lullaby69
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Was geschah mit Flug MH370?
20.04.2014 um 20:19(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind. (2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden. http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html Warum so lange ? Wegen den Lebensversicherungen. Den Rest kannst du dir ja denken.
http://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-wird-man-in-deutschland-als-tot-erklaert-wenn-man-vermisst-wird (Archiv-Version vom 28.12.2013)
http://www.gutefrage.net/frage/ab-wann-wird-man-in-deutschland-als-tot-erklaert-wenn-man-vermisst-wird (Archiv-Version vom 28.12.2013)