§ 146 Grundgesetz
13.04.2009 um 13:10Weil er ein Rechtskundiger ist. ;)
neurotikus schrieb:Dieser "BRD GmbH"-UnsinnDiese Finanzagentur ist kein Unsinn, sondern existiert tatsächlich!
LordFakeALot schrieb:ich weiß wollte nur wissen ob das immer wieder nennen jetzt an der Unfähigkeit liegt das Handelsregister zu benutzen, einfach nur nachgeplappert wird oder das einfach nur reines Wunschdenken zur Stützung der eigenen Position sein soll.Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Lazarus2000 schrieb:Und so schlimm, wie Du es hier darzustellen versuchst, ist unser Grundgesetz bei weitem nicht. Im Gegenteil. An Ausgewogenheit ist es eigentlich kaum zu überbieten, such seinesgleichen.Es geht ja auch nicht darum, ob ich das GG toll oder nicht toll finde. Es geht einfach darum, dass gemnäß der Staatendefinition von Montevideo die BRD kein souveräner Staat ist.
schmitz schrieb:Das man den Zweifel, ob man die BRD als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches und somit als souveränen Staat bezeichnen kann, mal wieder nur in den Postulaten irgendwelcher nationalistischen Rechtsverdreher angeführt finden kann, stört Dich natürlich wieder mal nicht, schon klar.Was irgendwelche extremen Rechten und extremen Linken quatschen, interessiert mich nicht. Mich interessieren Fakten und Fakt ist nunmal, dass die BRD nicht der Rechtsnachfolger des DR ist.
schmitz schrieb:Das man den Zweifel, ob man die BRD als Rechtsnachfolger des deutschen Reiches und somit als souveränen Staat bezeichnen kann, mal wieder nur in den Postulaten irgendwelcher nationalistischen Rechtsverdreher angeführt finden kann, stört Dich natürlich wieder mal nicht, schon klar.Die extremen Rechten sagen dass heute die Sonne scheint... und, soll ich deswegen verleugnen dass heute die Sonne scheint?!
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [3]):Quelle: Das rechtspopulistische Wikipedia
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.