Ob ich noch die knappen 11 Stunden warte um meinen Sieg zu genießen?
:|Werter Gegner (falls noch am leben^^), liebe Allmys,
heute wollen wir das Thema „Aktive Sterbehilfe gesetzlich erlauben“ diskutieren. Ich werde versuchen Stück für Stück zu erklären warum dies per Gesetz sowohl für den Bittsteller (Patient) als auch den Dienstleister (Arzt) straf- und bürokratiefrei durchführbar sein muss. Bitte lasst Euch nicht von zu viel Text verschrecken, leider geht dies hier nicht mit 2 - 3 Sätzen.
Einleitung
Bei dem Begriff „Sterbehilfe“ denken wir alle sofort an Menschen die entweder sehr alt sind oder an einer nichtheilbaren Krankheit leiden welche mit starken Schmerzen und/oder Einschränkung der Lebensqualität einhergehen. Für die Betroffenen - welche u.U. ans Bett gefesselt sind oder sich gänzlich gar nicht mehr durch aktive Körperbewegungen bzw. Artikulation verständlich machen können – scheint es der letzte humane Ausweg zu sein wobei „Ausweg“ nicht das richtige Wort ist!
Tatsächlich ist das Gebiet weitgefächert und umfasst vier wesentliche Einteilungen
1.
Passive Sterbehilfe – z.B. keine lebensverlängernde Maßnahmen (meine Patientenverfügung)
2.
Indirekte Sterbehilfe – z.B. durch Bereitstellung giftiger Mittel zur Selbsteinnahme durch den Patienten
3.
Aktive Sterbehilfe - z.B. durch Bereitstellung und Verabreichung giftiger Mittel
4.
Beihilfe zur Selbsttötung/SelbstmordDer hippokratische Eid, auch wenn keine Rechtswirksamkeit, ist nach wie vor Bestandteil der modernen Medizin. Zwar verbietet dieser aktive Sterbehilfe gebietet jedoch für das Wohl des Patienten zu sorgen und ihm nicht zu schaden. Selbiges ist in der Medizinethik verankert. Leider, so kann man auf Wikipedia nachlesen:
Das Fürsorgeprinzip steht häufig im Konflikt mit dem Prinzip der Schadensvermeidung (s.o.). Hier sollte eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schaden einer Maßnahme unter Einbeziehung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten vorgenommen werden.
Wikipedia: Medizinethik#F.C3.BCrsorge.2C Hilfeleistung .28beneficence.29korreliert das nicht immer mit den ethischen Grundsätzen. Diese sollten jedoch zum Wohle des Patienten sorgfältig abgewogen werden. Ist es nötig den Patienten weiter mit Medikamenten in einem Leben zu halten welches aus Sicht des Patienten nicht mehr lebenswert ist?
Sicher ist es für den Arzt bzw. den Vormund keine leichte Entscheidung dennoch steht hier der Wunsch des Patienten im Vordergrund und wenn dieser sich für diesen Weg entschieden hat, sollte dies respektiert und weder der Patient noch der Arzt sollten hierfür moralisch oder rechtlich verurteilt werden und Totkranke müssen so nicht in die Schweiz ausweichen um ihr Leben zu beenden.
Ich mache hier erstmal Schluss und warte auf meinen Gegner, derweil werde ich den Rest weiter ausbauen und umformulieren.