CoA 2015 - HF1 - Fuchs76 vs. raitoningu
18.04.2015 um 17:50Beitrag 20:00 Uhr
Ich führe wertfrei aus, wie es sich mit den Begriffen verhält. Nur schon diesen eine Beitrag zu verfassen hat einige Stunden Zeit in Anspruch genommen. Gut zu wissen, dass der gleich vereinnahmt wird.
Beitrag 21:18 Uhr
„Bereits im Eingangspost habe ich das ausdrücklich getan:“
raitoningu schrieb:
Diese Grundlagen haben ihren Ursprung übrigens in Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz – Menschenwürde und so weiter - und sind aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung, um sich überhaupt guten Gewissens als „Rechtsstaat“ bezeichnen zu dürfen.
Von daher kann und darf eine grundsätzliche Änderung dieser Grundsätze eigentlich überhaupt nicht zur Debatte stehen.
Das ist dann also die Position? Dass das Grundgesetz Voraussetzung sei und eine Änderung eigentlich nicht zur Debatte steht? Ohne weiteren Kommentar.
Beitrag 21:49 Uhr
Halten wir fest:
„Es geht einerseits um eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze, und wo nötig, um eine Verschärfung und sicher nicht um mehr Milde ;).“
Aha. Bestehende Gesetze konsequent anwenden. Nun gut.
„Und auch an der Schuldunfähigkeit braucht nicht per se gerüttelt zu werden. Hilft sie doch entscheidend, bei aller Härte des Gesetzes, neben dem Therapiegedanken, eben auch die Öffentlichkeit zu schützen.“
Auch das entspricht dem Leistungsauftrag.
Die Frage ist also nicht, ob etwas geändert werden soll, sondern, wie die Rechtsprechung tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird. Und ich lasse mir nun mal nicht einfach eine Einstellung unterjubeln.
Beitrag 22:04
Du bekräftigst, bereits zwei mal Stellung bezogen zu haben. Ich komme dabei nur auf einmal. Siehe oben.
raitoningu schrieb:
So, wie unsere Gesetze sie eigentlich bereits klar vorsehen und regeln. Ein Mensch, der nicht schuldfähig ist, darf logischerweise auch nicht konventionell für seine Taten bestraft werden, sondern hat einen Anspruch darauf, dass er gemäß seiner Situation adäquat behandelt wird.
Und das bedeutet im konkreten Fall - Schuldunfähigkeit aufgrund von psychischer Krankheit - dass er beispielsweise auch ein Anrecht auf Therapie haben sollte.
Da ich hier in etwa den selben Anspruch haben wären wir wieder beim Thema wie denn die aktuelle Rechtsprechung zu bewerten ist. Und da teilen sich die Meinungen. Du findest alles okay so, da Du Milde verortest, und ich versuch Dir noch die Vordertüre einzutreten. Denn, nein, es ist eben eigentlich nicht so, die gängige Praxis ist eigentlich zu hart, aber ich muss diese ja, aufgrund meiner Postion, wirklich super toll finden. Der Fall Mollat lässt grüssen -.-. Hier stellt sich bei mir erstmals der Eindruck ein, dass ich hier eigentlich die Arbeit für beide machen muss, sollte auch noch eine inhaltliche Diskussion stattfinden.
Um 22:53 Uhr und 23:15 Uhr kommen wir eigentlich überein, dass wir die bis dahin gewollten Sticheleien nun mal beiseite legen und sachlich werden.
Hat noch einen zweiten und dritten Teil... darfst nachher gerne das selbige in Anspruch nehmen...
Ich führe wertfrei aus, wie es sich mit den Begriffen verhält. Nur schon diesen eine Beitrag zu verfassen hat einige Stunden Zeit in Anspruch genommen. Gut zu wissen, dass der gleich vereinnahmt wird.
Beitrag 21:18 Uhr
„Bereits im Eingangspost habe ich das ausdrücklich getan:“
raitoningu schrieb:
Diese Grundlagen haben ihren Ursprung übrigens in Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz – Menschenwürde und so weiter - und sind aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung, um sich überhaupt guten Gewissens als „Rechtsstaat“ bezeichnen zu dürfen.
Von daher kann und darf eine grundsätzliche Änderung dieser Grundsätze eigentlich überhaupt nicht zur Debatte stehen.
Das ist dann also die Position? Dass das Grundgesetz Voraussetzung sei und eine Änderung eigentlich nicht zur Debatte steht? Ohne weiteren Kommentar.
Beitrag 21:49 Uhr
Halten wir fest:
„Es geht einerseits um eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze, und wo nötig, um eine Verschärfung und sicher nicht um mehr Milde ;).“
Aha. Bestehende Gesetze konsequent anwenden. Nun gut.
„Und auch an der Schuldunfähigkeit braucht nicht per se gerüttelt zu werden. Hilft sie doch entscheidend, bei aller Härte des Gesetzes, neben dem Therapiegedanken, eben auch die Öffentlichkeit zu schützen.“
Auch das entspricht dem Leistungsauftrag.
Die Frage ist also nicht, ob etwas geändert werden soll, sondern, wie die Rechtsprechung tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird. Und ich lasse mir nun mal nicht einfach eine Einstellung unterjubeln.
Beitrag 22:04
Du bekräftigst, bereits zwei mal Stellung bezogen zu haben. Ich komme dabei nur auf einmal. Siehe oben.
raitoningu schrieb:
So, wie unsere Gesetze sie eigentlich bereits klar vorsehen und regeln. Ein Mensch, der nicht schuldfähig ist, darf logischerweise auch nicht konventionell für seine Taten bestraft werden, sondern hat einen Anspruch darauf, dass er gemäß seiner Situation adäquat behandelt wird.
Und das bedeutet im konkreten Fall - Schuldunfähigkeit aufgrund von psychischer Krankheit - dass er beispielsweise auch ein Anrecht auf Therapie haben sollte.
Da ich hier in etwa den selben Anspruch haben wären wir wieder beim Thema wie denn die aktuelle Rechtsprechung zu bewerten ist. Und da teilen sich die Meinungen. Du findest alles okay so, da Du Milde verortest, und ich versuch Dir noch die Vordertüre einzutreten. Denn, nein, es ist eben eigentlich nicht so, die gängige Praxis ist eigentlich zu hart, aber ich muss diese ja, aufgrund meiner Postion, wirklich super toll finden. Der Fall Mollat lässt grüssen -.-. Hier stellt sich bei mir erstmals der Eindruck ein, dass ich hier eigentlich die Arbeit für beide machen muss, sollte auch noch eine inhaltliche Diskussion stattfinden.
Um 22:53 Uhr und 23:15 Uhr kommen wir eigentlich überein, dass wir die bis dahin gewollten Sticheleien nun mal beiseite legen und sachlich werden.
Hat noch einen zweiten und dritten Teil... darfst nachher gerne das selbige in Anspruch nehmen...