Naziverbrecher des 2. Weltkriegs
06.05.2013 um 19:09Polizei nimmt ehemaligen KZ-Aufseher festhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-in-baden-wuerttemberg-nimmt-ehemaligen-kz-aufseher-fest-a-898402.html
Ermittler haben in Baden-Württemberg einen früheren Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft steht der 93-Jährige unter dringendem Tatverdacht, Morde in dem Vernichtungslager unterstützt zu haben. Der Mann sitzt nun in Untersuchungshaft.
Dass sie ihn gefunden haben und ihm der Prozess gemacht werden soll, das finde ich natürlich sehr gut aber dass er in U-Haft kommt, das finde ich sehr fragwürdig.
Gründe für die Anordnung der U-Haft können sein:
Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund. Dieser Haftgrund ist präventiv-polizeilicher Natur und stellt daher bei strenger Betrachtung einen Fremdkörper in der repressiv-rechtlichen StPO dar.Wikipedia: Untersuchungshaft (Deutschland)
Jetzt sind wir mal ehrlich, wie groß ist die Verdunklungsgefahr bei einer so lange zurückliegenden Tat?
Wie groß ist die Fluchtgefahr bei einem 93 Jahre alten Mann oder gar das Verborgenhalten?
Ich finde hier wird ein wenig über das Ziel hinausgeschossen