amtraxx
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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter
12.01.2022 um 04:07Gruselschinken schrieb:Meine große ist noch 11 falls relevant.Das ist relevant. Unter 14 jährige sind in Deutschland nicht Strafmündig und können vom Gesetzgeber her nicht bestraft werden selbst wenn erwiesen.
Gruselschinken schrieb:In dem Schreiben steht aber was von zusätzlichen Kosten bei Nichterscheinen...Kann es sein das es sich doch eine um Zeugenvorladung handelt?
Wenn deine Tochter beschuldigt wird trifft das nicht zu bei einer Zeugenaussage sieht das anders aus.
Hier nochmal genauer...
„Einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung muss Folge geleistet werden.“Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/polizeiliche-vorladung-zur-beschuldigtenvernehmung-was-tun_151520.html
Falsch. Sie müssen der Aufforderung der Polizei, auf der Dienststelle zur Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, nicht nachkommen – und zwar ganz egal, ob die Polizei Sie anruft oder ob Sie eine schriftliche Vorladung erhalten. Sie müssen auch nicht begründen, warum Sie der Vorladung nicht nachkommen.
Es kann passieren, dass die Polizeibeamten mehrfach versuchen, Sie anzurufen, um Sie zur Sache zu befragen. Legen Sie einfach den Hörer auf.
„Wenn ich bei der Polizei eine Aussage mache, kann ich die Vorwürfe entkräften.“
Falsch. Wissen Sie genau, was man Ihnen vorwirft? Kennen Sie die bisherigen Ermittlungsergebnisse? Meistens nein.
Als beschuldigte Person haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern – weder auf der Polizeidienststelle noch am Telefon.
Beschuldigte müssen die Ermittlungsbehörden nicht unterstützen. Sie müssen der Polizei nicht sagen, was Sie wissen. „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – im Ermittlungsverfahren ist Reden oft nicht einmal Silber, sondern nur Blech.
„Wer nichts zu befürchten hat, hat auch nichts zu verbergen.“
Falsch. Eine Beschuldigtenvernehmung ist stressig – sie soll stressig sein. Menschen, die unter Stress stehen, haben erfahrungsgemäß ein großes Rechtfertigungsbedürfnis. Dabei besteht die Gefahr, sich zu verplappern und ganz andere, neue Sachverhalte einzuräumen, von denen die Polizeibeamten nie etwas erfahren hätten. Schlafende Hunde soll man nicht wecken …
Edit: alle meine Aussagen beziehen sich auf die BRD wie die Rechtslage in A oder CH ist kann ich nicht sagen.