Abahatschi schrieb:Das kann nur ein Experte sagen ob mit dem Lehrbeginn die Unterhaltspflicht geendet ist, man ist auch über 18 übrigens unterhaltspflichtig, Pi mal Daumen endet das mit der ersten abgeschlossenen Ausbildung.
Absolut richtig, nämlich bis zum 25 Lebensjahr sogar, insofern das Kind in einer Ausbildung steckt. Nichtsdestotrotz scheint mir das Ganze Alles sehr seltsam. Normalerweise wird erst ein Inkassobüro eingeschaltet, wenn andere Versuche an Geld zu kommen, gescheitert sind.
Trotzdem scheint da einiges an Info offen zu sein. Gerade wenn Beziehung zwischen Eltern und Kinder schon sehr belastet sind, kommt es oft zu Kurzschlusshandlungen im Miteinander und Missverständnissen aus ungeklärten Dingen.
Hat die Mutter denn sonst Untergehalt gezahlt, zahlen können an die Tochter? Im Streit sagt man ja auch schonmal..Du bekommst nichts etc.
Natürlich kan man privat ein Inkassobüro beauftragen, aber meistens versucht man ja im Vorfeld ohne sowas klar zu kommen. Deshalb frage ich mich woher das kommt. Wir wissen auch nichts über das Inkassobüro. Die können durchaus auch noch dazu geraten haben, das Ganze anders versuchen zu klären. Auf der anderen Seite ist Unterhalt schon ziemlich erfolgsversprechend weil Unterhalt vor allem steht und immer vor geht. Weiß ich von ner befreundetetn Anwältin für Unterhaltsrecht.
Klar ist das nicht die feine Art gegen die Mutter vor zu gehen, aber deshalb meine Frage, ob denn vorher Geld an die Tochter bezahlt wurde oder es da schon Konflikte gab und gar nichts gezahlt wurde und die Tochter das jetzt als letztes Mittel ansieht. Falls sie vom Amt Geld bezieht ist sie sogar verpflichtet bei den Eltern das Geld einzutreiben und die können da gut Druck machen. Im schlechtesten Fall treibt das Amt das Geld bei den Eltern ein übers Jugendamt.
Viele Eltern sind auch nicht gut darüber informiert und denken, sie können immer noch selbst bestimmen was sie geben und was nicht. Dem ist aber nicht so. Gerade bei Gutverdienern. Die Kinder gehen halt nicht dagegen an, weil sie sich in einem abhängigen Verhältnis befinden und Angst vor der Auseinandersetzung mit den Eltern haben.
Ich habe jetzt etwas ausgeholt weil es oft um ganz andere Konflikte im Vorfeld geht. Deshalb würde ich klar und sachlich als Elternteil darauf reagieren. Weder den Freund angreifen, noch die Tochter beschuldigen..kein Öl ins Feuer giessen, da das Verhältnis sehr angespannt scheint.
Ich würde die Tochter anschreiben und fragen, warum sie nicht zu ihr gekommen ist um das persönlich zu klären und das man sich das gewünscht hätte. Das zeigt auf Sachebene Interesse. Ich vermute aber, das da noch einiges im Argen liegt und ungeklärt ist und es deswegen dazu gekommen ist.Dann würde ich mich schnellstmöglich, da sowas meistens mit einer Frist verbunden ist, fachlich erkundigen bezüglich Unterhaltspflicht. Bevor das nicht geklärt ist, auf keinen Fall eine Zahlung tätigen. Man kann dem Inkassobüro aber mitteilen, dass man das jetzt auch zur Abklärung an eine Fachstelle eingereicht hat und man noch um etwas Geduld bittet.