Aktuell aktiver Politiker driftet in die rechte Szene!
20.08.2013 um 19:49Kann man wirklich so kapiergeschützt sein?
Freundlicher wäre, zu überlegen und evtl. zu erklären warum das Ding dann auf einmal so heissen soll wie es heissen sollte - VERFASSUNG ...Branntweiner schrieb:Der Teufel mit seinen Barthaaren im Weltnetz sind zum Gesichtserkerhaareausraufen.
Du bist doch der deutschen Sprache mächtig und legst Wert auf die Differenziertheit und weisst sie vorallem zu deuten oder ?Wolfi2000 schrieb:Kann man wirklich so kapiergeschützt sein?
Himmelherrgott. Es kann nur ein Gesetz im Verfassungsrang, will sagen eine Verfassung selbst, sein, die das GG ablöst. Wie dat Dingens dann genannt wird, ist egal.verwirrt schrieb:Wenn es im jetztigen Grundgesetz stehen würde, dass dieses GG durch ein neues Grundgesetz abgelöst werden kann und der Name Grundgesetz schon feststeht dann würde ich ja nichts sagen.
Wie konnte aber das Ding GG die vorherige Verfassung ablösen... wenn theoretisch nur eine Verfassung orgendwas ablösen kann ? :(SKlikerklaker schrieb:Himmelherrgott. Es kann nur ein Gesetz im Verfassungsrang, will sagen eine Verfassung selbst, sein, die das GG ablöst
Das Grundgesetz war keine Verfassungf.f.
Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.
Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten...
Danke sehr beratungsresistent die leutschen hierInteralia schrieb:Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten...
Wo schreibe ich von "Beleidigung"?verwirrt schrieb:Das ich mein Wort an mehrere Personen richte, findest Du eine Beleidigung
Branntweiner schrieb:Massenadden sehe ich als Belästigungs-Spam.
Naja liegt weniger am Lehrer sondern eher am Schüler. :Dverwirrt schrieb: Du belehrst mcih eigentlich nicht wirklich,
Ich gehe mal davon aus, mit "vorherige Verfassung" meinst Du die Weimarer Verfassung. Ganz einfach: das GG ist eine Verfassung.verwirrt schrieb:Wie konnte aber das Ding GG die vorherige Verfassung ablösen... wenn theoretisch nur eine Verfassung orgendwas ablösen kann ? :(
Danke habe ich aber das genügt dann doch wieder malInteralia schrieb:LIES DEN ARTIKEL.
Interalia schrieb:Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten...
Für was genügt das?Interalia schrieb:Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten...
Kann es im Grunde immer ---japp...SKlikerklaker schrieb:Der Souverän (= das Volk) kann sich jederzeit eine Verfassung geben