@Kenti Ich bin auch aus der Kirche ausgetreten, aber ich bin am Überlegen, ob ich wieder eintrete.
Wenn man kein Mitglied der Kirche ist, hat das Folgen.
Ich liste sie hier mal auf:
• Man kann eventuell nur noch in besonderen Fällen Taufpate werden.
• Wenn man aus der Kirchen ausgetreten ist, kann keine kirchliche Bestattung stattfinden. Eine feierliche Bestattung kann dann durch andere Trauerdienstleister vorgenommen werden.
• Eine kirchliche Trauung kann nur noch stattfinden, wenn der Ehepartner in der Kirche ist.
• Eventuell kann eine Beerdigung nur auf Friedhöfen der Kommune, nicht aber einem kirchlichen Friedhof stattfinden.
• Eventuell Schwierigkeiten bei kirchlichen Stellen einen Arbeitsplatz anzunehmen.
• Die Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland erst mit Ablauf des auf den Austritt folgenden Monats.
• Da die Kirchensteuer manchmal aus dem Einkommen des ganzen Jahres berechnet wird, kann es sein, dass man auf Lohn, der nach dem Austritt kommt, anteilig für die Zeit vor dem Austritt Kirchensteuer abführen muss.
• Der Kirchenaustritt wird im Taufregister festgehalten.
• Eventuell wird der Austritt aus der Kirchengemeinde im Gottesdienst bekanntgegeben.
• Eventuell kann es zu Konflikten mit Strenggläubigen kommen.
Eine kirchliche Bestattung bekommst du nicht, wenn du kein Mitglied der Kirche bist.