"Feldbefreiung": Sachbeschädigung oder Gefahrenabwehr?
Birgit v. Criegern 20.04.2009
Ein Gentechnik-Gegner wird demnächst ins Gefängnis gehen, weil er MON 810-Mais ausgerissen hat. Der Imker Michael Grolm über Bienen und Bundesgesetze
Es wäre keine politische Entscheidung, sondern eine fachliche, [local] beschied Agrarministerin Aigner am Dienstag, als sie Pflanzung und Vertrieb von genmanipuliertem Monsanto-Mais, Sorte MON 810 verbot und sich auf neue Studien [extern] berief. Demnach hätten nicht die 72 Prozent der bayrischen Landwirte, die den Gen-Mais ablehnen, ihre Rolle bei dem Beschluss gespielt, sondern Expertengutachten. Rund 70 Prozent der Landwirte sind es bundesweit, laut Greenpeace, die die gentechnische Lebensmittelwirtschaft nicht wollen.
Quasi in letzter Minute kam das Verbot, denn die Zeit der Aussaat wäre zum Ende April wieder fällig gewesen. Spricht das Agrarministerium nun offiziell von Gefahren, die von MON 810 auf die Umwelt ausgehen könnten, so bleibt das eigenmächtige Ausreißen der Maiskolben aus dem Boden dennoch strafbar. Ein Berufsimker aus der Initiative [extern] Gendreck weg!, der im Juli 2007 eine sogenannte "Feldbefreiung" durchführte, also einen Acker mit MON 810-Maispflanzen betrat und diese ausriss, wurde am Donnerstag in einem Prozess am Landgericht Frankfurt/ Oder zu einer Geldstrafe verurteilt.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30157/1.html