S-III Jonastal und das verlorene Kraftwerk!
29.09.2010 um 20:45terra901 schrieb am 11.08.2010:Achja , und kann mich jem. über die rechtlichen Konsequenzen aufklären , welche mich erwarten wenn ich in diesem Bundeswehr - Gebiet erwischt werde , falls ich mich doch dazu hinreissen lasse , nach diesen zugängen zu suchen?Ja und nein.
Ich war acht Jahre Soldat und auch aktiv im Wachdienst.
Wie einige Vorredner schon sagten, kannst du unerkannt rein und rauskommen und nichts passiert dir.
Wenn die Jungs desinteressiert sind, dann bekommste ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch und wirst der Polizei übergeben. Im Gegensatz zu irgendwelchen Zivilverfahren kann man bei der BW allerdings absolut sicher sein, dass sie auf die Anzeige nicht verzichten werden.
AAAABER:
Wenn die Wache fit ist, bereitet die dir nen Tag, den du nicht vergessen wirst.
Wäre ich Wachsoldat, dann läufts folgendermaßen ab:
Du wirst von mir gesehen und unverzüglich aufgefordert, stehen zu bleiben. (damit beginnt schon der unmittelbare Zwang der Bundeswehr)
Machste das nicht, wird der Schusswaffengebrauch angedroht.
Spätestens hier ist stehenbleiben ziemlich lebenswichtig.
Es ist zwar vorgeschrieben, den Gebrauch der Schusswaffe durch einen Warnschuss anzudrohen, allerdings kann dieser entfallen, wenn sich der Wasoldat bedroht fühlt und keine andere Möglichkeit sieht, dieser Bedrohung zu begegnen. Allerdings ist es im Nachhinein für den Getroffenen ziemlich schwer sich noch zu rechtfertigen, während man als Wachsoldat sagen kann, der hatte etwas, das wie ein Gewehr aussah und das hat er auf mich gehalten. (Metallsuchgerät oder nur ein Stock,...) Das folgende Verfahren gegen den Soldaten wird unter Garantie eingestellt.
Solltest du dich dazu entschliessen, anzuhalten, dann wirste durchsucht und kommst mit auf die Wache. Solange wirst du vom Wachhabenden "Festgehalten".
Der Offizier vom Wachdienst ist befugt dich weitere 24 Stunden festzuhalten. Allerdings muss der erst gerufen werden und wenn die Wache abgewichst ist, dann sitzt du schon fünf Stunden hilflos in der Zelle. Somit sind dann aus den 24 Stunden schon 29 geworden.
Übers Wochenende kann man das dann sogar noch auf 36 Stunden aufbohren.
Allerdings ist es auch abhängig von der Beschilderung.
Ist das ein "militärischer Sicherheitsbereich -Achtung Schusswaffengebrauch" ?
Oder ist es nur ein Standortübungsplatz, "betreten auf eigene Gefahr Aneignen von Munition oder Munitionsteilen verboten"?
Auf dem Schild ist der Schusswaffengebrauch schon angedroht, das heißt, die kleinen Freunde können einem ziemlich viel schneller um die Ohren fliegen.
Ich als Wachsoldat kann mir gerade keine Situation vorstellen, in der ich nicht jemand über den Haufen schießen könnte ohne das irgendwie plausibel begründen zu können.
Grundsätzlich aber:
Alter Sprengstoff ist schweinegefährlich!
Das Zeug kristallisiert aus und wirkt dann Piezoelektrisch, wie das Funkenteil vom elektronischen Feuerzeug. Bei der kleinsten Erschütterung geht der Scheiss hoch. Und auf alten Übungsplätzen liegt unendlich viel von nicht zur Wirkung gekommenen Kampfmitteln rum.
Als wir in Kabul waren, ist wegen sowas ein ganzes Dorf mit 80 Einwohner von der Karte verschwunden...
Geht da nicht hin, das ist Blödsinn und gefährlich.