@Groucho Groucho schrieb:Lass mich das mal anders erzählen:
1) Oswald war im TSBD zur fraglichen Zeit
2) Dort wurde SEIN Gewehr gefunden
3) Oswald war der Einzige(!) der das Gebäude verlassen hat (um nicht zu sagen, geflohen ist).
4) Ein Zeuge hat eine Person (auf die Oswald Beschreibung passt) zur fraglichen Zeit am fraglichen Fenster gesehen.
(Wenn ihr an einer Straßenecke steht, könnt ihr keine Menschen im gegenüberliegenden Haus erkennen? Ich hoffe ihr nehmt nicht aktiv am Straßenverkehr teil).
5) Oswald ist in der Nähe des Tatortes (Tippet) festgenommen worden
6) Er hatte einen Revolver, dessen Munition zu der in Tippits Leiche passt
7) Er hatte Schmauchspuren.
Wenn ihr nur die Hälfte, ach was sage ich, ein Drittel dessen gegen die CIA (oder im Falle 9/11 gegen Bush) in der Hand hättet an Fakten, währt ihr schon mit Pechfackeln und Stricken gen Washington gezogen.
So, das sollen also die *Beweise* sein ?
Ich schreibe das Wort schonmal nur in Anführungszeichen.
1. Toller Beweis , Das waren andere auch. Zudem hat das TSBD mindestens 6 Stockwerke und du kannst nicht einmal beweisen, dass Oswald das tatsächlich am Fenster des 5. Stockes war.
Fazit: Beweis abgelehnt, zu unpräzise Angabe.
2.Dort wurde sein Gewehr gefunden, doch bewiesen ist nicht, dass Oswald damit an dem Tag überhaupt geschossen hat.
Fazit: Allein das ihm das Gewehr gehört , beweist noch keine Täterschaft, deshalb Beweis zu unpräzise und wird damit abgelehnt.
3.Soso, man darf also ein Gebäude nicht verlassen , weil man sonst als der Täter gilt.
WO steht geschrieben, dass man gefälligst vor Ort zu bleiben hat ?
Fazit: Dass Oswald flüchtet,erweist nicht seine Täterschaft, deshalb Beweis abgelehnt weil es sich hier nur um eine Unterstellung handelt.
4.Ein Zeuge hat eine Person am Fenster erkannt , der zu der Beschreibung Oswalds passt.
Das zählt nicht als Beweis, da die Person Oswald nicht eindeutig identifizieren konnte.
Fazit: Somit Beweis abgelehnt zu unpräzise und zählt nur als Zeugenaussage, nicht als Beweis.
5.Oswald ist im Kino verhaftet worden, nachdem er ohne zu zahlen eingetreten ist und die Polizei gerufen wurde.
Fazit: Die Tatsache dass Oswald nicht bezahlt hat macht ihn nur eines Betruges schuldig, nämlich sich illegal Eintritt verschafft, jedoch zum Mordfall an Tippet oder JFK nicht zu werten und muss somit als Beweis ausfallen und abgelhnt werden.
6.Oswald hatte einen Revolver der zu dergefundenen Munition in Tippets Leiche passte. Munition die passt, gibt es wie Sand am Meer. Solange nicht eindeutig bewiesen ist, dass mit dieser Munition die Oswald gehörte, Tippet wurde, zählt das nicht als Beweis.
Fazit:Hier handelt es sich bestenfalls nur um ein Indiz , bewiesen ist das nicht, somit Beweis abgelehnt.
7. Er hatte Schmauchspuren, diese konnten aber nicht mit dem Gewehr noch mit dem Revolver zur Tatzeit in Einklang gebracht werden.
Fazit: Die Tatsache , dass er ein Gewehr und einen Revolver besass, beweist nur, dass er eventuell damit in letzter Zeit geschossen haben kann, es beweist nicht dass er Oswald , oder JFK erschossen hat. Deshalb Beweis abgelehnt, da zu ungenaue Angaben.
Fazit:
Soo
@Groucho von deinen *Beweisen* ist nichts mehr übrig geblieben , lediglich Mutmaßungen , Indizien und Zeugenaussagen , von denen du ja SELBST nichts hälst, denn deine Worte waren, Beweise stechen Zeugenaussagen aus.
WOOOO sind denn nun deine *Beweise* ?
PS:
Deine Aussage:
Groucho schrieb:Wenn ihr an einer Straßenecke steht, könnt ihr keine Menschen im gegenüberliegenden Haus erkennen? Ich hoffe ihr nehmt nicht aktiv am Straßenverkehr teil
Einen Menschen zu erkennen , ist etwas anderes als diese Person eindeutig identifizieren zu können, zumal dann, wenn man selbst auf der Straße steht und sich die Person im 5. Stock aufhält und sie nur am Fenster zu sehen ist.
Im Straßenverkehr könntest du auch nicht eine Person genau identifizieren wenn sie sich auf einer Brücke über dir im Wagen aufhält.
Deshalb glaube ich schon , dass wir am Strassenverkehr teilnehmen dürfen, denn wir sehen gut.
Ich möchte auch eine Aussage tätigen, nämlich:
Sei du mal bei deinem Maßstab den du anlegst froh, dass du nicht mal in ein Gebiet aufhälst , indem ein Verbrechen gerade stattgefunden hat , wenn man dich dann verdächtigen und vor Gericht stellen würde und jeder Richter und Staatsanwalt würde sich deiner Rechtsauffassung anschließen, dann würdest du sicherlich mit 100 Prozentiger Sicherheit unschuldig im Gefängnis landen , oder gar in die Todeszelle einrücken müssen und der Todesstrafe entgegensehen.
Du kannst nur froh sein , wenn sie nicht deiner Rechtsauffassung folgen und sich statt dessen an die Regel halten, dass jeder erst einmal als Unschuldig anzusehen ist, solange seine Schuld nicht eindeutig BEWIESEN ist.
Eine gute Besserung wünscht dir jedenfalls:
Mav