@hyetometer ICAO ANNEX9 APPENDIX3 bezeichnet nur das formblatt, ist also quasi die titelzeile.
darunter folgt die spezifikation: CGO MANIFEST
NBR X (entspricht der seitenzahl, da jede seite ein eigenes manifest darstellt) ERSTELLUNGSDATUM, UHRZEI,T ERSTELLERCODE
in den nächsten zeilen folgen dann gemäß der betitelung in der linken spalte der OPERATOR (airline), hier MH,
die NATIONALITÄT (weggelassen),die FLUGNUMMER und DATUM, hier MH370 am 08MAR2014 und der ABFLUGHAFEN KUL
danach folgt die eigentliche frachtliste. erst die AWB nummer (frachtbriefnummer, auf diesem in der linken oberen ecke), PACKSTÜCKZAHL, INHALT, ULD (ladeeinheit, also palletten, container oder wie bei der expresssendung zu oberst bulk = lose ladung), dazu noch spezielle handhabungs/gefahrgut-infromationen, hier z.b. PER (perishable = verderblich) oder EXP = expressfracht, oder versendercodes, die ich jetzt auch nicht so einfach aufschlüsseln kann, dann das GEWICHT, das ROUTING, also die gesamtbeförderungsstrecke und die ZULIEFERUNGSFLUGNUMMER, bzw. ART DES VORTRANSPORTS. in der fußzeile wird nochmal das TOTAL DER SEITE zusammengefasst.
zum aufbau eines AWB verweise ich hier nur auf den entsprechenden wikipedia-artikel, weil es da zu ausführlich werden würde.
Wikipedia: Air waybilldie expressfracht enthält eben kein gefahrgut, ansonsten müsste es auch explizit erwähnt werden. unterliegt da den gleichen regeln, wie jede andere fracht auch. dem awb ist nur zu entnehmen, dass die sendung von Malaysia World Express in selangor darul ewsan an UPS in Peking gehen sollte. weder der absender noch der letztendliche empfänger werden angeführt, da alles über speditionen, bzw. kurierdienste abgewickelt wird. das heißt eine sendung geht von firma zu firma, und nur diese kennt absender und adressaten namentlich. diese firmen selbst sind nicht! die Auftraggeber für die sendung!