CoA 2015 - HF1 - Fuchs76 vs. raitoningu
17.04.2015 um 22:04@Fuchs76
Womit wir noch immer an diesem Punkt stehen geblieben wären:
Dann ist doch eigentlich alles geklärt; inwiefern sollte ich dir da noch wiedersprechen? ;)
Oder möchtest du die von dir angesprochene Verschärfung der bestehenden Gesetze vielleicht etwas näher beleuchten?
Ich kann da bisher keine Notwendigkeit erkennen.
Womit wir noch immer an diesem Punkt stehen geblieben wären:
raitoningu schrieb:mangelnde Substanz durch herausragende Eloquenz zu überspielen;)
Fuchs76 schrieb:Wie sollte das möglich sein, da Du noch nicht mal eine Position definiert hattest :)?Hab ich bereits zweimal, aber ich wiederhole es auch gerne nochmal, falls dir das bisher zu schnell ging. :)
raitoningu schrieb:und sind aus meiner Sicht eine zwingende Voraussetzung, um sich überhaupt guten Gewissens als „Rechtsstaat“ bezeichnen zu dürfen.
Von daher kann und darf eine grundsätzliche Änderung dieser Grundsätze eigentlich überhaupt nicht zur Debatte stehen.
raitoningu schrieb:So, wie unsere Gesetze sie eigentlich bereits klar vorsehen und regeln. Ein Mensch, der nicht schuldfähig ist, darf logischerweise auch nicht konventionell für seine Taten bestraft werden, sondern hat einen Anspruch darauf, dass er gemäß seiner Situation adäquat behandelt wird.
Und das bedeutet im konkreten Fall - Schuldunfähigkeit aufgrund von psychischer Krankheit - dass er beispielsweise auch ein Anrecht auf Therapie haben sollte.
Fuchs76 schrieb:dass ich versucht sein könnte etwelche Paragraphen in Abrede zu stellen. Da kann ich Dich beruhigen. Es geht einerseits um eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze, und wo nötig, um eine Verschärfung und sicher nicht um mehr Milde ;). Und auch an der Schuldunfähigkeit braucht nicht per se gerüttelt zu werden. Hilft sie doch entscheidend, bei aller Härte des Gesetzes, neben dem Therapiegedanken, eben auch die Öffentlichkeit zu schützen.Also sind wir uns anscheinend bereits nach fünf Beiträgen einig, dass du eigentlich ebenfalls meinen Standpunkt vertrittst? :P
Dann ist doch eigentlich alles geklärt; inwiefern sollte ich dir da noch wiedersprechen? ;)
Oder möchtest du die von dir angesprochene Verschärfung der bestehenden Gesetze vielleicht etwas näher beleuchten?
Ich kann da bisher keine Notwendigkeit erkennen.