Was hättet ihr getan?
28.03.2012 um 12:20Privatpersonen gegenüber (gilt übrigens auch für Ordner, Security-Personal, Ladendetektive usw.) ist man schon mal gar nicht verpflichtet, jegliche persönliche Daten anzugeben. Auch nicht den Namen. Ausweis vorzeigen dann -logischerweise- also auch nicht; Telefonnummer erst recht nicht. Es ist darüber hinaus niemand gesetzlich verpflichtet ein solches Gerät zu besitzen.
Im geschilderten Fall hätte ich -wenn es mit den Tierhaltern überhaupt zu einer Kommunikation meinerseits gekommen wäre- kurz auf den Umstand ihres Fehlverhaltens hingewiesen und dann meine Fahrt fortgesetzt. Keine Entschuldigungs-Floskel o.ä.; kann u.U. sogar als Schuldeingeständnis angesehen und vor Gericht als solches gewertet werden. Die "Ursächlichkeit" des Vorfalls ist ganz klar durch die Gegenpartei entstanden.
Wäre durch körperliches Einwirkungen versucht worden mich daran zu hindern weiter zu fahren, hätte ich die Polizei gerufen und Strafantrag wegen Nötigung, Bedrohung, Beleidigung sowie für alle sonst in Frage kommenden Fälle gestellt. Soll sich doch der Staatsanwalt mit diesen Leuten herum ärgern...
Wenn ich darüber hinaus später bzw. am Folgetag Zeit und Muße (sprich: Lust) haben würde mich über den weiteren Werdegang der Angelegenheit noch schlau zu machen, wäre eine -unverbindliche- Nachfrage bei der Polizei möglich. Kommt auf das persönliche Interesse an der Geschichte an. Nicht mehr - nicht weniger...
Zukünftig einen Umweg in Kauf zu nehmen wegen des eindeutigen Fehlverhaltens anderer (Hundehalter) käme mir auch nicht in den Sinn. Kann ich ja gleich aus der Stadt wegziehen um solcherlei Geschmeiß nicht mehr zu begegnen...
@dog
Womöglich ist ab einer gewissen Uhrzeit das Radfahren in der Fußgängerzone ohnehin nicht mehr verboten. Hunde sind aber grundsätzlich an solchen innerstädtischen Orten angeleint zu führen.
Im geschilderten Fall hätte ich -wenn es mit den Tierhaltern überhaupt zu einer Kommunikation meinerseits gekommen wäre- kurz auf den Umstand ihres Fehlverhaltens hingewiesen und dann meine Fahrt fortgesetzt. Keine Entschuldigungs-Floskel o.ä.; kann u.U. sogar als Schuldeingeständnis angesehen und vor Gericht als solches gewertet werden. Die "Ursächlichkeit" des Vorfalls ist ganz klar durch die Gegenpartei entstanden.
Wäre durch körperliches Einwirkungen versucht worden mich daran zu hindern weiter zu fahren, hätte ich die Polizei gerufen und Strafantrag wegen Nötigung, Bedrohung, Beleidigung sowie für alle sonst in Frage kommenden Fälle gestellt. Soll sich doch der Staatsanwalt mit diesen Leuten herum ärgern...
Wenn ich darüber hinaus später bzw. am Folgetag Zeit und Muße (sprich: Lust) haben würde mich über den weiteren Werdegang der Angelegenheit noch schlau zu machen, wäre eine -unverbindliche- Nachfrage bei der Polizei möglich. Kommt auf das persönliche Interesse an der Geschichte an. Nicht mehr - nicht weniger...
Zukünftig einen Umweg in Kauf zu nehmen wegen des eindeutigen Fehlverhaltens anderer (Hundehalter) käme mir auch nicht in den Sinn. Kann ich ja gleich aus der Stadt wegziehen um solcherlei Geschmeiß nicht mehr zu begegnen...
@dog
Womöglich ist ab einer gewissen Uhrzeit das Radfahren in der Fußgängerzone ohnehin nicht mehr verboten. Hunde sind aber grundsätzlich an solchen innerstädtischen Orten angeleint zu führen.