martialis schrieb am 09.05.2012:Wenn sie dich, deine Kinder oder deine Oma aber mal aus einer Gefahrensituation befreien, sind sie gut genug?
Dann machen sie ihren Job, fuer den sie bezahlt werden.
Sich unangemessen zu verhalten steht dagegen
nicht in ihrem Arbeitsvertrag.
Wohl aber machen sich viele Ueberfuehrungen gut im Hinblick auf Befoerderungen, deshalb gibt es tatsaechlich eine Menge Polizisten, die, soweit moeglich, auch mal "nachhelfen".
Ein Freund von mir ist neulich angehalten worden, und "musste" (mangels Rechtskenntnis) die ganzen eigentlich unzulaessigen Physiopathologischen Untersuchungen ueber sich ergehen lassen, auf einem Bein stehen und aufwaerts zaehlen, beispielsweise.
Die haben den eine halbe Ewigkeit zaehlen lassen, bis weit ueber 100. Als er nach einiger Zeit gefragt hat wielange er denn nun noch weiterzaehlen muss, leicht gestikulierend, wurde ihm das Prompt als Gleichgewichtsstoerung ausgelegt, was dann die Rechtsgrundlage fuer den Piss- bzw. Bluttest war.
Herzlichen Glueckwunsch, Freund und Helfer, ganz grosser Sport.