Sarrazins geforderte Entlassung als Vorstandmitglied
04.09.2010 um 22:17Jeder AN und natürlich auch Vorstandsmitglieder haben eine Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber ihrem jeweiligen AG, was in meinen Augen heißt, dass er keine Betriebsinterna an die Öffentlichkeit bringt, die den Ruf und damit i. d. R. den Umsatz des Unternehmens schädigen können und dass er -soweit er von Kunden vertrauliche Informationen erhält, wie z. B. eine Bank oder ein Arzt etc., diese nicht an sonstige Stellen weitergeben oder in der Öffentlichkeit verbreiten darf.
Nur wird es halt mit dem Bankgeheimnis und -soweit die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden sollte - auch mit der Vertraulichkeit von persönlichen Daten nicht mehr weit her sein.
Aber Herr Sarrazin hat sich ja in seinem Buch nicht über die Bundesbank geäußert, sondern über gesellschaftliche Fragen. Und es bleibt jedem unbenommen, seine Auffassung zu teilen oder auch nicht.
Und die Bundesbank ist jedenfalls nach meiner Kenntnis keine von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählte Organisation wie z. B. die Parteien, sondern sollte vor Einführung des Euros und damit der EZB die Währungsstabilität gewährleisten. Und aus diesem Grund ist in § 12 des Bundesbankgesetzes vorgesehen, dass sie von Weisungen der Regierung unabhänig ist.
Und da laut Presseberichten Sarrazin gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hat, ist m. E. das Abberufungsverlangen nicht gerechtfertigt.
Anderes würde in meinen Augen nur gelten, wenn Sarrazin die Veröffentlichung nicht als Privatperson vorgenommen hätte.
Den Willen der Bevölkerung sollen jedenfalls laut GG die Parteien repräsentieren und nicht die Bundesbank.
Wird also, im Falle der Rechtsmittelausschöpfung, Herr Sarrazin einen Prozess gegen die Entlassung gewinnen oder nicht?
Gerne würde ich mich über meinungsdetailierte Antworten freuen...
Nur wird es halt mit dem Bankgeheimnis und -soweit die elektronische Gesundheitskarte eingeführt werden sollte - auch mit der Vertraulichkeit von persönlichen Daten nicht mehr weit her sein.
Aber Herr Sarrazin hat sich ja in seinem Buch nicht über die Bundesbank geäußert, sondern über gesellschaftliche Fragen. Und es bleibt jedem unbenommen, seine Auffassung zu teilen oder auch nicht.
Und die Bundesbank ist jedenfalls nach meiner Kenntnis keine von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählte Organisation wie z. B. die Parteien, sondern sollte vor Einführung des Euros und damit der EZB die Währungsstabilität gewährleisten. Und aus diesem Grund ist in § 12 des Bundesbankgesetzes vorgesehen, dass sie von Weisungen der Regierung unabhänig ist.
Und da laut Presseberichten Sarrazin gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hat, ist m. E. das Abberufungsverlangen nicht gerechtfertigt.
Anderes würde in meinen Augen nur gelten, wenn Sarrazin die Veröffentlichung nicht als Privatperson vorgenommen hätte.
Den Willen der Bevölkerung sollen jedenfalls laut GG die Parteien repräsentieren und nicht die Bundesbank.
Wird also, im Falle der Rechtsmittelausschöpfung, Herr Sarrazin einen Prozess gegen die Entlassung gewinnen oder nicht?
Gerne würde ich mich über meinungsdetailierte Antworten freuen...