Hollywoods Pädophilenskandal - Wer könnte der mutmaßliche Täter sein?
20.11.2017 um 12:01Teegarden schrieb:Warum sollte jemand dann was zur Anzeige bringen, wenn es bis vor 2 Jahren nicht atrafbar war?aber: nulla poena sine lege! was damals nicht strafbar war ist auch jetzt nicht mehr verfolgbar, weil es ein rückwirkungsverbot in strafrecht gibt. dies dient der rechtssicherheit. also im fall von österreich wären solche vorwürfe (konkret aufs po grapschen bezogen) eine reine schmutzkampagne ohne inhalt, aber der "normale" bürger regt sich darüber auf und der ruf der person (zu 99% des mannes) ist dahin. denn dabei wird nicht nur ein rückwirkungsverbot außer acht gelassen, sondern auch der umstand ob es jetzt überhaupt strafrechtlicht relevant wäre und ob es überhaupt so war wie berichtet - denn das alles interessiert die allgemeinheit kaum.
§ 218 (1a) stgb spricht von "intensiver berührung", "geschlechtsspähre zuzuordneter körperstelle" und "würde verletzen".
die intensive berührung ist abhängig von der situation: manchmal ist es ein kneifen, manchmal ein langsames streicheln.
geschlechtsspähre: ist jedenfalls der hintern, der nicht von der sexuellen sphäre erfasst ist. strittig ist zb auch ob der oberschenkel dazu gezählt werden soll/muss, darüber ist sich die literatur nicht einig und rechtsprechung gibt es dazu glaube ich noch keine.
würde: die ist ebenfalls immer individuell zu beurteilen und vom vermeintlichen täter oft kaum (im vorhinein) zu bestimmen.
fazit: dieser po-grapsch-paragraph ist recht schwammig formuliert und bietet keine rechtssicherheit.
(1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/218