Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?
01.07.2019 um 23:36Guten Abend!
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Wir kennen alle die Situation in der die Kassenkraft deine Unterschrift für das Lastschriftverfahren haben möchte.
Ich durchforste schon seit Tagen das Internet dazu was die evtl. Rechtslage oä. dazu sagt ob und wie die Kassenkraft
1. deine Karte zu behandeln hat. (Darf er/sie/es überhaupt die Karte anfassen?)
2. die Unterschrift kontrollieren muss/darf.
3. Die Zahlung verweigern darf wenn zB die Karte nicht unterschrieben ist (und kein Ausweis vorhanden)
Ich bin selber Kassiererin.
90% der Kartenzahlung in meinem Unternehmen sind Lastschriftverfahren.
Ich habe früher jedem Kunden die Karte weg genommen, den Vornamen gecheckt ob er zumindest zum Geschlecht passt und dann die Karte ins Gerät geführt und so lange behalten bis ich die Unterschrift verglichen habe. Im Zweifel Ausweis vorzeigen lassen. Sehr penible Vorgehensweise und anweisung von Oben eben.
Heute empfinde ich das als absolutes Unding und mache es nicht mehr.
Nun gibt es die neuen Geräte mit denen auch das Kontaktlose Zahlen möglich ist.
Kunde steckt Karte ins Gerät oder legt sie auf.
Unterschrift erfolgt auf den Display, wird bestätigt, verschwindet und dann erst wird die Karte aus dem Gerät entfernt. (oder ist zwecks Kontaktlos schon längst wieder im Portemonnaie verschwunden).
Kontrolle unmöglich.
Nun haben wir aber die Anweisung bekommen trotzdem die Karte zu kontrollieren zwecks Vorname (Männlein/Weiblein) und ob die Karte unterschrieben ist. Für mich absolut nicht nachzuvollziehen.
Die Kollegen verlangen jede Karte und grabbeln sofort nach ihr.
Aber ich kann sowieso nicht die Unterschrift kontrollieren, kann bei vielen Vornamen nicht mal sagen ob sie männlich oder weiblich sind und möchte auch nicht die Karte anfassen. Zumal viele Kunden einfach die Vorteile des Kontaktlosen Zahlen nutzen möchten.
Es gibt die Riege der genervten Kunden (verständlich) und die der jenige die sich darüber beschweren das ich ihre Unterschrift nicht kontrolliere.
Ich sehe das allerding locker, denn heute genügt entweder ein Klick in der App oder ein Anruf um eine gestohlene Karte zu sperren und eine Lastschrift kann zurück gebucht werden. Hier trägt das Unternehmen in dem ich tätig bin das Risiko.
Allerdings bin ich natürlich tätig in diesem Unternehmen und soll mit meinem Handeln dieses Risiko minimieren.
Aber auf welcher Grundlage?
Kann ein Unternehmen sagen "Wenn du unserer Kassiererin nicht deine Karte zeigst darfst du nicht bei uns kaufen."
Das bezweifle ich.
Was sagt ihr zu der Situation und vielleicht habt ihr Quellen für mich auf die ich mich berufen kann falls mir auf der Arbeit jemand unterstellen sollte das ich nicht nach Anweisung arbeite bzw möchte ich gerne mal Vorgesetzen aufzeigen das wir so nur unsere Kunden vergraulen.
Dieses Thema lässt mich echt nicht schlafen. 😅
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Wir kennen alle die Situation in der die Kassenkraft deine Unterschrift für das Lastschriftverfahren haben möchte.
Ich durchforste schon seit Tagen das Internet dazu was die evtl. Rechtslage oä. dazu sagt ob und wie die Kassenkraft
1. deine Karte zu behandeln hat. (Darf er/sie/es überhaupt die Karte anfassen?)
2. die Unterschrift kontrollieren muss/darf.
3. Die Zahlung verweigern darf wenn zB die Karte nicht unterschrieben ist (und kein Ausweis vorhanden)
Ich bin selber Kassiererin.
90% der Kartenzahlung in meinem Unternehmen sind Lastschriftverfahren.
Ich habe früher jedem Kunden die Karte weg genommen, den Vornamen gecheckt ob er zumindest zum Geschlecht passt und dann die Karte ins Gerät geführt und so lange behalten bis ich die Unterschrift verglichen habe. Im Zweifel Ausweis vorzeigen lassen. Sehr penible Vorgehensweise und anweisung von Oben eben.
Heute empfinde ich das als absolutes Unding und mache es nicht mehr.
Nun gibt es die neuen Geräte mit denen auch das Kontaktlose Zahlen möglich ist.
Kunde steckt Karte ins Gerät oder legt sie auf.
Unterschrift erfolgt auf den Display, wird bestätigt, verschwindet und dann erst wird die Karte aus dem Gerät entfernt. (oder ist zwecks Kontaktlos schon längst wieder im Portemonnaie verschwunden).
Kontrolle unmöglich.
Nun haben wir aber die Anweisung bekommen trotzdem die Karte zu kontrollieren zwecks Vorname (Männlein/Weiblein) und ob die Karte unterschrieben ist. Für mich absolut nicht nachzuvollziehen.
Die Kollegen verlangen jede Karte und grabbeln sofort nach ihr.
Aber ich kann sowieso nicht die Unterschrift kontrollieren, kann bei vielen Vornamen nicht mal sagen ob sie männlich oder weiblich sind und möchte auch nicht die Karte anfassen. Zumal viele Kunden einfach die Vorteile des Kontaktlosen Zahlen nutzen möchten.
Es gibt die Riege der genervten Kunden (verständlich) und die der jenige die sich darüber beschweren das ich ihre Unterschrift nicht kontrolliere.
Ich sehe das allerding locker, denn heute genügt entweder ein Klick in der App oder ein Anruf um eine gestohlene Karte zu sperren und eine Lastschrift kann zurück gebucht werden. Hier trägt das Unternehmen in dem ich tätig bin das Risiko.
Allerdings bin ich natürlich tätig in diesem Unternehmen und soll mit meinem Handeln dieses Risiko minimieren.
Aber auf welcher Grundlage?
Kann ein Unternehmen sagen "Wenn du unserer Kassiererin nicht deine Karte zeigst darfst du nicht bei uns kaufen."
Das bezweifle ich.
Was sagt ihr zu der Situation und vielleicht habt ihr Quellen für mich auf die ich mich berufen kann falls mir auf der Arbeit jemand unterstellen sollte das ich nicht nach Anweisung arbeite bzw möchte ich gerne mal Vorgesetzen aufzeigen das wir so nur unsere Kunden vergraulen.
Dieses Thema lässt mich echt nicht schlafen. 😅