@SoloOFF "Ankotzen" ist der falsche Terminus, eine persönliche Kränkung ist es für mich nicht, da ich nicht betroffen bin und mich das vielzitierte "Ansehen Deutschlands", um das es geht, wenn drei Zonis mordend durch die Republik ziehen bzw. allgemein in den Fokus rückt, wenn rechte Gewalt evident wird, mich einen Dreck schert. In Deutschland hat das Methodik: anstatt über die Leidtragenden zu sprechen diskutiert man in patriotischer Manier über das eigene Image.
Beschäftigt man sich aber näher mit der dt. Wiedergutmachungspolitik, kann man nur zu dem Schluss kommen, das die in höchstem Maße kritikabel ist - und darin stimme ich dir absolut zu. (Allein schon wegen der stereotypen, erwartbaren Kommentare)
Bei den über 60 Milliarden an Wiedergutmachung, die gerne vorgerechnet werden, lässt man gerne außen vor, das Zwei-Drittel des Geldes an "Heimatvertriebene" flossen. Vom BErG waren ohnehin alle Verfolgten aus dem Ausland ausgeschlossen, das blieb auch bei der Erweiterung zum BEG 1956 unangetastet. Schwule, Euthanasieopfer, Zwangssterilisierte, "Asoziale", Zwangsarbeiter wurden ebenso nicht entschädigt, das Thema wurde erst in den 80er Jahren auf die Tagesordnung gesetzt. Bei der Novellierung des BEG 1965 - das bezeichnenderweise unter dem Motto stand die "nationale Ehre" wiederherzustellen - erreichte die Jewish Claims Conference immerhin, das die seit 1953 nach Israel emigrierten osteuropäischen Juden ausgezahlt werden, "Verfolgte außerhalb der Grenzen von 1937" blieben aber weiterhin ausgeklammert.
Alles in allem hat Adenauer aus dem Londoner Abkommen lediglich nur einen Teil der vereinbarten Gelder zahlen müssen, den anderen sollte die DDR zahlen, die das nie getan hat. Von den 22 Milliarden an Wiedergutmachung an Israel (aus dem Londoner Abkommen, Zwangsarbeiterentschädigung, BEG, diverseren Härtefallregelungen) deckte das Gros individuelle Ansprüche und Renten ab, schlossen aber alle die vor 1953 einwanderten, und Kinder, die bis 1945 unter 16 Jahre alt waren aus, weil diese dem dt. Recht nach als Kriegskinder gelten.
Die "Globalabkommen" wurden mit den ehemaligen Sowjet-Staaten erst Anfang der 90er getroffen, was für die meisten Menschen jedoch einfach zu spät kam. In Westeuropa hat man diese Abkommen schon Anfang der 60er abgeschlossen, ist aber auch mit Zahlungen unter einer Milliarde weggekommen und Widerstandskämpfer und Zwangsarbeiter wurden ausgeklammert. Die Abkommen sind auch nach a) den außenpolitischen Interessen Deutschlands und b) dem (öffentlichen) Druck, den diese Länder auf Deutschland machten, aufgeschlüsselt bzw. geschlossen wurden.