Tussinelda
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
melden
anwesend
dabei seit 2011
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Mjolnir schrieb:Das ist ein Beispiel, interessant wäre der tatsächliche Prozentsatz unschuldig verurteilter Opfer.Das ist ein Beispiel von vielen! Aber selbst dieses eine Beispiel sollte eigentlich schon ausreichen, um die Todesstrafe abzulehnen! Wie schonmal geschrieben: Ginge es nach dir, wäre diese Unschuldige Person heutzutage nicht mehr am Leben. Und damit begibst du dich dann auf die selbe Stufe, wie ein ganz profaner Mörder!
Tussinelda schrieb:achso und weil der Verbrecher eine Strafe bewusst in Kauf nimmt, kann man dann auf die Menschenrechte (die übrigens für alle Menschen gelten) getrost verzichten, was bedeutet: Verbrecher verstösst gegen Gesetz, Staat verstösst gegen Menschenrechte (Gesetz) , interessant.....Das ist nicht interessant sonder in Form des Justizvollzugs völlig normal.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 13Ergo das blose einsperren eines Verbrechers in Gefängnis ist bereits ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Frage ob die Strafe bzw. der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Individuen gegen die Menschenrechte verstößt steht gar nicht zur debatte, lediglich das was wir als moralisch vertretbare Strafen ansehen.
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Sanguinius schrieb:Ergo das blose einsperren eines Verbrechers in Gefängnis ist bereits ein Verstoß gegen die Menschenrechte.Heißt es im GG nicht auch, dass die Rechte des einen dort aufhören, wo die Rechte des anderen verletzt werden? Jede Freiheit hat Grenzen. Der Verurteilte missbrauchte sein Recht auf Freiheit, indem er ein Verbrechen beging. Folglich ist eine Haftstrafe keineswegs Gesetzeswidrig, sondern vollkommen legitim, da der Staat diesen Missbrauch der Freiheit entsprechend bestraft, indem er dem Täter diese Freiheit entzieht. Darüber hinaus schützt der Staat auf diese Weise auch die Rechte der Bürger, und zwar ihre Rechte auf Sicherheit bzw. körperliche Unversehrtheit.
Mjolnir schrieb:Nehmen wir einfach mal an, du wirst verurteilt und sitzt 60 Jahre in Haft ehe Deine Unschuld bewiesen wird, nun kommst Du frei- und nun? Ist das humaner?Eindeutig JA!
Artikel 2Hier steht das man in diese Rechte(man beachte hier die Verwendung es Plurals) sehr wohl auf Grund eines Gesetzes->Strafrecht eingreifen darf.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Wolkenleserin schrieb:Ich finde es längstens nicht so schlimm, wenn jemand aus Wut, Hass oder Rache einen Nachbarn umbringt, als wenn ein Kinderschänder ein Kind misshandelt und in Nachhinein noch tötetWTF?
Wolkenleserin schrieb:Ich finde es längstens nicht so schlimm, wenn jemand aus Wut, Hass oder Rache einen Nachbarn umbringt, als wenn ein Kinderschänder ein Kind misshandelt und in Nachhinein noch tötetund ich finde es schön das leute mit solchem gedankengut es nicht hinkriegen zu studieren.