@Cyprexx123 Also die UN wird eine GmbH kaum als souveränen Staat anerkennen:
Wikipedia: Mitgliedstaaten der Vereinten NationenHier kannst Du ein bißchen Fakten studieren:
Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, durch den die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Einheit Deutschlands besiegelt wurden, bekam das vereinte Deutschland von den vier Hauptsiegermächten die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zugesprochen, die es mit Inkrafttreten des Vertrages am 15. März 1991 schließlich erhielt.Wikipedia: Alliiertes VorbehaltsrechtDie völkerrechtlich festgeschriebene Oder-Neiße-Grenze seit 1990: Auch wenn es in den Ostgebieten nach 1945 keine deutsche Recht sprechende Gewalt mehr gab, waren sie nicht aus dem Jurisdiktionsbereich Deutschlands entlassen worden. Erst mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag verlor Deutschland die territoriale Souveränität über die Gebiete östlich von Oder und Neiße.[19]
Der Vertrag – er wird auch als Souveränitätsvertrag bezeichnet – regelt in zehn Artikeln einvernehmlich die außenpolitischen Aspekte wie auch sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Vereinigung und wird hinsichtlich seiner Wirkung als Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges behandelt,[20] auch wenn – weil „praktisch gegenstandslos“[21] – er „ausdrücklich diese Bezeichnung nicht erhielt“[22] (s. u.) und selbst im Potsdamer Abkommen stattdessen eine „friedensvertragliche Regelung“ vorgesehen war.[23] Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bildet damit „praktisch das außenpolitische Grundgesetz des vereinten Deutschland“.[24] Durch die Übertragung noch bestandener alliierter Rechte wurden unter anderem die bis dahin gültigen Potsdamer Beschlüsse abgelöst.[11] Das Ergebnis war die Wiederherstellung der deutschen Einheit und nach Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Regierungen der Französischen Republik, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten die Wiedererlangung der „demgemäß volle[n] Souveränität [Deutschlands] über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“Wikipedia: Zwei-plus-Vier-VertragUnd wenn jetzt das Argument mit den US Soldaten auf deutschem Boden kommt:
Die Erlangung der Souveränität war für die Bundesrepublik im Rahmen der westdeutschen Wiederbewaffnung notwendig geworden. Bis Mitte der 1950er-Jahre wurde der Kriegszustand durch einseitige Akte der früheren Feindstaaten außerhalb des Deutschlandvertrages offiziell beendet,[5] sodass auch diese Voraussetzung erfüllt war, um das Inkrafttreten des Deutschlandvertrages mit dem Beitritt der Bundesrepublik in die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu verbinden (→ Junktim). Da der EVG-Vertrag allerdings am 30. August 1954 im französischen Parlament nicht ratifiziert wurde, konnte auch der seit 1952 vorliegende Deutschlandvertrag nicht in Kraft treten. Nach dem Scheitern musste das Vertragswerk neu verhandelt werden, woraufhin die Teilnehmer der Londoner Neunmächtekonferenz sich für einen Beitritt der Bundesrepublik zur NATO und die Bildung einer Westeuropäischen Union (WEU) entschlossen, was sich dann mit den Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 vollzog.
Am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1955 II S. 253) zwischen der Bundesrepublik und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für die Rechte und Pflichten der ausländischen Streitkräfte in Westdeutschland geschaffen. Der „Truppenvertrag“ gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags weiter und kann mit einer zweijährigen Frist beiderseitig gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, BGBl. II S. 1390 und vom 16. November 1990, BGBl. II S. 1696).[8] Er gilt auch weiterhin nicht in den neuen Bundesländern und Berlin.
Das Aufenthaltsrecht der Sowjetarmee in der DDR wurde 1957 im Abkommen über den zeitweiligen Aufenthalt sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR geregelt. Für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte wurden des Weiteren 1990 zwei Verträge mit der Sowjetunion geschlossen, u. a. der Truppenabzugsvertrag vom 12. Oktober 1990 (BGBl. 1991 II S. 256, 258). Die letzten russischen Soldaten wurden im Sommer 1994 aus Ostdeutschland abgezogen.
Die Bundesregierung kann zudem nach dem Streitkräfteaufenthaltsgesetz vom 20. Juli 1995 (BGBl. II S. 554) mit ausländischen Staaten Vereinbarungen über Einreise und vorübergehenden Aufenthalt ihrer Streitkräfte in Deutschland für Übungen, Durchreise auf dem Landwege und Ausbildung von Einheiten abschließen, wie bisher mit Polen und Tschechien.Wikipedia: DeutschlandvertragIch liefer Dir gerne noch mehr Fakten!
Edit: Und wie ich bereits schrieb: Es gibt einen passenden Thread zum Thema:
Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?