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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

38 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Diebstahl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 04:07
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Meine große ist noch 11 falls relevant.
Das ist relevant. Unter 14 jährige sind in Deutschland nicht Strafmündig und können vom Gesetzgeber her nicht bestraft werden selbst wenn erwiesen.
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:In dem Schreiben steht aber was von zusätzlichen Kosten bei Nichterscheinen...
Kann es sein das es sich doch eine um Zeugenvorladung handelt?
Wenn deine Tochter beschuldigt wird trifft das nicht zu bei einer Zeugenaussage sieht das anders aus.

Hier nochmal genauer...
„Einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung muss Folge geleistet werden.“

Falsch. Sie müssen der Aufforderung der Polizei, auf der Dienststelle zur Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen, nicht nachkommen – und zwar ganz egal, ob die Polizei Sie anruft oder ob Sie eine schriftliche Vorladung erhalten. Sie müssen auch nicht begründen, warum Sie der Vorladung nicht nachkommen.

Es kann passieren, dass die Polizeibeamten mehrfach versuchen, Sie anzurufen, um Sie zur Sache zu befragen. Legen Sie einfach den Hörer auf.

„Wenn ich bei der Polizei eine Aussage mache, kann ich die Vorwürfe entkräften.“

Falsch. Wissen Sie genau, was man Ihnen vorwirft? Kennen Sie die bisherigen Ermittlungsergebnisse? Meistens nein.

Als beschuldigte Person haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern – weder auf der Polizeidienststelle noch am Telefon.

Beschuldigte müssen die Ermittlungsbehörden nicht unterstützen. Sie müssen der Polizei nicht sagen, was Sie wissen. „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ – im Ermittlungsverfahren ist Reden oft nicht einmal Silber, sondern nur Blech.

„Wer nichts zu befürchten hat, hat auch nichts zu verbergen.“

Falsch. Eine Beschuldigtenvernehmung ist stressig – sie soll stressig sein. Menschen, die unter Stress stehen, haben erfahrungsgemäß ein großes Rechtfertigungsbedürfnis. Dabei besteht die Gefahr, sich zu verplappern und ganz andere, neue Sachverhalte einzuräumen, von denen die Polizeibeamten nie etwas erfahren hätten. Schlafende Hunde soll man nicht wecken …
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/polizeiliche-vorladung-zur-beschuldigtenvernehmung-was-tun_151520.html

Edit: alle meine Aussagen beziehen sich auf die BRD wie die Rechtslage in A oder CH ist kann ich nicht sagen.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 04:35
Ja, irgendwie ist das ein wenig durcheinander. Wer hat denn die Vorladung bekommen, das Kind oder Du direkt und wozu, zu einer Vernehmung als Zeugin oder als Beschuldigte?

Das ist hier nicht ganz klar, denn Kinder unter 14 sind nicht strafmündig und können nicht als Beschuldigte vernommen werden. Für Zeugenvernehmungen gibt es aber keine feste Altersgrenze.

Auch ist nicht wirklich klar was damit gemeint ist, dass die andere Mutter Anzeige erstattet haben soll. Normalerweise ist es bei Ladendiebstählen so, dass der Ladeninhaber Anzeige erstattet. Er ist der Geschädigte. Theoretisch kann zwar jeder, der von einer Straftat Kenntnis erhält, diese anzeigen, mit Ausnahme bestimmter Straftatbestände, die einen Strafantrag bedingen, aber in der Praxis wird gerade bei diesem Tatbestand hier die Polizei seltenst tätig ohne Anzeige des Geschädigten.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 05:00
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wer hat denn die Vorladung bekommen,
Mein Kind


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 09:50
Nach telefonischer Rücksprache versicherte mir die Kommissarin dass sie nur als Zeugin vorgeladen ist.

Ich bin gerade ziemlich happy.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 10:26
wie @Rick_Blaine bereits sagte, wenn es eine Vernehmung als Zeuge ist muss man dieser folgen (soweit sie von der Staatsanwaltschaft kommt). Wenn du ohne Anwalt hingehst, sprich vorher mit deiner Tochter. Nur das sagen was man genau weiß, keine Vermutungen anstellen, und "ich kann mich nicht erinnern" klappt sogar in den höchsten Kreisen. Eine 11 jährige muss sich nicht alles merken.

In ihrem Alter ist das mMn das beste was man tun kann wenn man ohne Anwalt dahin geht.
Ich persönlich würde nicht mal "Guten Tag" sagen ohne das mein Anwalt mir das erlaubt.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 10:42
Zitat von flipperonlineflipperonline schrieb:In ihrem Alter ist das mMn das beste was man tun kann wenn man ohne Anwalt dahin geht.
Ich persönlich würde nicht mal "Guten Tag" sagen ohne das mein Anwalt mir das erlaubt.
Was habt ihr denn für schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht das man gleich derart in die Verweigerungshaltung geht, denen gegenüber?
(den zitierten Beitrag nur als Beispiel, Frage ist allgemein an die entsprechenden Positionen gerichtet)

Mein Gott, die Lütte ist 11 und als Zeugin vorgeladen, für einen Fall der einen simplen Ladendiebstahl thematisiert. Da geht man mit dem Kind hin, sagt aus was man weiss oder sagt eben das man nichts weiss und fertig ist der Lack.
Da kann man ruhig mal ein wenig den Ball flach halten und nicht Deutschlands Top 5 der Verteidigung nahelegen :palm:


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 11:04
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Mein Gott, die Lütte ist 11 und als Zeugin vorgeladen, für einen Fall der einen simplen Ladendiebstahl thematisiert. Da geht man mit dem Kind hin, sagt aus was man weiss oder sagt eben das man nichts weiss und fertig ist der Lack.
Da kann man ruhig mal ein wenig den Ball flach halten und nicht Deutschlands Top 5 der Verteidigung nahelegen :palm:
Eben. Da schlimmste was selbst als Täter bei solchem Kleinkram rauskommt wäre vermutlich ein Hausverbot und vielleicht eine kleine Geldstrafe und das wars.

Wie hier manche das zu einem Kapitalverbrechen hochstilisieren bei dem die Polizei eine 11 Jährige zur größten Diebin in Deutschland erklären und man direkt Anwälte in Bewegung setzen muss will hat schon etwas lächerliches.

Ganz davon ab das sie nur als Zeugin geladen ist..


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 11:05
Verstehe auch nicht so genau, was hier für einen Aufriss gemacht wird mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung für einen "simplen" Diebstahl eines 11 jährigen Kindes. Das war wohl einfach kindliche Dummheit oder eine Mutprobe, aber sofort wird mit Anzeigen um sich geworfen, das andere Mädchen ist schuld oder sogar die Mutter, weil Verleumdung!!1 Was zur Hölle geht hier vor. :D


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 11:08
Zitat von CielaCiela schrieb:Verstehe auch nicht so genau, was hier für einen Aufriss gemacht wird mit Anwalt und Rechtsschutzversicherung für einen "simplen" Diebstahl eines 11 jährigen Kindes.
Meine selige Großmutter hat mal im Rentenalter ein paar Sachen aus einem Minipreis (ja die gabs da noch) mitgehen lassen.. wurde erwischt und es gab ein Hausverbot.
Damit war die Sache gegessen.

Aber klar die 11 jährige wird sicher gleich von der Polizei in einen Hinterhalt gelockt :D


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 11:12
Zitat von NerokNerok schrieb:Aber klar die 11 jährige wird sicher gleich von der Polizei in einen Hinterhalt gelockt :D
Auf jeden Fall wird die ganze Zukunft versaut sein und die Familie wird in den Ruin getrieben von der hohen Geldstrafe..


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 11:37
Zitat von NerokNerok schrieb:Eben. Da schlimmste was selbst als Täter bei solchem Kleinkram rauskommt wäre vermutlich ein Hausverbot und vielleicht eine kleine Geldstrafe und das wars.
Da sie nur Zeugin ist hat sie ja sowieso gar nichts zu befürchten. Weder Hausverbot noch Geldstrafe.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 11:52
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Da sie nur Zeugin ist hat sie ja sowieso gar nichts zu befürchten. Weder Hausverbot noch Geldstrafe.
ok, noch eine kleine Anmerkung dann bin ich hier raus.

der Grat zwischen Zeuge und Beschuldigter ist schmal. Die Polizei steht auf Seiten des Staats und nicht auf Seite des Volks. Deren Job ist es Verbrecher hinter Gitter zu bringen und nicht jemanden zu verteidigen. Ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt kostet 20-50€.

..und ja ich habe auch schon schlechte Erfahrungen bei der Polizei als Zeuge gemacht. Daher - ohne Anwalt bekommen die nur meine Personalien und sonst nichts. Und wenn es sich vermeiden lässt gibt es nicht mal diese.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 12:01
Zitat von flipperonlineflipperonline schrieb:ok, noch eine kleine Anmerkung dann bin ich hier raus.

der Grat zwischen Zeuge und Beschuldigter ist schmal. Die Polizei steht auf Seiten des Staats und nicht auf Seite des Volks. Deren Job ist es Verbrecher hinter Gitter zu bringen und nicht jemanden zu verteidigen. Ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt kostet 20-50€.

..und ja ich habe auch schon schlechte Erfahrungen bei der Polizei als Zeuge gemacht. Daher - ohne Anwalt bekommen die nur meine Personalien und sonst nichts. Und wenn es sich vermeiden lässt gibt es nicht mal diese.
Sie ist 11.. das heißt STRAFUNMÜNDIG. Sie hat NICHTS zu befürchten!
Aber klar wer unnötigerweise 20€ - 50€ in den Wind schießen möchte der soll das tun.

Und nein der Job der Polizei ist es nicht "Verbrecher hinter Gitter zu bringen". Darum kümmert sich die Staatsanwaltschaft.
Die Polizei soll herausfinden *was* passiert ist damit die Staatsanwaltschaft, in solchen Fällen, ihre Arbeit tun kann.


Aber nochmal.. wir reden hier von einer 11 jährigen, die ich wiederhole: STRAFUNMÜDIG IST, die als Zeugin geladen ist.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 12:14
Zitat von flipperonlineflipperonline schrieb:der Grat zwischen Zeuge und Beschuldigter ist schmal. Die Polizei steht auf Seiten des Staats und nicht auf Seite des Volks. Deren Job ist es Verbrecher hinter Gitter zu bringen und nicht jemanden zu verteidigen.
Meine Güte, hier wird von Anfang an ein Fass aufgemacht, als wenn es um sonstwas gehen würde. Dazu noch ein paar subtile Unterstellungen gegenüber der Polizei und Pauschalisierungen wie - der Grat zwischen Zeuge und Beschuldigtem ist schmal... :palm:

Die Polizei ermittelt zum Sachverhalt, das schließt auch ein, daß Entlastendes sehr wohl berücksichtigt wird. Alles andere liegt dann in Händen der Staatsanwaltschaft. Deren Job ist es "Verbrecher hinter Gitter zu bringen". Keine Ahnung, was hier für Vorstellungen herrschen.

Im Endeffekt hätte man sich die ganze Diskussion sparen können, wenn im EP bereits erwähnt worden wäre, daß die Kleine erstens erst 11 und damit strafunmündig ist und es sich zweitens nur um eine Zeugenvernehmung handelt.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 12:23
Zitat von flipperonlineflipperonline schrieb:der Grat zwischen Zeuge und Beschuldigter ist schmal.
Ähm nein, ist er nicht.
Als Zeuge ist man Zeuge - wird als dieser dann auch vernommen.
Als Beschuldigter ist man Beschuldigter.
Bei dem einem hilft man bei der Aufklärung, sofern möglich und beim anderen möchte man zumeist alle Anschuldigungen von sich weisen und verteidigt sich/lässt sich anwaltlich vertreten. Als geladener Zeuge muss man sich nicht verteidigen weil einem nichts vorgeworfen wird. Man ist nicht Gegenstand der Ermittlung sondern trägt zur Ermittlung bei/als Person von außen mit gewissen Informationen- nicht weil man dann fallbezogener Sonderermittler ist ^^
Die Kommunikation mit einem Zeugen ist ziemlich einseitig. Er erzählt was er weiss oder eben nicht weiss - weiter spielt er, als Person, keine Rolle.

Sollte sich im Laufe der Zeugenaussage nun herrausstellen, dass Zeuge involviert war, wird sofort seitens der Polizei nach möglichem Rechtsbeistand für den Zeugen aufmerksam gemacht, weil das deren Pflicht ist.
Zitat von flipperonlineflipperonline schrieb:und ja ich habe auch schon schlechte Erfahrungen bei der Polizei als Zeuge gemacht.
Naja, daher wird dann wohl der Rat herrühren.
Hier geht's immernoch um eine 11 jährige, die sowieso keinerlei Konsequenzen zu befürchten hat, aus rechtlicher Sicht.
Sollte sie nun doch in dem Diebstahl involviert gewesen sein, wird man maximal wohl noch das Jugendamt kontaktieren - wenn davon auszugehen ist, dass Elternteil mit Kind überfordert ist und es deswegen in die kriminelle Laufbahn abdrifted. Wird man dann aber wohl eher beim großen Juwelenraub machen und nicht wenn ne Packung Kaugummis einmalig geklaut wurden.


Was mich aber mal interessieren würde.
TE gab an, dass das Kind während der Tatzeit in der Schule war und somit sowieso keine Informationen haben könnte. Wo isn das Problem im Schul-Sekretariat nach einer Anwesenheitsbescheinung für das Kind zu fragen, dass der Polizei zu schicken, mit einem kurzem Dreizeiler, dass das Kind bei dem Diebstahl nachweislich nicht zugegen war :ask:
Die ganze Nummer wäre mit einem Anruf und einer kurzen schriftl. Mitteilung in Nullkommanix für das eigene Kind geklärt Oo


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 13:03
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Also nochmal Auf Garkeinen Fall ohne Rechtsberatung oder mindestens juristische Grundkenntnisse zu einem Vorladungstermin gehen. Das wird euch auch jeder vernünftige Anwalt oder Rechtsberater anraten.
Meine Güte, man muss da nun aich nicht so ein Riesending draus machen.
Man kann sich das als Elternteil auch einfach mal in aller Ruhe anhören.
Gegebenenfalls danach noch mal mit der Jugendlichen ins Gespräch gehen.
Man braucht nicht für jeden Firlefanz eine Anwältin.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 14:30
Wow, das ist hier ziemlich ausgeufert.
Sorry, dass ich nicht weiter Antworten konnte.
Sache ist, sie kann sich momentan an nichts vom fraglichen Datum erinnern und wird auch dieses aussagen.
Sie war eh zu der Zeit im Unterricht und wunderte sich selber schon.

Ich danke euch dennoch für eure Kommentare.

Thread kann zu.


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Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 15:21
Wow super nützliche Kommentare und in was für einem Ton. Vielleicht solltet ihr euch mal überlegen was ihr in einem Helpdesk macht wenn es dann nur um Gefühle und Meinungen geht. Ich dachte eigentlich das wäre gedacht und den TE zu helfen mit Sachlichen und rechtlich sicheren Hinweisen.


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