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Chemtrails
13.11.2012 um 13:34A38O schrieb:http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-077.htmlDas sollte nochmal speziell hervorgehoben werden:
"Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit"
"Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren
Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und
grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom
17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile
auf."
... und ich werde jetzt nicht nach "khasarischen Juden" googeln. Ganz bestimmt nicht :)