Kachelmann: Schuldig oder Unschuldig?
24.04.2011 um 19:23@Annymcbeer
Mit Privatleben meine ich, wie er lebt und liebt, wieviele Freundinnen er hat, ob er säuft oder nicht säuft, seine Schuhe ordentlich putzt usw. - das nenne ich Privatleben, und nicht eine eventuell begangene Straftat - die noch garnicht erwiesen ist.
Bei uns gilt noch immer das Unschuldsprinzip - solange eine Tat nicht eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen ist, gilt der Angeklagte als unschuldig.
Mit Privatleben meine ich, wie er lebt und liebt, wieviele Freundinnen er hat, ob er säuft oder nicht säuft, seine Schuhe ordentlich putzt usw. - das nenne ich Privatleben, und nicht eine eventuell begangene Straftat - die noch garnicht erwiesen ist.
Bei uns gilt noch immer das Unschuldsprinzip - solange eine Tat nicht eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen ist, gilt der Angeklagte als unschuldig.