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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

66 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kontrolle, Unterschrift, Kassierer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

01.07.2019 um 23:36
Guten Abend!

Ich hoffe ich bin hier richtig.

Wir kennen alle die Situation in der die Kassenkraft deine Unterschrift für das Lastschriftverfahren haben möchte.
Ich durchforste schon seit Tagen das Internet dazu was die evtl. Rechtslage oä. dazu sagt ob und wie die Kassenkraft
1. deine Karte zu behandeln hat. (Darf er/sie/es überhaupt die Karte anfassen?)
2. die Unterschrift kontrollieren muss/darf.
3. Die Zahlung verweigern darf wenn zB die Karte nicht unterschrieben ist (und kein Ausweis vorhanden)

Ich bin selber Kassiererin.
90% der Kartenzahlung in meinem Unternehmen sind Lastschriftverfahren.
Ich habe früher jedem Kunden die Karte weg genommen, den Vornamen gecheckt ob er zumindest zum Geschlecht passt und dann die Karte ins Gerät geführt und so lange behalten bis ich die Unterschrift verglichen habe. Im Zweifel Ausweis vorzeigen lassen. Sehr penible Vorgehensweise und anweisung von Oben eben.
Heute empfinde ich das als absolutes Unding und mache es nicht mehr.

Nun gibt es die neuen Geräte mit denen auch das Kontaktlose Zahlen möglich ist.
Kunde steckt Karte ins Gerät oder legt sie auf.
Unterschrift erfolgt auf den Display, wird bestätigt, verschwindet und dann erst wird die Karte aus dem Gerät entfernt. (oder ist zwecks Kontaktlos schon längst wieder im Portemonnaie verschwunden).
Kontrolle unmöglich.

Nun haben wir aber die Anweisung bekommen trotzdem die Karte zu kontrollieren zwecks Vorname (Männlein/Weiblein) und ob die Karte unterschrieben ist. Für mich absolut nicht nachzuvollziehen.
Die Kollegen verlangen jede Karte und grabbeln sofort nach ihr.
Aber ich kann sowieso nicht die Unterschrift kontrollieren, kann bei vielen Vornamen nicht mal sagen ob sie männlich oder weiblich sind und möchte auch nicht die Karte anfassen. Zumal viele Kunden einfach die Vorteile des Kontaktlosen Zahlen nutzen möchten.

Es gibt die Riege der genervten Kunden (verständlich) und die der jenige die sich darüber beschweren das ich ihre Unterschrift nicht kontrolliere.
Ich sehe das allerding locker, denn heute genügt entweder ein Klick in der App oder ein Anruf um eine gestohlene Karte zu sperren und eine Lastschrift kann zurück gebucht werden. Hier trägt das Unternehmen in dem ich tätig bin das Risiko.

Allerdings bin ich natürlich tätig in diesem Unternehmen und soll mit meinem Handeln dieses Risiko minimieren.

Aber auf welcher Grundlage?
Kann ein Unternehmen sagen "Wenn du unserer Kassiererin nicht deine Karte zeigst darfst du nicht bei uns kaufen."
Das bezweifle ich.

Was sagt ihr zu der Situation und vielleicht habt ihr Quellen für mich auf die ich mich berufen kann falls mir auf der Arbeit jemand unterstellen sollte das ich nicht nach Anweisung arbeite bzw möchte ich gerne mal Vorgesetzen aufzeigen das wir so nur unsere Kunden vergraulen.

Dieses Thema lässt mich echt nicht schlafen. 😅


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

01.07.2019 um 23:53
Zitat von ApocharliepseApocharliepse schrieb:Darf er/sie/es überhaupt die Karte anfassen?
Ich kenne es von Kundenseite nur aus "Osteuropa" (Ungarn), dass es zwei Terminals gibt. Bei der Kassenkraft, welche die Karte abnimmt und auf ihrer Seite einschiebt, und auf Kundeseite ohne Einschubmöglichkeit, in welchen der PIN eingegeben wird. Bis jetzt habe ich die Karte immer noch zurückbekommen.
Zitat von ApocharliepseApocharliepse schrieb:die Unterschrift kontrollieren muss/darf
Wird manchmal bei Kreditkarten gemacht, obwohl mir das nun schon seit einigen Jahren nicht mehr passiert ist.


@Apocharliepse

Wie die Rechtslage aussieht, weiß ich nicht, aber eigentlich sollte Dir als Kassenkraft diese bekannt gegeben werden. Immerhin bist du es, welche dann im Streitfall den Schädel hinhalten muss. Frag einfach mal eine Etage höher nach, auf welcher Rechtsgrundlage die Anweisung gegeben wurde.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 00:01
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Wie die Rechtslage aussieht, weiß ich nicht, aber eigentlich sollte Dir als Kassenkraft diese bekannt gegeben werden. Immerhin bist du es, welche dann im Streitfall den Schädel hinhalten muss. Frag einfach mal eine Etage höher nach, auf welcher Rechtsgrundlage die Anweisung gegeben wurde.
Das kann mir lustigerweise niemand recht erklären.
Vorher habe ich es nicht hinterfragt.
Nun war ich in Babypause und es gab zwischenzeitlich in der oberen Etage eine plötzliche Umstrukturierung und die neuen Gerätschaften.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 00:09
Zitat von ApocharliepseApocharliepse schrieb:Das kann mir lustigerweise niemand recht erklären.
Das ist echt eine blöde Situation, weil Du ja diejenige bist, die evtl. von Kunden damit konfrontiert wird. Die Chefetage hat ja wohl eher nicht Kundenkontakt.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 06:26
Also die Rechtslage ist hier tatsächlich sehr schwierig da es vom Gesetzgeber hier keinerlei Vorgaben gibt mit Ausnahme der Datenschutzverordnung die aber in dem Bereich auch noch nicht so richtig geklärt ist. Jedenfalls kenne ich aber einige große Märkte wie auch die Globus Kette (mit den Baumärkten etc.) die eine klare Anweisung bekommen haben keinerlei Ausweise mehr einzusehen da hier der Datenschutz sonst schwer einzuhalten wäre und die nötige Grundlage fehlt.

Ansonsten muss man sich einmal an die Kartenaussteller wenden da die im Regelfall für so etwas klare Regelungen haben. Zum Beispiel bei Visa- oder MasterCards stellt es einen klaren Verstoß da nach einem Ausweis zu fragen außer es wird eine physische und nicht unterschriebene Karte vorgelegt. Dies ist laut Regeln (die für jeden Händler der diese Karten akzeptiert verbindlich sind) der einzige Fall in der ein Ausweis verlangt werden darf. Sprich es darf auch nicht von der Höhe, Verdachtsmomenten oder ähnlichem Abhängig gemacht werden - einfach auch weil ja für den Markt hier kein Risiko besteht da keinerlei Haftung besteht

Eine Übergabe der Karte ist gerade bei denen auch nicht mehr zwingend vorgesehen - was auch an dem aufkommenden Trend der kontaktlosen Zahlungen liegt - wodurch solche Regeln mit sich Karte geben lassen / Prüfen etc. ja eh erledigen. Denn die Idee dahinter ist ja die Karte der Sicherheit wegen nicht mehr aus der Hand zu geben. Noch dazu kommt das bei Personen die mit der Smartwatch / dem Smartphone zahlen sowieso keinerlei Prüfung möglich ist da ja kein Gerät zum Abgleich vorhanden ist. Und wenn man dies Berücksichtigt macht das ganze geprüfe keinerlei Sinn mehr.

Hinzu kommt noch das in Zeiten der komplexen Geschlechterfrage, Geschlechtsumwandlungen etc. auch ein Vorname kein zwingend sicheres Kontrollmittel ist und man hier auch aufpassen muss da eine Diskrimierung bzw. eine falsche Beschuldigung schnell weite Kreise ziehen kann wenn die Person es darauf anlegt.

Nun aber noch kurz etwas Off-Topic zum Schluss:
Wenn das Terminal auch bei kleineren Beträgen und kontaktloser Zahlung eine Unterschrift verlangt sollte hier vielleicht sowieso mal ein Techniker gerufen werden, da bis meist 25 Euro (manche Karten ja auch bis 30 / 50 Euro) weder Unterschrift noch Pin verlangt werden und somit vieles dafür spricht dass das Terminal falsch konfiguriert ist. Bei Zahlungen mit der Smartwatch und dem Smartphone kommt ja hingegen im Regelfall niemals Unterschrift oder Pin zum Einsatz da hier die Verifikation über das Gerät erfolgt.

Sollte es da intern Probleme geben - kann ich jedenfalls nur Empfehlen sich im Zweifel einmal zu informieren welches Unternehmen die Abwicklung der Kartenzahlung durchführt. Der Hinweis hierzu findet sich meist auf dem Kassenbon oder als Sticker unter dem Terminal bzw. an der Seite des Gerätes. Die Wissen sehr genau was der Datenschutz und die Regeln der einzelnen Kartenunternehmen vorsehen und sind bei Verstößen auch meist schnell hinterher, da sich dies auf Ihre Einnahmen auswirkt und im Zweifel auch rechtlich auf sie zurück fällt.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 07:57
Kartenzahlung ist ein freiwillig eingegangenes Rechtsgeschäft auf beiden Seiten: weder ist ein Unternehmen gezwungen Kartenzahlung zu akzeptieren, noch ein Kunde gezwungen, mit Karte zu zahlen. Gesetzliches Zahlungsmittel ist immer noch das Bargeld.

Somit ist eine Kartenzahlung also ein Geschäft, das in der Regel auf einer vertraglichen Einigung basiert. Beteiligt sind hier mehrere Vertragspartner: einmal sind das Unternehmen und Kartenaussteller, wobei diese bei Visa und MasterCard noch einmal unterschieden werden zwischen der Bank, welche die Karte ausstellt und das Konto führt, und den grossen Kartenunternehmen wie z.B. Visa, die eigentlich nur die Abrechnungsmodalitäten durchführen.

Jedes Unternehmen, das Kartenzahlung akzeptieren will, muss daher eine Vereinbarung, auch Vertrag genannt, mit dem Kartenunternehmen eingehen. Diese Vereinbarung hat Regeln und je besser sie ist, desto besser legt sie die Einzelheiten fest. Ich bin selbst Unternehmner, der Karten akzeptiert, und muss mich dann an die entsprechenden Regeln halten. Z.B. bei Visa ist es so, dass die Karte normalerweise als Nachweis der Nutzungsberechtigung ausreichend sein soll, also dass ich nicht weitere Bedingungen, wie z.B. eine Ausweiskontrolle stelle.

Auf der anderen Seite gibt es einen Vertrag zwischen Kunden und seiner Bank, wie er die Karte benutzen darf, diese kann z.B. verlangen, dass der Kunde die Karte zu unterschreiben hat.

Das klingt erst mal relativ einfach und eindeutig.

Allerdings ist es das nicht unbedingt: denn die Banken bzw. die Kartenunternehmen versprechen in bestimmten Fällen, Schaden aus unberechtigter Kartenbenutzung zu übernehmen - das müssten sie nicht, sie bieten das aber beiden Seiten oft an: dem Kunden, dem damit die Kartenbenutzung einfacher gemacht werden soll, wenn er weiss, am Ende nicht für eine unberechtigte Benutzung haftbar gemacht zu werden, zum anderen dem Unternehmen, das auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben soll.

Hier nun aber gibt es einen generellen Grundsatz: jedem Teilnehmer an so einer Vereinbarung obliegt es, möglichen Schaden zu minimieren. Sonst kann nämlich das Kartenunternehmen bzw. die Bank die Schadensübernahme verweigern.

Ein einleuchtendes Beispiel dafür ist z.B. eine Versicherung gegen Autodiebstahl. Wenn ich, weil ich nun versichert bin, mein Auto unverschlossen abstelle, auch noch den Schlüssel im Auto lasse und das Auto dann gestohlen wird, kann die Versicherung verweigern, den Schaden zu ersetzen, weil ich mich nicht an den Grundsatz der Schadenminimierungspflicht gehalten habe.

Gewisse Kontrollen seitens des Unternehmens, welches eine Karte als Zahlung akzeptieren will, z.B. ob die Karte unterschrieben ist, könnten also durch diese Pflicht gerechtfertigt sein.

Wie gesagt, im Problemfall sollten erst einmal die Kartenverträge herangezogen werden.

Ich kenne ein sehr grosses Handelsunternehmen, das eine Zeit lang bei jeder Kartenzahlung die Vorlage eines Ausweises verlangte. Das führte zum oben beschriebenen Unmut bei manchen Kunden. Inzwischen hat es diese Praxis geändert, warum weiss ich nicht. Vielleicht gab es genug Beschwerden. Allerdings fällt auf, dass die Kartenunternehmen ihrerseits vorsichtiger geworden sind. Oft werden Kartenzahlungen verweigert, wenn ein Kunde eine "ungewöhnliche" Transaktion vornehmen will, z.B. eine Zahlung an einem Ort, an dem er vorher noch nie gewesen ist, in einer Höhe, die im Vergleich zu seinem bisherigen Verhalten aussergewöhnlich ist usw. Diese Verweigerungen werden in der Regel durch einen Computer-Algorhythmus ausgelöst und können den Kunden manchmal in peinliche Situationen bringen. Das ist ärgerlich, aber aus Sicht der Kartenunternehmen auch irgendwo verständlich. Mir ist das in letzter Zeit mehr als einmal passiert, z.B. an einem Samstag Abend in Mexico zu stehen und der Geldautomat weigert sich, mir Pesos auszuspucken, nur weil ich mit dieser Karte noch nie in Mexico gewesen bin. Extrem blöd, denn um die Karte wieder freizuschalten muss man nun erst beim Kartenaussteller anrufen und mein Handy funktionierte dort auch nicht.

Selbst das in meiner Erfahrung kundenfreundlichste Kartenunternehmen, American Express, blockiert aus Angst vor Kartenmissbrauch immer öfter "ungewöhnliche" Zahlungen. Die Unternehmen rechtfertigen das eben gerade mit der Praxis, von den Geschäften nur sehr wenig Kontrollen zu verlangen.

Offen diskriminierendes Verhalten kann allerdings durch Gesetze verboten sein, z.B. einen Kunden, der mit der Karte einen relativ hohen Betrag zahlen will, extra zu kontrollieren, oder die Kartenzahlung zu verweigern, nur weil er "falsch aussieht" oder die "falsche Sprache" spricht.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 08:15
Ich hab nicht schlecht geguckt, als die Kassiererin mir die Karte aus der Hand riss und sie dann einfach gegen das Kartenlesegerät hielt. Zack, keine Unterschrift, kein Pin. Gefiel mir nicht, hab ich sperren lassen.
Es nervt allerdings auch, wenn ich nicht bezahlen kann, weil ich mit der Karte meines Mannes unterwegs bin. Da wird sich dann quergestellt, obwohl selber Nachname und ich mich ausgewiesen habe -.- .
Und dann gibt es da noch die Frauen, meistens türkischsprechende, die 5 EC-Karten mit sich rumschleppen und einfach alle durchprobieren, bis eine passt, was wiederum okay war. Das ist dann wiederum wirklich dubios, aber mit welcher Grundlage will man das verbieten? Bleibt ja nur die Namensüberprüfung und das Kontrollieren per Ausweis. Dann muss man aber überall riesige Schilder hinhängen, dass das ab jetzt so ist, ich habe auch kassiert, ich weiß, dass Kunden wegen den kleinsten Kleinigkeiten austicken :D.

Dann lasse ich mir eben eine Vollmacht für die Karte von meinem Mann ausstellen für den Fall, dass ich sie brauche, fertig. Im Zweifelsfall aber immer daran halten, was Chef ankündigt, dann bist du auf der sicheren Seite.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 10:38
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:das müssten sie nicht
Eigentlich müssen sie, § 675u BGB (Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge).
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:noch ein Kunde gezwungen, mit Karte zu zahlen
Das ist so absolut gesehen auch nicht richtig.
Wenn der Anbieter Kartenzahlung vorschreibt und der Kunde trotzdem dort kauft, kann er sich nicht darauf berufen, mit Bargeld zu zahlen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Oft werden Kartenzahlungen verweigert, wenn ein Kunde eine "ungewöhnliche" Transaktion vornehmen will, z.B. eine Zahlung an einem Ort, an dem er vorher noch nie gewesen ist, in einer Höhe, die im Vergleich zu seinem bisherigen Verhalten aussergewöhnlich ist usw. Diese Verweigerungen werden in der Regel durch einen Computer-Algorhythmus ausgelöst und können den Kunden manchmal in peinliche Situationen bringen.
Das passiert in der Tat manchmal. Bei Kreditkarten ist es natürlich unschön, weil diese Karte dann erst mal nicht funktioniert. Bei Debitkarten bedeutet es nur, dass statt der Unterschrift die PIN eingegeben werden muss.
Aber gerade bei Kreditkarten ist das schon extrem selten. In der Regel, wenn eine erhebliche und unübliche Ortsveränderung vor liegt. Oder wahrscheinlicher bei Zahlungen im Netz.
Zitat von ApocharliepseApocharliepse schrieb:Im Zweifel Ausweis vorzeigen lassen. Sehr penible Vorgehensweise und anweisung von Oben eben.
Heute empfinde ich das als absolutes Unding und mache es nicht mehr.
Es ist halt eine Frage, wie man als Händler dem Kartenmissbrauch vorbeugen möchte.
Den Personalausweis zu verlangen ist grundsätzlich vertretbar - ob man den jetzt unbedingt anfassen muss sei mal dahin gestellt - aber grundsätzlich geht auch das. So wie auch das Anfassen der Karte (z.B. https://tdssg.de/Praxistipps/28-15.pdf ).
Letztlich minimiert man damit auch das generelle Missbrauchspotential, indem es ein paar mehr Hürden gibt (auch wenn die beim Lastschriftverfahren insgesamt lächerlich sind).

Wenn die Zahlung mittels Lastschrift erfolgt, ist der Zahlungsempfänger erst mal derjenige, der das Risiko trägt. Im Zweifel muss er den Nachweis führen, dass der Berechtigte mit der Karte gezahlt hat. Deswegen hat er - im Rahmen der Gesetze, z.B. der Datenschutzgesetze - die Möglichkeit, die Identität des Zahlenden zu überprüfen. So viele andere Möglichkeiten, als den Ausweis des Zahlenden anzusehen, gibt es nun mal nicht.

Für Dich ist es natürlich blöd, weil Du "vorne" sitzt und mit Kunden umgehen musst. Manche sind genervt, wenn sie den Ausweis zeigen sollen, manche sind genervt, weil das Nichtüberprüfen die Wahrscheinlichkeit für den Kartenmissbrauch erhöht.
Letztlich muss der Zahlungsempfänger das Risiko von Zahlungsausfällen gegen den "Nervfaktor" für seine Zahlenden abwägen.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 11:41
Ich persönlich zeige weder meine EC Karte noch meinen Ausweis einer Kassenkraft. Es geht diese ja auch nichts an, wie ich heisse oder wo ich wohne. Ebensowenig geht es irgendjemanden was an, ob ich nun mit einer auf meinem Namen ausgestellten Karte zahle oder mit der von jemand anderem. Ansonsten müsste die Kassenkraft bei einer Barzahlung ja auch fragen, ob der 50er auch wirklich von mir ist, oder ob mir den evtl jemand anderes gegeben hat um damit meine Einkäufe (oder die, die ich im Auftrag für jemand anderen kaufe) zu bezahlen.
Ich frag ja auch nicht an der Kasse, ob die Eier jetzt wirklich vom Händler XY geliefert wurde, oder ob da evtl auch Ware vom Bauer YZ dabei sein könnte. Ich bekomme vom Händler Ware, deren Herkunft ich nicht zu 100% nachvollziehen kann und bezahle im Gegenzug mit Geld, von dem der Verkäufer auch nicht zu 100% weiss, wo es herkommt.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 11:54
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ich persönlich zeige weder meine EC Karte noch meinen Ausweis einer Kassenkraft. Es geht diese ja auch nichts an, wie ich heisse oder wo ich wohne. Ebensowenig geht es irgendjemanden was an, ob ich nun mit einer auf meinem Namen ausgestellten Karte zahle oder mit der von jemand anderem. Ansonsten müsste die Kassenkraft bei einer Barzahlung ja auch fragen, ob der 50er auch wirklich von mir ist, oder ob mir den evtl jemand anderes gegeben hat um damit meine Einkäufe (oder die, die ich im Auftrag für jemand anderen kaufe) zu bezahlen.
Ich frag ja auch nicht an der Kasse, ob die Eier jetzt wirklich vom Händler XY geliefert wurde, oder ob da evtl auch Ware vom Bauer YZ dabei sein könnte. Ich bekomme vom Händler Ware, deren Herkunft ich nicht zu 100% nachvollziehen kann und bezahle im Gegenzug mit Geld, von dem der Verkäufer auch nicht zu 100% weiss, wo es herkommt.
Macht wenig Sinn, was du da schreibst. Denn

1. ist es einfach nicht möglich Bargeld genau dir zuzuordnen, eine KK oder Bankkarte aber sehr wohl.
2. was würdest du machen, wenn deine Karte geklaut wird und jemand damit bezahlt, du dahin gehst und die dir sagen, dass sie keine Ausweise kontrollieren. Da wärst du wohl die Erste, die da Radau macht.
3. bist du nicht gezwungen Ware zu kaufen, wenn du die Herkunft nicht kennst.
4. Ist den Kassieren wohl scheißegal wie du heißt und wo du wohnst. Es sei denn du bist ein Promi.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Manche sind genervt, wenn sie den Ausweis zeigen sollen, manche sind genervt, weil das Nichtüberprüfen die Wahrscheinlichkeit für den Kartenmissbrauch erhöht.
Letztlich muss der Zahlungsempfänger das Risiko von Zahlungsausfällen gegen den "Nervfaktor" für seine Zahlenden abwägen.
Zahle sowieso immer nur in bar. Mir macht es persönlich nichts aus, wenn ich an der Kasse stehe und jemand erstmal seinen Perso rauskramen muss. Im Gegenteil, ich find das sogar in Ordnung, dass man darauf achtet.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 12:01
Zitat von SebiKeSebiKe schrieb:Nun aber noch kurz etwas Off-Topic zum Schluss:
Wenn das Terminal auch bei kleineren Beträgen und kontaktloser Zahlung eine Unterschrift verlangt sollte hier vielleicht sowieso mal ein Techniker gerufen werden, da bis meist 25 Euro (manche Karten ja auch bis 30 / 50 Euro) weder Unterschrift noch Pin verlangt werden und somit vieles dafür spricht dass das Terminal falsch konfiguriert ist. Bei Zahlungen mit der Smartwatch und dem Smartphone kommt ja hingegen im Regelfall niemals Unterschrift oder Pin zum Einsatz da hier die Verifikation über das Gerät erfolgt.
Tatsächlich wird auch bei geringen Beträgen die Unterschrift verlangt. Ich habe aber schon herausgefunden das ich den Vorgang dann abbrechen kann und auf "Unterschrift auf Papierbeleg" umstellen kann. Dann kommt allerding nur der Kundenbeleg und der Vorgang ist ohne Unterschrift erledigt. Das hat bis jetzt niemand hinterfragt und selbst die von Oben wussten das nicht.
Das könnte tatsächlich ein Konfigurationsproblem sein. Aber als "einfache Kassiererin" soetwas ansprechen ist so eine Sache. Man kennt mich dort schon für meine etwas andere rangehensweise. Ich stelle zu viele Fragen. 😅
Zitat von coronerswifecoronerswife schrieb:Dann lasse ich mir eben eine Vollmacht für die Karte von meinem Mann ausstellen für den Fall, dass ich sie brauche, fertig. Im Zweifelsfall aber immer daran halten, was Chef ankündigt, dann bist du auf der sicheren Seite.
Das ginge bei uns auch nicht wenn wir kontrollieren. Denn das wird in den meisten AGBs der Banken strickt verboten.
Finde ich persönlich auch nihht in Ordnung. Warum man als Frau ständig mit der Karte vom Mann bummeln geht, wird es entweder Zeit für ein Gemeinschaftskonto oder der werte Herr erledigt es selber oder gibt genug Bares mit
Finde ich ganz grausam. Da verweigere ich mich aus Prinzip.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 12:03
Zitat von MrRedwoodMrRedwood schrieb:1. ist es einfach nicht möglich Bargeld genau dir zuzuordnen, eine KK oder Bankkarte aber sehr wohl.
@MrRedwood
Eine Karte kann man zuordnen, allerdings geht es in meinem Fall halt niemanden etwas an, mit wessen Karte ich zahle oder wem ich meine Karte gebe um damit einzukaufen. Die Kassenkraft darf mich natürlich jederzeit höflich bitten, ob sie mal einen Blick auf meine Karte werfen darf, aber ob ich ihr diesen Wunsch auch gewähre obliegt nunmal alleine meiner Entscheidung.


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02.07.2019 um 12:07
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ebensowenig geht es irgendjemanden was an, ob ich nun mit einer auf meinem Namen ausgestellten Karte zahle oder mit der von jemand anderem.
Doch, das ist wichtig. In einem Fall hat der Zahlungsempfänger einen Anspruch auf die Zahlung und im anderen Fall nicht.
Im Grunde ist es daher letztlich objektiv ein Betrug, mit eine fremden Karte zu bezahlen. Weil Du mit dem Vorlegen "Deiner" Karte sagst: "Das ist meine Karte und mit der Zahlung über diese Karte begleiche ich die Schuld". Und das ist bei einer fremden Karte, selbst wenn deren Inhaber einverstanden ist, nicht der Fall.
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ansonsten müsste die Kassenkraft bei einer Barzahlung ja auch fragen, ob der 50er auch wirklich von mir ist
Nein, denn Geld ist einem Inhaberpapier gleich gestellt. Das heißt, mit dem Geldschein als Sache kannst Du bezahlen. Bei der Kartenzahlung ist das nicht so.
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:deren Herkunft ich nicht zu 100% nachvollziehen kann
Wo Dein Geld her kommt, kann er auch nicht nachvollziehen. Aber das ist auch egal. Wenn die Herkunft eine Rolle spielen soll, muss man das eben gesondert vereinbaren.


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02.07.2019 um 12:09
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Eine Karte kann man zuordnen, allerdings geht es in meinem Fall halt niemanden etwas an, mit wessen Karte ich zahle oder wem ich meine Karte gebe um damit einzukaufen. Die Kassenkraft darf mich natürlich jederzeit höflich bitten, ob sie mal einen Blick auf meine Karte werfen darf, aber ob ich ihr diesen Wunsch auch gewähre obliegt nunmal alleine meiner Entscheidung.
Dann kannst du dich aber nicht beschweren, wenn sie dann die Annahme verweigert. Finde es schon ein bisschen blöd, wenn man mit Karte zahlt und dann so "rumzickt" (finde jetzt kein passenderes Wort). Denn im Endeffekt solltest du ja soweit vorausdenken, dass dir klar sein muss, dass du deinen Ausweis verlegen müsstest.

Warum dann nicht gleich mit Bargeld zahlen?


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 12:12
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:llerdings geht es in meinem Fall halt niemanden etwas an, mit wessen Karte ich zahle oder wem ich meine Karte gebe um damit einzukaufen
Doch.
Denn der echte Karteninhaber kann letztlich jederzeit und für den Zahlungsempfänger unkontrollierbar die Zahlung verweigern.
Der Zahlungsempfänger hat nur mit Dir einen Vertrag, nicht mit dem Karteninhaber.
Das macht einen ganz gewaltigen Unterschied.
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:aber ob ich ihr diesen Wunsch auch gewähre obliegt nunmal alleine meiner Entscheidung.
Klar. Aber dann kannst Du damit dann im Zweifel auch nicht zahlen und musst woanders kaufen. So einfach ist das im Grunde.


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02.07.2019 um 12:14
Zitat von MrRedwoodMrRedwood schrieb:Warum dann nicht gleich mit Bargeld zahlen?
@MrRedwood
Bei soviel Bargeld in den Taschen rutscht mir die Hose runter.


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02.07.2019 um 14:32
Zitat von ApocharliepseApocharliepse schrieb:Das ginge bei uns auch nicht wenn wir kontrollieren. Denn das wird in den meisten AGBs der Banken strickt verboten.
Finde ich persönlich auch nihht in Ordnung. Warum man als Frau ständig mit der Karte vom Mann bummeln geht, wird es entweder Zeit für ein Gemeinschaftskonto oder der werte Herr erledigt es selber oder gibt genug Bares mit
Ja, ständig ist das auch nichts. Das war jetzt blöd ausgedrückt, bei mir war das wirklich nur dann, wenn mein Konto Tiefstand hatte, also selten. Es ärgert einen dann nur noch mehr, erst hat man kein eigenes Geld mehr und dann geht man mit dem Gedanken "Bitte, bitte lass mich da zahlen!" zur Kasse.


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02.07.2019 um 15:48
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Bei Debitkarten bedeutet es nur, dass statt der Unterschrift die PIN eingegeben werden muss.
Das wäre schön gewesen. Meine US Debitkarte wurde komplett gesperrt, als ich was auf einer deutschen Seite bezahlen wollte. Da ging weder PIN noch irgendwas anderes, sie war komplett unbrauchbar bis ich in eine Filiale der Bank gedackelt bin und dort erklären musste, dass das auch wirklich ich war, die auf der deutschen Seite etwas kaufen wollte.

@Apocharliepse
Also in den wenigen Geschäften, bei denen ich noch mit Unterschrift bezahlen muss (Bei den meisten ist es tatsächlich mit PIN) wird immer meine Unterschrift kontrolliert. Ich habe da auch nichts dagegen. Danach bekomme ich meine Karte zusammen mit dem Kassenbon zurück.
Aus Gewohnheit wollte ich schon oft meine Karte wieder in die Tasche stecken und wurde dann von der Kassiererin oder dem Kassierer gestoppt und aufgefordert, die Karte hinzulegen. Da finde ich nichts falsches dran, kann auch nicht verstehen, warum da Leute genervt reagieren.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 15:54
Zitat von CielaCiela schrieb:Meine US Debitkarte wurde komplett gesperrt, als ich was auf einer deutschen Seite bezahlen wollte.
OK, das mag sein. Ich hatte hier den deutschen Einzelhandel im Kopf.


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Kartenzahlung - Darf eine Kassenkraft das?

02.07.2019 um 16:10
Zitat von MrRedwoodMrRedwood schrieb:Dann kannst du dich aber nicht beschweren, wenn sie dann die Annahme verweigert. Finde es schon ein bisschen blöd, wenn man mit Karte zahlt und dann so "rumzickt" (finde jetzt kein passenderes Wort). Denn im Endeffekt solltest du ja soweit vorausdenken, dass dir klar sein muss, dass du deinen Ausweis verlegen müsstest.
Naja das ist das was ich oben schon angemerkt habe - im Regelfall gibt es hier keine rechtliche Handhabe sich die Karte oder insbesondere den Ausweis aufhändigen zu lassen. Daher kann man da ohne Probleme "zicken" und ich mache es in solchen Läden auch ohne Probleme das ich den Einkauf an der Kasse liegen lassen und den stornieren lasse. Denn bei fast allen gängigen Karten ist nicht vorgesehen dass das Kassenpersonal eine Prüfung durchführt (mit Ausnahme die Kassenkraft hat gesehen das keine Unterschrift auf der Karte vorhanden ist).
Hier ist ja auch immer der Punkt warum das Personal diese durchführen sollte? Denn das Risiko liegt ja im Regelfall nicht beim Händler sondern bei Missbrauch fast immer bei der Bank (auch hier mit Ausnahme das dem Kunden eine fahrlässige Handlung nachgewiesen werden könnte).

Daher ist die Frage nach der Karte und insbesondere die nach dem Ausweis sowohl aus Gründen des Datenschutzes (spätestens seit der DSGVO) sowie nach den Regeln fast aller kartenausgebenden Banken / Unternehmen unzulässig.


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