 78,5 % der Bevölkerung an dieser beteiligt haben, würd ich mal sagen das diese Verfassung auch vom Volke anerkannt wurde. Es sei denn natürlich 78,5 % wählen nach einer Verfassung der sie eigentlich niemals zustimmen würden...


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13.04.2009 um 14:17
@against_nwo

Das man den Zweifel, ob man die BRD als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches und somit als souveränen Staat bezeichnen kann, mal wieder nur in den Postulaten irgendwelcher nationalistischen Rechtsverdreher angeführt finden kann, stört Dich natürlich wieder mal nicht, schon klar.

Solange es nicht zu dem in Artikel 20 GG beschriebenen Fall kommt, ist das Grundgesetz gleichzusetzen mit einer Verfassung. Da hilft auch das Haare spalten nichts!


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:19
@LordFakeALot
Die Deutschen hatte erst gar keine Wahl, ob sie dem GG zustimmen wollen oder nicht. Und dass diese Wahl seinerzeit nicht bestand, ist ja wohl auch aus Sicht der Alliierten verständlich.
Und eine Beteiligung an einer Wahl, zu der Neuorganisatiion des Landes hat keine Aussagekraft über die Zustimmung zu dem GG.
Außerdem hatten selbst die Politiker bis 1990 nicht wirklich viel zu sagen...auch wenn es immer so aussah. Wir waren besetzt und wurden laufend einer Umerziehung durch die USA unterzogen. Bis 1990 bestand keinerlei Souveränität


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13.04.2009 um 14:20
Zitat von schmitzschmitz schrieb:Das man den Zweifel, ob man die BRD als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches und somit als souveränen Staat bezeichnen kann, mal wieder nur in den Postulaten irgendwelcher nationalistischen Rechtsverdreher angeführt finden kann, stört Dich natürlich wieder mal nicht, schon klar.
Was irgendwelche extremen Rechten und extremen Linken quatschen, interessiert mich nicht. Mich interessieren Fakten und Fakt ist nunmal, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des DR ist.


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:22
@against_nwo

Damit quatschst Du jetzt einfach nur nach, was Du auf den Seiten Deiner Gesinnungskameraden gelesen hast!

Was Du da beschreibst ist eine Mär, die man bis zum Erbrechen wiederholt, ausschließlich bei der "Neuen Rechten", oder eben den klassischen Geschichtsklitterern findet!


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§ 146 Grundgesetz

13.04.2009 um 14:23
Zitat von schmitzschmitz schrieb:Das man den Zweifel, ob man die BRD als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches und somit als souveränen Staat bezeichnen kann, mal wieder nur in den Postulaten irgendwelcher nationalistischen Rechtsverdreher angeführt finden kann, stört Dich natürlich wieder mal nicht, schon klar.
Die extremen Rechten sagen dass heute die Sonne scheint... und, soll ich deswegen verleugnen dass heute die Sonne scheint?!
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [3]):

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Quelle: Das rechtspopulistische Wikipedia


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