@25h.nox Wohl schon... - der eigentliche Vorgang des "Schlachtens" beinhaltet meiner Meinung nach erst die Tätigkeit, nachdem das Tier betäubt und getötet worden ist. Im Sinne von "ausschlachten", also einer Trennung von verwertbaren Bestandteilen und Abfallprodukten. Insofern ist das "Ausnehmen" eines Fisches dem Begriff des "Schlachtens" gleichzusetzen. Nach dem vorherigen "Totprügeln", versteht sich... ^^