RageInstinct
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Haltet ihr den Euro für stabil?
11.12.2010 um 02:34...
Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde; von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist.Wikipedia: Zahlungsmittel
Vereinfacht gesagt könnte jemand zur Bezahlung, beispielsweise des Kaufpreises aus einem Kauf in Deutschland, US-Dollar-Scheine übereTextignen; der Empfänger hat aber das Recht, diese Zahlung abzulehnen, was nichts daran ändert, dass er einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises hat. Wird ihm eine Bezahlung in Euro (Banknoten oder Münzen) angeboten, so muss er diese annehmen und kann nicht fordern, auf eine andere Weise bezahlt zu werden.
Welche gesetzlichen Verpflichtungen zur Annahme von Euro-Banknoten bestehen?http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_faq_eurobanknoten.php#gesetzliche_verpflichtung (Archiv-Version vom 21.05.2011)
Regelungen zur Annahme von Euro-Banknoten finden sich in Art. 106 Abs. 1 S. 3 EG-Vertrag, Art. 16 Abs. 1 S. 3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Art. 10 S. 2 VO (EG) 974/98 (ABl. EG Nr. L 139/1) über die Einführung des Euro in der durch VO (EG) 2596/2000 (ABl. EG Nr. L 300/2) geänderten Fassung sowie in § 14 Abs. 1 S. 2 des Bundesbankgesetzes. Danach sind die auf Euro lautenden Banknoten einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel.
Insoweit ist jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu akzeptieren. Eine Verletzung dieses Annahmegebots ist jedoch nicht durch einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestand sanktioniert.
Im Zivilrecht ermöglicht es die Vertragsfreiheit grundsätzlich, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen. Insoweit ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte ausschließliche Art der Erfüllung für die erbrachte Leistung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Auch im öffentlichen Recht sind vergleichbare Einschränkungen bei der Barzahlung bekannt: So ist eine Begleichung der Steuerschuld durch Barzahlung bei den Finanzkassen in der Regel nicht mehr möglich.“
kraft öffentlichen Rechts gehalten, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu akzeptieren. Eine Verletzung dieses Annahmegebots ist jedoch nicht durch einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestand sanktioniert.Wir lesen also "gehalten", was rechtlich eine andere Bedeutung hat wie verpflichtet oder getwungen.
Der Euro ist eine reine Papierwährung, also nicht durch Gold oder andere Edelmetalle gedeckt. Für Euro-Bargeld besteht keine Einlösungsverpflichtung in andere Werte.http://www.bundesbank.de/download/bildung/geld_sec2/geld2_02.pdf (Archiv-Version vom 12.10.2011)